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Nennen Sie die Firmengrundsätze!

Grundsätze sind grundsätzlich eine gute Sache. Das gilt auch für Firmen. Weniger gut ist es allerdings, wenn in der Prüfung nach den Grundsätzen der Firma gefragt wird und der Prüfungskandidat hier durch Nichtwissen glänzt oder in die mit der Frage verbunden Falle tappt. Damit beides nicht passiert, weist Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert in seinem kostenlosen Schulungsvideo auf die Fallstricke hin und erläutert anschließend die Grundsätze der Firma.

Die Prüfungsfrage „Nennen Sie die Firmengrundsätze!“ ist zunächst einmal keine echte Frage, sondern eine Handlungsaufforderung. Alternativ ließe diese sich umformulieren in „Wie lauten die Firmengrundsätze?“ In der Sache bedeutet dies zwar keinen Unterschied, kann für den Prüfungskandidaten im Zweifelsfall jedoch eine Hilfe oder psychische Entlastung bieten.

Einer genaueren Analyse bedarf allerdings das Schlüsselwort „Firmengrundsätze“. Hier geht es nicht um den umgangssprachlichen Begriff Firma i.S.v. „Ich fahre zur Firma“ oder „Er ist in der Firma“, womit dann also das Unternehmensgelände oder -gebäude gemeint ist. Mit „Firma“ ist hier vielmehr die rechtliche Bedeutung gemeint, und dies ist der Name des Unternehmens. Bei der Prüfungsfrage geht es somit um Grundsätze für die Namenswahl, also den Namen für das Handelsgewerbe des Kaufmanns.

Grundsätze für den Namenswahl des Unternehmens

Für die Namenswahl des Unternehmens, also die Firma, gibt es verschiedene Grundsätze. Mit Hilfe der zu merkenden Strukturzahl 6 sind dabei folgende Grundsätze zu nennen:

-Firmenöffentlichkeit: Dieser erste Grundsatz bedeutet, dass der Kaufmann über den Notar dafür sorgen muss, dass die Firma, also der Name des Unternehmens, und der Geschäftssitz ins Handelsregister kommen.

-Firmenklarheit und Firmenwahrheit: Dieser Doppelgrundsatz besagt, dass klar sein muss, was der Name sagt. Er darf also nicht irreführend sein, und er muss wahr sein. Klarheit und Wahrheit sind sehr dicht beieinander.

-Firmenausschließlichkeit: Dieser Grundsatz bedeutet, dass die neue Firma sich von bestehenden Firmen an diesem Ort unterscheiden muss. „Ausschließlichkeit“ heißt „Unterscheidung“.

-Firmenbeständigkeit: Dieser Grundsatz kann in Konflikt stehen zur Wahrheit. „Beständigkeit“ bedeutet: Das Handelsgewerbe wird veräußert, aber der Name wird beibehalten. Das liegt im Interesse des Käufers, denn er möchte ja gerne die Stammkunden mit übernehmen.

-Veräußerungsverbot: Dieser Grundsatz bedeutet, dass der Name und das dazu gehörende Handelsgewerbe zusammen veräußert werden müssen. Anders gesagt: Man darf den Namen nicht ohne das Handelsgewerbe veräußern.

Das komplette, kostenlose Video “ Nennen Sie die Firmengrundsätze!“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

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