Essen (ots) – Das Bundesfinanzministerium (BMF) verbessert die Bedingungen für eine Spende von Textilien an gemeinnützige Organisationen. Das Ministerium reagiert mit der Billigkeitsregelung auf die coronabedingt großen Mengen unverkaufter Saisonware im Einzelhandel, denen ansonsten die Vernichtung droht. Der Dachverband begrüßt die Regelung und ist bereit Ware zu übernehmen: „Mit unserem Netzwerk können wir Lösungen für kleine, inhabergeführte Einzelhändler wie auch für größere Brands mit zentralen Lagerbeständen unkompliziert und flexibel vermitteln. Dabei berücksichtigen wir auch die Verwendungswünsche der Spender“, führt Thomas Ahlmann, Geschäftsführer des Dachverband FairWertung, aus.
Bund verzichtet auf Umsatzsteuer bei Spende
Das Bundesfinanzministerium hat mit einem Schreiben an die Finanzbehörden der Länder (III C 2 – S 7109/19/10002:001 vom 18. März 2021) den Weg für eine rechtssichere umsatzsteuerliche Abwicklung von Sachspenden freigemacht. Der Bund verzichtet demnach auf die üblicherweise anfallende Umsatzsteuer für Saisonware, die wegen des Lockdowns nicht verkauft werden konnte und nun an steuerbegünstigte Organisationen gespendet wird. Mit dieser Regelung werden laut BMF „vollumfänglich Unsicherheiten bei der Ermittlung der Umsatzsteuer auf eine Sachspende, die bislang von den Unternehmern immer wieder als Grund für den Verzicht auf eine Spende genannt wurden“, beseitigt.
Große Mengen unverkäufliche Saisonware in den Lagern
Hintergrund der Maßnahme sind die großen Mengen unverkaufter Ware im Textilhandel. Nach Schätzungen des Textilverbands befinden sich rund 500 Millionen Kleider und Schuhe unverkauft in den Lagern. Besonders die Winterware wird absehbar unverkäuflich sein. Daher stellt sich bereits seit einigen Wochen die Frage, was mit den überschüssigen Textilien passieren soll. Letztlich bleiben den Händlern zwei Optionen: Spenden oder Vernichten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben wäre die Vernichtung von Waren in vielen Fällen die günstigere und rechtlich einfachere Alternative für die Händler gewesen. Seit langem weist FairWertung kritisch darauf hin, dass geltende steuerliche Regelungen bei nicht verkäuflichen oder online retournierten Waren die Vernichtung günstiger stellen als das Spenden. Diese offenkundige Fehlsteuerung hat das Bundesfinanzministerium nun ohne größeren Aufwand korrigiert. „Diese Regelung sollte in ein Gesetz überführt werden, so dass die Spende dauerhaft der Vernichtung besser gestellt wird“, fordert Ahlmann.
Spenden statt vernichten: Fehlsteuerung dauerhaft beheben
FairWertung hatte bereits im Februar 2021 zusammen mit einem Bündnis aus gemeinnützigen Organisationen und Verbänden des Handels sowie unter der Federführung von MdB Kathrin Göring Eckhardt (Bündnis90/DieGrünen) unter dem Motto #spendenstattvernichten eine umsetzbare und rechtssichere Regelung gefordert. Ziel jeder Neuregelung sollte es laut der Initiatoren sein, dass nichtverkäufliche Ware an karitative Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen gespendet wird.
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