Von 5 auf 178 Seiten: Brandenburger PV-Unternehmer kritisiert ausufernde Bürokratie der EEG-Novelle
Sascha Bertz als Chef des Photovoltaik-Systemhauses Agryena hat in dieser Woche Stellung bezogen. Gemeinsam mit Gerhard Ullrich, dem Geschäftsführer der Brielower Agrargesellschaft mbH, hat er mit der Bundestagsabgeordneten Dietlind Tiemann (CDU) über die immer beliebter werdende Stromerzeugung durch die Sonne gesprochen. Bertz kam dabei gleich zur Sache: „Wir haben um diesen Termin gebeten, um auf unsere Branche betreffende Missstände im Zusammenhang mit dem EEG-Gesetzesentwurf aufmerksam zu machen.“
Nach einer kurzen Präsentation der Arbeit des Ingenieurbüros habe man über gelungene und weniger gelungene Fakten des EEG-Entwurfes gesprochen. Ein Kritikpunkt: die ausufernde Bürokratie. Sascha Bertz erläutert: „Der Gesetzgeber will erneuerbare Energien fördern, hat deutschland- und europaweit diesbezüglich feste Ziele definiert, legt die dafür anzuwendenden Regeln jedoch in einem mittlerweile über 170 Seiten umfassenden Gesetz und teilweise dem Grundsatz des raschen Ausbaus der erneuerbaren Energien widersprechenden Regelungen vor.
Aus der Praxis haben wir die Umsetzung des EEG inkl. der anstehenden Neuerungen greifbar machen wollen. Dabei haben wir klargemacht, dass es richtig und gewollt ist das die erneuerbaren Energien immer mehr in den freien Markt integriert und Vergütungen immer weiter runtergefahren werden. Das EEG bildet dazu die Grundlage seit dem Jahr 2000. Zu bemängeln haben wir jedoch die vielen zumindest fragwürdigen Eingriffe ins Gesetz, die den Ausbau sauberer Energien erschweren. Viele dieser Eingriffe wären nicht nötig, denn das EEG schafft sich mit dem im Gesetz integrierten Mechanismus der sinkenden Vergütungen faktisch von selbst ab. Heute ist es bereits so weit, dass erneuerbare Erzeugungsanlagen ohne eine Förderung auskommen.
178 Seiten am besten von einem Juristen erklären lassen.
Der Gesetzgeber will erneuerbare Energien fördern, hat deutschland- und europaweit diesbezüglich feste Ziele definiert, legt die dafür anzuwendenden Regeln jedoch in einem mittlerweile über 170 Seiten umfassenden Gesetz und teilweise dem Grundsatz des raschen Ausbaus der erneuerbaren Energien widersprechenden Regelungen vor. Wir brauchen aber realistisch umsetzbare Gesetze für Anlagenbauer und -betreiber. Daher fordern wir ein Gesetz mit verlässlicherer Planungssicherheit anstatt einer Gesetzesänderung, die drei Monate vor Inkrafttreten veröffentlicht wird, im Gesetzgebungsverfahren viel Unsicherheit stiftet und mit Wirksamwerden keinen Zeitraum zum Reagieren einräumt. Wir brauchen praktikable Vorgaben und kein verklausuliertes Regelwerk, für das wir in den Fachverbänden Juristen bemühen müssen.
Themen wie die Erhöhung von Freiflächenbebauungsgrenzen, Anpassungen der Mieterstromregelung oder die Verkürzung des Betrachtungszeitraums bei der Anpassung der Photovoltaik-Einspeisevergütung, sind im neuen Entwurf bereits gut gelungen. Das sagt auch die DGS, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie. Jedoch gibt es noch dringenden Korrekturbedarf.
Daher unsere Forderungen
Keine Ausschreibung für Photovoltaikanlagen über 750 kWp.
Eine Stärkung der Eigenversorgung mit Photovoltaikanlagen.
Die Abschaffung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch.
Eine deutliche und dynamische Anhebung der Ausbauziele für erneuerbare Energien.
Verbesserte Voraussetzungen für Sektorenkopplung.
Anwendbare und wirtschaftliche Regelungen für den Weiterbetrieb von ausgeförderten Ü20-Anlagen.
FAZIT:
Mit diesen Forderungen stehen wir nicht allein. Wir müssen uns für unsere Branche stark machen, unsere Interessen und praktischen Erfahrungen zu den Entscheidern bringen. Wenn nichts unternommen wird, wird demnächst ein Gesetz verabschiedet, welches den kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ausbremst und demnach Ausbau- und Klimaziele stark gefährdet. All diese Faktoren zeigen, wie komplex die gesamte Thematik eigentlich ist. Um dies zu veranschaulichen, sprachen wir ebenfalls über die Verständlichkeit des Erneuerbaren Energien-Gesetzes.
Zur Verdeutlichung: Das erste Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) aus dem Jahre 2000 hatte einen Umfang von fünf Seiten, die aktuelle Novelle umfasst 178 Seiten.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
AGRYENA . Ingenieurbüro Bertz GbR
Herr Stefan Rexhausen
Ritterstraße 102
14770 Brandenburg an der Havel
Deutschland
fon ..: 03381 3510330
web ..: https://agryena.com/
email : stefan.rexhausen@agryena.com
Die gegenwärtige Situation zeigt wie wichtig es ist, die eigene Versorgung zu sichern und zu fördern. Die Abschaffung der im Artikel genannten Belastungen würde Betreiber von Photovoltaik-Anlagen deutlich entlasten. Dies führt wiederum zu einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung. Es muss darum gehen, die Menschen und nicht nur die Dächer mitzunehmen. Auch sollte bedacht werden, dass mit der aktuellen EEG-Novelle zehntausende Photovoltaik-Anlagen vorzeitig außer Betrieb genommen würden, da es kein wirtschaftliches Anschlusskonzept für den Weiterbetrieb nach der 20-jährigen EEG-Förderung gibt.
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