Diese drei Begriffe beherrschen nicht nur die Zeit, sie sind wichtig, im Umgang mit sensiblen Daten. Die DSGVO (Datenschutzverordnung), betrifft Mitarbeiterdaten sowie Kundendaten.
Vor allem in der Corona-Pandemie und dem damit verbundenem Homeoffice, muss eine Einhaltung der DSGVO, dennoch gewährleistet sein.
– Doch wie verläuft der Datenschutz im Homeoffice?
– Gibt es Datenschutzkonforme Videokonferenz-Softwares?
– Wie vereinbart man als Arbeitgeber die Corona-Schutzverordnungen, Datenschutzkonform?
All diese Fragen, betreffen zurzeit so gut wie jedes Unternehmen, dass seine Mitarbeiter in das Homeoffice schicken muss oder musste.
Damit keine Fehler passieren, finden Sie hier alles Wichtige!
Wichtige Stichpunkte
– Große Herausforderung beim Datenschutz im Homeoffice
– Videokonferenzen nur über datenschutzkonforme Software
– Rechtsunsicherheit im Falle der DSGVO
DSGVO Bedeutung
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutzverordnung dafür zuständig, den Datenschutz Rahmen in der EU-Union zu sichern. Personenbezogene Daten sollen somit vereinheitlicht verarbeitet werden. Dies betrifft die Verarbeitung sowie den freien Datenverkehr auf dem EU-Binnenmarkt und stellt den Schutz der Daten sicher. Doch hier gibt es einen Zwiespalt, denn der freie Datenverkehr auf dem EU-Binnenmarkt, kollidiert mit dem Schutz von persönlichen Daten. Dies stellt Probleme für Unternehmen dar, um die DSGVO genauestens umzusetzen. Durch die Unsicherheit werden viele der Richtlinien noch nicht komplett umgesetzt oder es wird komplett auf die Innovation im Bereich Digitalisierung verzichtet. Der Grund ist die Unsicherheit bezüglich des Datenschutzes.
Datenschutz im Homeoffice umsetzen
Die Datenschutzverordnungen werfen viele Unternehmen in eine Unsicherheit, wenn es um den Bereich ihrer eigenen und fremder Daten im Homeoffice geht. Angetrieben durch die Corona-Pandemie, blieb kaum Zeit für Konzepte und die Unternehmen mussten handeln, dementsprechend wurden viele Aufgaben in den Homeoffice-Bereich verlegt. Da die Arbeit sich zumeist durch die Nutzung des eigenen WLAN ausführen lässt, ist ein Schutz vor unbefugtem Zugriff nur begrenzt gegeben.
Verstärkte Maßnahmen sind nötig, um den Schutz zur Sicherheit der empfindlichen Daten zu gewährleisten. Wichtig ist vor allem die Speicherung der Daten zu beachten, die häufig auf Clouds abgespeichert werden. Ebenso spielen der Passwortschutz und die verschlüsselte Datenübertragung eine Rolle. Durch die Pandemie ins Rollen gebracht, ist es der richtige Zeitpunkt, eine datenschutzkonforme Regelung einzuführen.
Welche Software ist sicher?
Meetings und Konferenzen müssen in Pandemie-Zeiten, Online stattfinden. Doch welche Software ist dafür geeignet und bietet genügend Schutz? Bei der Auswahl der Software, bleibt leider immer noch freie Hand, da keine einheitlichen Regelungen vorhanden sind.
Ein gewisser Teil an Software, erhielt jedoch die Einstufung, nicht datenschutzkonform zu sein. Ein großes Aufsehen, erregte so zum Beispiel die Software Zoom, welche durch seine Sicherheitslücke, Daten an Facebook weitergab. Zoom hat inzwischen ihre Software bearbeitet und die Lücke, weitgehend geschlossen. Dieses Beispiel warf jedoch auf, wie wichtig der Schutz der Daten und eine genaue Prüfung der Software ist. Videokonferenzen dürften auch nach der Pandemie ein fester Bestandteil bleiben, daher ist es umso wichtiger, die Software genau unter die Lupe zu nehmen und zu überprüfen. Die Regierung legt fest, dass eindeutige Regelungen notwendig sind.
Datenschutz unter Corona
In der Pandemie ist es ein Ziel, die Aufenthaltsorte und die Kontakte von Menschen nachverfolgen zu können, doch wie passt dies zum Datenschutz?
Ein Spagat der nicht nur Unternehmen, sondern auch App Entwicklern der Corona-App gelingen muss. Tracing-Apps sind immer wieder im Gespräch und werden diskutiert, die Unternehmen sind sich zum Großteil jedoch sicher, dass diese nicht anwendbar sind. Der Wunsch der Unternehmen an die Regierung? Mehr Flexibilität beim Datenschutz!
Digitaler Datenschutz
Umfragen ergeben ein Scheitern der innovativen Projekte am Thema Datenschutz. Problematisch seien vor allem die fehlende Aussagekraft, einzelner Regelungen. Nutzungen eines gemeinsamen Datenpools, unter Geschäftspartnern und deren Geschäftsprozessen, sowie der Einsatz von künstlicher Intelligenz sind stark betroffen, von diesen Problemen. Das Engagement der Unternehmen ist für die Innovation überlebenswichtig. Die Rechtsunsicherheit muss geregelt werden und diese Regelungen sind vor allem, von den Behörden erforderlich.
Webseiten & Datenschutz
Auf einer Webseite befinden sich viele Daten. Diese umfassen die Daten von Kunden, Mitarbeitern und auch die eigenen Daten. Auch betroffen sind Unterlagen die unter die Aufbewahrungsfrist von Korrespondenzen fallen. Denn vor allem diese Unterlagen fallen neben den täglichen, empfindlichen Daten in den Pool derer die gemäß der neuen Datenschutzverordnung, neu gestaltet werden müssen. Vor allem Unternehmen müssen sich die neuen Regelungen genau ansehen und ihre bisherigen Daten überprüfen. Hierbei ist es hilfreich, einen Rechtsbeirat zu rate zu ziehen. Jede Webseite und vor allem Unternehmens-Webseiten, müssen den DSGVO entsprechen, um hohe Strafen zu vermeiden.
Fazit
Unsicherheiten durchziehen bislang die Datenschutzverordnung. Vor allem im Zuge mit dem Homeoffice und den damit verbundenen Videokonferenzen, zeigen sich immer wieder neue Anforderungen, die keine genaue Regelung besitzen. Suchen Sie sich Unterstützung im Datenschutz-Urwald. Unser Team von der Elbkanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung.
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