StartseiteAuto und VerkehrDurchblick im Dschungel der steuerlichen Förderungen von E-Fahrzeugen gewinnen

Durchblick im Dschungel der steuerlichen Förderungen von E-Fahrzeugen gewinnen: OnPrNews.com

Die Bundesregierung setzt im Hinblick auf den Klimaschutz mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität weiterhin auf E-Fahrzeuge. In das Klimaschutzprogramm 2030 wurden steuerrechtliche Maßnahmen einbezogen, die eine Anschaffung von vergleichsweise teuren E-Fahrzeugen weiter begünstigen. Die mit dem Jahressteuergesetz 2018 eingeführten Vergünstigungen wurden durch das Jahressteuergesetz 2019 verlängert und weiter ausgebaut. Betriebliche Steuervorteile sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu einer Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge motivieren.

Neue Sonderabschreibung für Arbeitgeber

Hat ein Unternehmen nach dem 1.1.2020 elektrische Nutzfahrzeuge, Lastenfahrräder oder Lieferfahrzeuge für die betriebliche Nutzung angeschafft, so ist eine 50-prozentige Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung, zusätzlich zur regulären Abschreibung, möglich. Werden die Elektro- oder extern aufladbaren Hybridfahrzeuge, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, vom Arbeitgeber gemietet oder geleast, halbiert sich die Hinzurechnung der Gewerbesteuer zum Gewinn. Diese Steuervorteile gelten für Anschaffungen und geschlossene Verträge bis Ende 2030.

Reduzierung des geldwerten Vorteils für Arbeitnehmer

Erlaubt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein betriebliches E-Fahrzeug oder extern aufladbares Hybridfahrzeug privat zu nutzen, gilt seit 2019 eine reduzierte Besteuerung. Der Arbeitnehmer muss seinen Firmenwagen in diesem Fall nur mit einem Prozent vom halbierten, statt regulär vom ganzen Bruttolistenpreis als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Sonderregelung wurde auf weitere acht Jahre bis Ende 2030 ausgedehnt.

Bis zum Ablauf der steuerlichen Förderung steigen allerdings die Anforderungen an die Mindestreichweite des Elektroantriebs bei Hybridfahrzeugen stufenweise an. Während für vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschaffte Fahrzeuge eine Reichweite von mindestens 40 km vorausgesetzt wird, wird diese für zwischen dem 1.1.2022 und dem 31.12.2024 angeschaffte Fahrzeuge auf mindestens 60 km angehoben. Bei einer Anschaffung zwischen dem 1.1.2025 und dem 31.12.2030 werden mindestens 80 km Reichweite verlangt. Unabhängig von der Mindestreichweite sind auch Fahrzeuge begünstigt, deren Kohlendioxidemission maximal 50 g je gefahrenen Kilometer beträgt. Für E-Firmenwägen, die bereits vor dem 1.1.2019 zur privaten Nutzung überlassen wurden, greifen die neueren Steuervorteile nicht.

Zudem werden reine E-Fahrzeuge, die kein Kohlendioxid ausstoßen und deren Bruttolistenpreis unter 60.000 Euro liegt, noch stärker begünstigt. Diese Grenze lag für das Jahr 2019 einmalig bei 40.000 Euro. Erfolgt die Anschaffung bis zum 31.12.2030, wird der Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil nicht mehr nur halbiert, sondern sogar geviertelt. Es ist also nur ein Prozent des geviertelten Listenpreises des Fahrzeuges zusätzlich zum Arbeitslohn zu versteuern. Diese Regelungen gelten auch für E-Bikes, die verkehrsrechtlich als Kfz gelten, sowie auch für Elektrokleinstfahrzeuge, wie z.B. E-Scooter.

Bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode sind bei der Ermittlung der Gesamtkosten entweder die Anschaffungskosten oder vergleichbaren Kosten, wie z.B. die Leasingkosten, entsprechend zur Hälfte oder beziehungsweise zu einem Viertel anzusetzen.

Steuerbefreiungen verlängert

Auch die komplette Steuerbefreiung vom geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrrads oder nicht als Kfz eingestuften E-Bikes wurde bis Ende 2030 verlängert. Gleichlaufend gilt die Verlängerung für das elektrische Aufladen von E-Bikes, Elektro- oder Hybridfahrzeugen mit Strom auf dem Firmengelände des Arbeitgebers oder bei Verbundpartnern sowie mittels einer geliehenen betrieblichen Ladevorrichtung. Die Steuerbefreiungen gelten jedoch nur, wenn die Nutzungsüberlassung durch den Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt wird. Davon unberührt bleibt die 44-Euro-Grenze für Sachbezüge.

Pauschalbesteuerung ausgeweitet

Die Pauschalierung des geldwerten Vorteils auf 25 Prozent der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber wurde ebenfalls bis Ende 2030 verlängert, wenn der Arbeitgeber die Anschaffung einer Ladevorrichtung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge für Zuhause durch den Arbeitnehmer bezuschusst oder voll und ganz übernimmt. Neu eingeführt wurde diese Pauschalierung für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad oder nicht als Kfz eingestuftes E-Bike zu einem verbilligten Preis überlässt oder schenkt. Ob Schenkung oder Zuschuss, beides muss wieder zwingend zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erfolgen.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 675.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
http://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
http://www.lohi.de

Bildquelle: rh2010 /stock.adobe.com

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Durchblick im Dschungel der steuerlichen Förderungen von E-Fahrzeugen gewinnen

Backlinks für die KFZ-Branche: Warum Qualität über Quantität geht und wie Sie das Beste aus Ihrer Linkbuilding-Strategie herausholen

Im Kontext der KFZ-Branche ist es entscheidend, nicht nur viele, sondern auch qualitativ hochwertige Backlinks aufzubauen. Diese Links von autoritativen Websites tragen wesentlich zur Verbesserung Ihrer Online-Sichtbarkeit bei. Lernen Sie, wie Sie Ihre Linkbuilding-Strategie anpassen können, um echte Ergebnisse zu erzielen.

Komplette Wohnungsentrümpelung in Neuss: Stressfrei und effektiv durch Experten

Die Wohnungsentrümpelung kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig werden. Durch die Beauftragung von Experten ermöglichen Sie sich eine schnelle und gründliche Lösung. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche, während die Profis sich um Ihre Entrümpelung kümmern.

Schnell und unkompliziert: Autoexport in Remscheid für Ihr Fahrzeug

Wir bieten Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Autoexport-Service in Remscheid, damit Sie in kürzester Zeit Ihr Fahrzeug verkaufen können. Unser Team sorgt dafür, dass der gesamte Prozess für Sie so einfach wie möglich verläuft. Lassen Sie uns gemeinsam den bestmöglichen Preis für Ihr KFZ finden.

Warum Autoexport Reutlingen die beste Wahl für Ihr Fahrzeug ist

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten, sind Sie bei Autoexport Reutlingen genau richtig. Wir garantieren nicht nur faire Preise, sondern auch eine individuelle Betreuung. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihr Auto stressfrei zu exportieren.

Neues Kinderbuch zur E-Technik wecken Begeisterung und Forscherdrang, nicht nur bei den Kindern

Neues Kinderbuch "... und die Elektroingenieurin kann die Nacht erhellen": Eine spannende Entdeckungsreise in die Welt der Elektromobilität und erneuerbaren Energien

Hochschule Reutlingen eröffnet eines der größten Reallabore für autonomes Fahren in Deutschland

Einsatz der Künstlichen Intelligenz stärkt aus Sicht der Festredner die Wettbewerbsfähigkeit der Region und des Landes

Die neuesten Modelle der PEUGEOT E-Serie: E-3008 und E-5008 Long Range überzeugen mit Reichweiten von bis zu 698 km

PEUGEOT hat seine vollelektrischen Modelle E-3008 und E-5008 in Long Range-Versionen präsentiert, die mit innovativen Ladefunktionen ausgestattet sind. Diese neuen SUVs bieten nicht nur eine bemerkenswerte Reichweite, sondern auch einen leistungsstarken Elektromotor, der Fahrspaß und Effizienz miteinander vereint. Mit einer nutzbaren 96,9-kWh-Batterie setzen sie neue Maßstäbe in der elektrischen Mobilität.

Testzentrum für E-Mobilität in Hamburg: XCharge bringt innovative Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Europa voran

Das neue Testzentrum bietet erweiterte Prüfmöglichkeiten für Ladestationen und stärkt die...