StartseitePolitik und RechtCorona - Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

Corona – Betriebsschließungsversicherung muss zahlen: OnPrNews.com

Corona – Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

Das Landgericht München hat entschieden: Die Betriebsschließungsversicherung muss zahlen. Ein Wirt erhält aufgrund der Corona-bedingten Schließung seines Lokals eine hohe Entschädigung.

Viele Gewerbetreibende mussten aufgrund der Corona-Pandemie ihre Geschäfte schließen. Besonders hart vom Lockdown war u.a. die Gastronomie betroffen. Doch nun gibt es Hoffnung: Nach einem Urteil des Landgerichts München vom 1. Oktober 2020 muss die Betriebsschließungsversicherung einem Gastwirt aus München eine hohe Entschädigung zahlen. 30 Tage blieb sein Lokal aufgrund Corona geschlossen. Dafür hat er gegen den Versicherer einen Entschädigungsanspruch von rund einer Million Euro.

Versicherer weigern sich bisher regelmäßig, für die Schäden wegen Corona bedingter Geschäftsschließungen aufzukommen. Ihre Argumente: Corona sei in den Policen der Betriebsschließungsversicherungen nicht aufgeführt und falle nicht unter die versicherten Krankheiten. Zudem sei die Schließung in der Regel nicht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), sondern aufgrund von durch die Bundesländer getroffenen Allgemeinverfügungen erfolgt. Also müsse der Versicherer nicht zahlen. Das Landgericht München hat den Versicherern jedoch einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Im konkreten Fall hatte der Gastwirt sein Lokal aufgrund einer Allgemeinverfügung der bayerischen Landesregierung am 21. März 2020 wegen Corona schließen müssen. Mitte Mai wurde die Gaststätte wieder geöffnet. Der Gastwirt hatte erst Anfang März gerade im Hinblick auf die Corona-Pandemie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Der Versicherer wollte nun aber nicht zahlen. Dies begründete er u.a. damit, dass der Wirt zunächst gegen die Verfügung der Landesregierung hätte vorgehen müssen.

Dieser Argumentation erteilte das LG München eine Absage. Es komme weder auf die Rechtmäßigkeit der Anordnung noch auf die Rechtsform der Allgemeinverfügung an. Der Wirt habe daher nicht gegen die Anordnung vorgehen müssen. Für die Eintrittspflicht des Versicherers sei es auch nicht erforderlich, dass das Corona-Virus im Betrieb aufgetreten sei. Die Schließung sei zudem auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erfolgt. Denn das bayerische Gesundheitsministerium habe sich bei der Allgemeinverfügung ausdrücklich auf die Ermächtigungsgrundlagen im IfSG bezogen, so das Gericht. Zudem habe der Wirt den Geschäftsbetrieb auch nicht mit einem Außerhaus-Verkauf aufrecht erhalten können.

Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig, aber es kann ein Meilenstein für viele weitere Klagen gegen die Betriebsschließungsversicherer sein.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/corona.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Corona – Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes...

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Berliner Testament und Erbschaftssteuer Das Erbrecht kennt das Berliner Testament. Es...

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier – Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich Airbnb-Vermietern droht Ärger mit...