StartseiteImmobilienÄnderungen beim Energeiausweis durch das neue GeG Gebäude Energie Gesetz

Änderungen beim Energeiausweis durch das neue GeG Gebäude Energie Gesetz: OnPrNews.com

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) und der „neue“ Energieausweis – das gilt es nun zu beachten bei der Vermietung oder beim Verkauf von Immobilien!

BildAlle energetischen Anforderungen von Neu- und Bestandsgebäuden werden nun in einer einheitlichen Rechtsgrundlage, dem Energieeinsparungsgesetz (GEG), geregelt. Davon betroffen ist u. a. der Energieausweis, der von Verkäufern und künftig auch von Immobilienmaklern den Interessenten bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung bzw. -verpachtung vorgelegt werden muss.

Konkret betreffen die Änderungen und die verschärfte Sorgfaltspflicht für Ausstellende den Verbrauchsausweis, der anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs der Immobilie berechnet wird.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG): Bündelung und Ersetzung von EnEG, EnEV und EEWärmeG

Seit dem 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Mit seiner Einführung werden die bisherig geltenden Gesetze und Verordnungen wie das Energieeinspargesetz (EnEG), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt und künftig in einem Gesetz gebündelt. Es führt somit mehrere Regelwerke zusammen und soll u. a. dabei helfen den gesamten Themenkomplex des Energiesparrechts für Gebäude zu vereinfachen und zu entbürokratisieren.

Das GEG setzt somit die Beschlüsse aus dem Wohngipfel des Jahres 2018, Inhalte des Koalitionsvertrages sowie die Maßnahmen im Bezug auf das Energieeinsparrecht von Gebäuden aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um.
Es regelt künftig alle Anforderungen an die energetische Qualität von Neu- und Bestandsgebäuden, den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung der Gebäude sowie die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen in einer einheitlichen Rechtsgrundlage.

Das neue GEG 2020 und der Energieausweis: während Übergangsfrist bis 1. Mai 2021 gelten Vorschriften der EnEV

Die neuen Vorgaben und Regelungen zum Energieausweis sind im Teil 5, genauer gesagt von § 79 bis § 88, des Gebäudeenergiegesetztes zu finden.
Das Wichtigste vorab: Im § 112 GEG finden sich auch die Übergangsvorschriften bezüglich des Energieausweises. Hierin ist unter anderem geregelt, dass es für die Erstellung von Energieausweisen zur Vermietung, Verpachtung und dem Verkauf von Bestandsgebäuden bis zum 1. Mai 2021 eine Übergangsfrist geben wird.
Während dieser Frist sind die entsprechenden Vorschriften der Energieeinsparverordnung weiter anzuwenden. Erst danach muss der Energieausweis gemäß GEG ausgestellt werden.

Änderungen zum Energieausweis im GEG von 2020: konkrete Änderungen betreffen vor allem Verbrauchsausweis

Neben der Neuerung, dass zukünftig auch Makler einen entsprechenden Energieausweis vorlegen müssen, ergeben sich für den verbrauchsorientierten Energieausweis, dessen Berechnungen in der Regel auf den Daten von Realverbräuchen der letzten drei Jahre beruhen, folgende Änderungen bzw. Verschärfungen:

Werden die Daten zur Berechnung des Energieverbrauchs vom Eigentümer bereitgestellt, dann ist auch er für deren Richtigkeit verantwortlich.

Dennoch muss eine sorgfältige Prüfung der Daten durch den Energieausweis-Aussteller erfolgen. Eine entsprechende Verwendung zur Verbrauchsberechnung darf nur erfolgen, wenn die Daten als richtig und stichhaltig empfunden wurden.

Verpflichtend wird zudem die Angabe über die sich aus dem Primärenergiebedarf bzw. -verbrauch ergebenden CO2-Emissionen eines Gebäudes.

Der bisher rein datenbasierte Verbrauchsausweis wird zukünftig durch eine Begehung oder alternativ einer Fotoanalyse der Immobilie erweitert. Die Fotos müssen allerdings so angefertigt sein, dass sie eine umfassende Beurteilung der energetischen Gebäudeeigenschaften erlauben.

Sollten im Gebäude inspektionspflichtige Klimaanlagen verbaut sein, dann sind diese explizit zusammen mit dem Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion anzugeben.

Sanierungsstände wie beispielsweise die Erneuerung der Heizungsanlagen, Fenster oder Ausführung der Wärmedämmung sollen zukünftig detaillierter erfasst werden. Dadurch soll auch die Qualität der Modernisierungsempfehlungen, z. B. durch einen Energieberater steigen.

Zusammenfassung – gut zu wissen!

– Pflicht der Vorlage eines Energieausweises sowie Pflichtangaben in Immobilienanzeigen gelten zukünftig auch für Immobilienmakler.

– Die grundsätzliche Unterteilung, wann welche Energieausweisart zu welchen Anlässen erstellt werden muss, bleibt erhalten. Energiebedarf des Bedarfsausweises wird wie gehabt auch mit Inkrafttreten des GEG berechnet.

– Änderungen ergeben sich maßgeblich beim Verbrauchsausweis. Einige betreffen allerdings auch den Bedarfsausweis (u. a. verpflichtende Angaben über die Höhe der Treibhausgasemissionen (CO2) des Gebäudes).

– Energiebedarf des Bedarfsausweises wird wie gehabt auch mit Inkrafttreten des GEG nach der Datenaufnahme berechnet.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Immobilienmakler Christian Reinhart
Herr Christian Reinhart
Königstorgraben 11
90402 Nürnberg
Deutschland

fon ..: 0911-13008249
web ..: https://www.immobilienmakler-nbg.de/
email : kontakt@immobilienmakler-nbg.de

Herr Dipl.-Ing.(FH) Christian Reinhart verfügt über 25 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche und mehr als 10 Jahre Erfahrung als Immobilienmakler in der Metropolregion Nürnberg. Die Metropolregion Nürnberg ist ein fester Begriff und umfasst die Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen. Alle drei Städte grenzen fast unmittelbar aneinander.
Als ausgebildeter Bauingenieur verfügt er über viel Erfahrung in der Planung und Ausführung von Wohnimmobilien. Die Kunden seine Maklerbüros profitieren in vielerlei Hinsicht davon. Dieser Hintergrund macht ihn für die Beurteilung und Bewertung von Immobilien oder über Renovierungsarbeiten zum absoluten Profi im Maklerbereich.

Das Team um Christian Reinhart besteht aus mehreren Immobilienmaklern und freiberuflichen Mitarbeitern, die nach Bedarf eingesetzt werden. Das Credo jedes Mitarbeiters ist es, viel Zeit für die Kunden zu haben und der Kommunikation mit ihnen oberste Priorität einzuräumen. Fairness in den Geschäftsprozessen für alle Beteiligten ist fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Damit wird nicht nur geworben, dies wird täglich auch gelebt: „Ihr fairer Makler“ eben.

In der Regel erreichen die Kunden ohne Umweg die Mitarbeiter und Christian Reinhart direkt telefonisch. Die Kommunikationswege innerhalb des Büros sind kurz. Binnen weniger Stunden reagiert das Büro auf Anrufe, Mails oder über seine Social Media Plattformen.

Der Schwerpunkt des Büros liegt bei Wohnimmobilien. Bei der Vermietung und dem Verkauf von Wohnhäusern. Das Spezialgebiet ist der Verkauf von Mehrfamilienhäusern. Dies bestätigen unzählige erfolgreich durchgeführte Verkäufe und Vermietungen von Wohnungen und Häusern in der Metropolregion. Hier erfahren Sie mehr: www.immobilienmakler-nbg.de

Hinweis:
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

Immobilienmakler Christian Reinhart
Herr Christian Reinhart
Königstorgraben 11
90402 Nürnberg

fon ..: 0911-13008249
web ..: https://www.immobilienmakler-nbg.de/
email : kontakt@immobilienmakler-nbg.de

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Änderungen beim Energeiausweis durch das neue GeG Gebäude Energie Gesetz

NT Service GmbH fordert Aufklärung – REMONDIS‘ Aussagen zu Chlordioxid-Verfahren

REMONDIS' Aussagen zu Chlordioxid-Verfahren gegen PFAS wissenschaftlich widerlegt.

Crew99 – Der Immobilienmakler in Linz: Erfolgreich investieren mit Expertise

Crew99 hat die einzigartigsten Zinshäuser in Linz - Crew99 ihr einzigartiger Immobilienmakler in Linz!

Die „digitale Schraube“ – Niederbayerische Innovation in der Schraubtechnik

Trotz sinkender Temperaturen wird es auf der "SchraubTec" in Dresden heiß: KI-gestützte Software für Schraubtechnik begeistert Fachleute. Nächster Halt der Messe: Februar 2025 in Landshut.

RE/MAX Immobilien – Ihr zuverlässiger Immobilienmakler in Paderborn

RE/MAX Immobilien Paderborn bietet kompetente Beratung und umfassenden Service beim Immobilienkauf und -verkauf. Verlassen Sie sich auf Erfahrung, Qualität und hohe Kundenorientierung.

Ein unvergesslicher Event – Deutscher Immobilienpreis 2024 für Mönig Immobilienmanagement aus Böblingen

Immowelt hat am 14. November 2024 mit 500 geladenen Gästen in der atemberaubenden Kulisse des Berliner Westhafens eine wirklich unvergleichliche Gala veranstaltet.

Entdecken Sie den Immobilienmarktbericht Essen 2024

Der Immobilienmarkt in Essen durchläuft spannende Zeiten! Der Immobilienmarktbericht 2024 bietet umfassende Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Trends. Sehen Sie die Entwicklungen und Ausblick an.

Die wichtigsten Marktanalysen für Immobilienverkäufer in Stuttgart: So finden Sie den optimalen Preis

Eine fundierte Marktanalyse ist der Schlüssel zum erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie. Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Stellschrauben Sie bewegen müssen, um den idealen Preis zu ermitteln und Konkurrenz zu übertreffen.

Sommer, Sonne, Immobilienverkauf – Warum jetzt der bestmögliche Verkaufspreis erzielt werden kann

Die Sommermonate sind ideal für den Immobilienverkauf: grüne Umgebung, angenehme Temperaturen und eine positive Stimmung tragen dazu bei, dass Immobilien zu besseren Preisen verkauft werden können.