Die Bewertung von Hotelimmobilien ist ein spannendes und hochinteressantes Thema. Es gibt in Deutschland so viele Hotels verschiedenster Typen, dass man eigentlich meinen könnte, ihre Bewertung würde einen Standard bilden. Weit gefehlt. Zwar gibt es in der Sachwertrichtlinie (SW-RL) den Typus „Beherbergungsstätten“, der im Sachwertverfahren stützend angewandt werden kann, aber damit wird man den Hotels nur sehr bedingt gerecht. Zumal die allerwenigsten Hotels zur Eigennutzung errichtet wurden.
Vergleichswerte von erfolgten Hotelimmobilientransaktion sind – soweit überhaupt verfügbar – mangels Vergleichbarkeit kaum verwendbar. Das Vergleichswertverfahren scheidet somit in der Regel aus.
Hotels sind natürlich errichtet worden und werden betrieben, um Gewinne zu erzielen! Also ist das Ertragswertverfahren das einzige zielführende Verfahren. Hier wird (meist) letztlich eine (fiktive) Pacht aus den Erträgen abgeleitet. Was so einfach klingt, hat in der täglichen Arbeit reichlich Tücken und Hürden parat, die es zu bewältigen gilt. Letztlich findet sich aber auch für jedes Problem eine gute und probate Lösung.
Hotels gehören im Rahmen der ‚Immobilienbewertung Hotelimmobilien‘ somit ganz klar in die Rubrik der Sonder- und Spezialimmobilien, deren Bewertung einen Schwerpunkt der Tätigkeit des bundesweit tätigen Immobiliensachverständigen Thomas Braun | BRAUN ImmoWert bildet. „Die Immobilienbewertung von Sonder- und Spezialimmobilien spielt aus vielerlei Gründen meinen Schwerpunkt. Zum einen mag ich diese Objekte sehr, zum anderen habe ich im Laufe der Jahre sehr viele Erfahrungen aus vielen durchgeführten Immobilienbewertungen sammeln können. Und nicht zuletzt habe ich durch meine langjährige Tätigkeit als Controller ein breites und tiefes betriebswirtschaftliches Wissen, das bei der Immobilienbewertung sehr hilfreich ist“, so Braun.
Hotelimmobilien haben aufgrund der Vielzahl der Objekte einen nicht unerheblichen Anteil an der Gruppe der Sonder- und Spezialimmobilien. Hierzu zählen aber auch Schlösser, Burgen und Herrenhäuser sowie eine Vielzahl kommunaler Immobilien, um nur einige Beispiel zu nennen.
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Thomas Braun | BRAUN ImmoWert
Immobilienbewertung bundesweit
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