Korrekte Rechnungen durch geeichte Messgeräte
sup.- Nur wenigen Menschen ist wahrscheinlich bewusst, in welchem Maße der Zustand ihrer Finanzen von der Arbeit der Eichämter abhängig sein kann. Überall dort, wo exaktes Messen von Gewicht, Volumen oder Länge die Basis geschäftlicher Aktionen ist, dient die amtliche Kontrolle der Zähler und Messgeräte als wichtiger Teil des Verbraucherschutzes. Ob wir Obst einkaufen oder an der Zapfsäule tanken, ob wir Trinkwasser verbrauchen oder mit dem Taxi fahren: Nur zuverlässige Messdaten gewährleisten, dass wir für unser Geld exakt den entsprechenden Gegenwert bekommen. Schon die kleinste Abweichung bei der Mengenerfassung wegen einer fehlerhaften Zähleranlage kann die Rechnungssumme deutlich verschieben und so zur Kostenfalle werden. Die zuständigen, auf Landesebene organisierten Behörden überwachen deshalb die vorgeschriebene Eichung der jeweiligen Geräte, die je nach Messobjekt in einem festgelegten Turnus wiederholt werden muss.
Ganz besonders zeigt sich der Einfluss der Eichämter auf die privaten Haushaltskassen, wenn es um die Energieversorgung von Wohngebäuden geht. Denn die Rechnungen für Heizungswärme oder warmes Wasser basieren natürlich ebenfalls auf der Mengenerfassung von Messgeräten, die der Eichpflicht unterliegen. So muss beispielsweise auch jeder Gaszähler mit einem so genannten Eichkennzeichen versehen sein, das die aktuelle Eichgültigkeit bestätigt. Da die Wärmeerzeugung fast immer den größten Ausgabenposten unter den Wohnnebenkosten verursacht, lohnt sich für Gaskunden grundsätzlich ein prüfender Blick auf die dort vermerkte Gültigkeitsdauer.
Etwas schwieriger gestaltet sich diese Kontrolloption zunächst für Heizölverbraucher. Hier befindet sich der Zähler zur Mengenerfassung bei der Öllieferung am Tankwagen des Energiehändlers. Die Eichung dieses Zählers muss jedoch ebenso gültig sein, was vom Kunden allerdings frühestens überprüft werden kann, wenn das Lieferfahrzeug bereits vorm Haus steht. Deshalb empfehlen Verbraucherschützer, beim Kauf von Heizöl auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel zu achten. Bei Anbietern mit diesem Qualitätsprädikat unterliegt die gesamte Liefertechnik einer dauerhaften externen Überwachung, die auch die Funktionsfähigkeit und die Eichgültigkeit der Messgeräte umfasst (www.guetezeichen-energiehandel.de). Auch durch die unangemeldeten Kontrollen von Produktgüte, Preistransparenz und Abrechnungsmodalitäten bildet das Gütezeichen eine effektive Barriere gegen überhöhte Rechnungsbeträge.
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