StartseiteGesundheit und WellnessLandgericht Hamburg fällt erstinstanzliches Urteil: Zahnarztsoftware diosMP ist kein Medizinprodukt und benötigt keine CE-Kennzeichnung

Landgericht Hamburg fällt erstinstanzliches Urteil: Zahnarztsoftware diosMP ist kein Medizinprodukt und benötigt keine CE-Kennzeichnung: OnPrNews.com

Balingen, 20. Oktober 2020 – Das Landgericht Hamburg hat am 12. August 2020 in erster Instanz ein Urteil im Rechtsstreit der Spitta GmbH mit einem Mitbewerber gefällt. In der rechtlichen Auseinandersetzung ging es insbesondere um die Frage, ob das Inverkehrbringen der Varianten der Software-Linie diosMP ohne CE-Kennzeichnung zulässig ist.

Der Mitbewerber hatte zunächst ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung u.a. zur Unterlassung des Inverkehrbringens der Software-Linie diosMP in allen Versionen erwirkt. Das Gericht gelangte jedoch nach Widerspruch der Spitta GmbH und mündlicher Verhandlung zu der Auffassung, dass die Software-Linie diosMP nicht als Medizinprodukt einzustufen ist und eine CE-Kennzeichnung somit nicht benötigt wird.
Die Entscheidung des Gerichts fiel vollumfänglich zugunsten der Spitta GmbH aus. Der Mitbewerber hat Berufung gegen das Urteil zum Oberlandesgericht Hamburg eingelegt, d.h. es ist noch nicht rechtskräftig.

Die Spitta GmbH vertreibt unter der Marke dios Softwarelösungen für Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Dental- und Praxislabore. Die Software-Linie diosMP unterstützt ihre Anwender bei der Organisation und Verwaltung von Medizinprodukten sowie der Dokumentation sämtlicher Prozesse im Hygienemanagement. Das Programm dient u.a. zur einfachen und elektronischen Prozessdokumentation und der Verwaltung der Gerätedaten in der Praxis.

Die Software-Linie diosMP protokolliert und speichert Daten, interpretiert diese aber nicht. diosMP ist nicht für einen medizinischen Zweck, also z.B. zur Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten bestimmt. Insofern können die Varianten der Dentalsoftware diosMP ohne jegliche Einschränkungen in vollem Funktionsumfang eingesetzt, genutzt und vertrieben werden. Die Software ist eine sichere und bei Praxisbegehungen anerkannte und bewährte Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten.

Weitere Informationen zu diosMP finden Sie auf der Website www.dios.de

Die Spitta GmbH, Teil der europaweit tätigen WEKA Firmengruppe, ist mit rund 100 Mitarbeitern einer der größten Anbieter von Fachinformationen in den Bereichen Zahnmedizin und Zahntechnik. Mit dem Geschäftsbereich Spitta Akademie hat sich das Unternehmen zudem erfolgreich als zuverlässigen Partner für die berufliche Fort- und Weiterbildung im zahnmedizinischen und zahntechnischen Bereich etabliert.
Als Erfinder der Spitta-System-Karteikarte ist Spitta Deutschlands führendes Medienunternehmen für die Zahnmedizin und bietet Zahnärzten, zahnmedizinischen Fachangestellten und Zahntechnikern innovative und nutzerfreundliche Lösungen für den Praxisalltag. Dabei erstreckt sich das Portfolio von Produkten für die Praxisverwaltung und Abrechnungshilfen über Fachliteratur und Zeitschriften bis hin zu unterstützender Software und Online-Portalen.

Mit der Marke dios bietet Spitta zudem Softwarelösungen für die Bereiche Abrechnung und Praxismanagement, Medizinproduktverwaltung und Hygiene sowie Dokumenten- und Qualitätsmanagement. Mehr als 30.000 Kunden nutzen die Produkte von Spitta bereits erfolgreich. Alle Produkte sind im Shop www.spitta.de/shop erhältlich. Weitere Informationen unter www.spitta.de und www.dios.de

Pressekontakt
Spitta GmbH
Stefanie Kirchner
Tel: +49 7433 952-342
Mail: stefanie.kirchner@spitta.de
www.spitta.de

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Ammonitenstraße 1
72336 Balingen
07433 952-342
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