Bundeskartellamt verhängt Bußgelder wegen illegaler Preisabsprachen
Zwei Gießereien haben Preise und Rabatte wettbewerbswidrig abgesprochen. Das Bundeskartellamt hat deshalb Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 6 Millionen Euro gegen die beiden Unternehmen verhängt.
Die beiden Gießereien haben Kanaldeckel und andere Straßenkanalguss-Produkte hergestellt. Neben Absprachen zu Preisen und Rabatten haben sie auch eine Vereinbarung zur Aufteilung von zwei Großaufträgen getroffen. Derartige Absprachen sind natürlich verboten und verstoßen gegen das Kartellrecht. Das Bundeskartellamt bittet die beiden Unternehmen daher zur Kasse, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
Verantwortliche der beiden Unternehmen hätten verbotenen Preisabsprachen zu Lasten ihrer Kunden getroffen, teilte das Bundeskartellamt mit. Dabei hätten sie im Jahr 2018 sowohl telefonisch auch bei einem persönlichen Treffen mehrfach Erhöhungen der Nettopreise sowie Rabattkürzungen für bestimmte Produktgruppe abgesprochen und auch durchgeführt. Zudem hätten sie im August 2018 auch die Aufteilung zweier Großaufträge vereinbart, so das Kartellamt.
Aufgeflogen sind die unzulässigen Absprachen durch einen anonymen Hinweisgeber. Das Bundeskartellamt nahm Ermittlungen auf, die zu dem Ergebnis führten, dass die beiden Unternehmen zumindest zwischen Mai und November 2018 Preise und Rabatte abgesprochen und in diesem Zeitraum mehrfach die Konditionen abgestimmt und angepasst haben. Außerdem wurde die Aufteilung der Großaufträge vereinbart.
Beide Unternehmen haben bei den Ermittlungen umfassend mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Dieses Verhalten wurde bei der Festsetzung der Bußgelder entsprechend berücksichtigt. Die Verfahren wurden einvernehmlich beendet und die Geldbußen sind bereits rechtskräftig.
Die beiden Gießereien haben durch die illegalen Absprachen den fairen Wettbewerb behindert und gegen das Kartellrecht verstoßen. Betroffene, denen durch dieses Verhalten ein Schaden entstanden ist, können Schadenersatzansprüche geltend machen.
Verstöße gegen das Kartellrecht müssen keineswegs immer so offensichtlich sein wie bei unzulässigen Absprachen über Preise oder Rabatte. Oft können schon einzelne Klauseln in Verträgen einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht oder Kartellrecht begründen. Als Folge solcher Verstöße können den beteiligten Unternehmen und verantwortlichen Personen empfindliche Sanktionen drohen.
Im Wettbewerbsrecht und Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.
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