StartseiteImmobilien, Bauen und WohnenGarten, Grundstück, Haushalt: Drei Frühjahrstipps zum Steuern sparen

Garten, Grundstück, Haushalt: Drei Frühjahrstipps zum Steuern sparen: OnPrNews.com

Neustadt a. d. W. (ots) – Endlich Frühling! Viele freuen sich darauf, den Garten wieder flott zu machen, den Rasen zu mähen, die Terrasse zu erneuern oder das eigene Grundstück auf andere Art zu verschönern. Wie Sie dabei auch Steuern sparen können, zeigt Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

1. Einmalige Gartenarbeiten als Handwerkerleistungen absetzen: Terrasse erneuern, Innenhof pflastern, Grundstück verschönern

Viele Hobbygärtner möchten im Frühling ihren Garten neu gestalten, vielleicht eine neue Terrasse anlegen, das Grundstück ebnen oder den Hof neu pflastern. Viel Arbeit, wovon die wenigsten alles selbst machen können.

Hier können Profis helfen, wie Gärtner, Pflasterer oder Garten- und Landschaftsbauer. Dabei bleibt eine Frage: Was kann ich von der Steuer absetzen?

Die Antwort: Handelt es sich um Aushub- und Erdarbeiten, Pflanzarbeiten, Pflasterarbeiten oder umfangreiche Arbeiten zur Gartengestaltung oder Gartenpflege, kann der Besitzer die Kosten in seiner Steuererklärung als Handwerkerleistung angeben. Ob ein bereits vorhandener Garten dabei neu angelegt oder lediglich umgestaltet wird, spielt keine Rolle. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 13. Juli 2011 (Aktenzeichen: VI R 61/10). An zwei Bedingungen knüpft der BFH die Gewährung steuerlicher Vorteile für Handwerkerleistungen auf dem Grundstück:

– Erstens: Das zum Grundstück gehörende Haus wird vom Besitzer selbst bewohnt und ist kein Neubau. Das gilt auch für Ferienhäuser oder Schrebergartenlauben, die nicht das ganze Jahr über bewohnt sind. Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016 (Aktenzeichen: IV C 8 – S 2296-b/07/10003:008) sind Zweit-, Ferien- oder Wochenendwohnungen sogar ausdrücklich begünstigt. Auch Haushalte, die im europäischen Ausland liegen, fallen unter diese Regelung.
– Zweitens: Maximal 6.000 Euro Handwerkerleistungen sind begünstigt. Das Finanzamt kürzt dann die tarifliche Einkommensteuer um 20 Prozent dieser Kosten, also um bis zu 1.200 Euro.

2. Regelmäßige Gartenarbeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Rasen mähen, Unkraut jäten, Hecken schneiden

Gartenbesitzer haben immer viel zu tun. So mancher Berufstätige oder auch ältere Mensch holt sich für die regelmäßigen Gartenarbeiten Hilfe vom Gärtner – und kann die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Auch hier beteiligt sich der Fiskus mit 20 Prozent. Der Unterschied zu den Handwerkerleistungen: Für haushaltsnahe Dienstleistungen können sogar bis zu 20.000 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig für die Anerkennung seitens der Finanzverwaltung ist, dass die entsprechenden Rechnungen über die Dienstleistung inklusive Zahlungsbeleg vorliegen. Da seit 2017 die sogenannte Belegvorhaltepflicht gilt heißt das: Sie können die Steuererklärung zwar ohne Belege abgeben, müssen diese aber aufbewahren – also zum Beispiel die Rechnung samt passendem Kontoauszug. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass die Materialkosten getrennt von den Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten ausgewiesen sind – nur auf Letzteres erhalten Steuerzahler eine Steuervergünstigung.

3. Frühjahrsputz als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Fenster putzen, Gardinen waschen, Teppiche reinigen

Viele nehmen im Frühjahr Schrubber, Besen und Putzmittel in die Hand, um den eigenen Haushalt auf Vordermann zu bringen. Manche engagieren auch einen professionellen Dienstleister, der die Reinigungs- und Pflegearbeiten übernimmt. Da diese Tätigkeiten regelmäßig im Haushalt anfallen und auch von einem Haushaltsmitglied erledigt werden könnten, lassen sich die Ausgaben für den Profi als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.

Hierfür gilt, steuerlich gesehen, Folgendes: 20 Prozent der jeweils anfallenden Anfahrts-, Arbeits- und Maschinenkosten zieht das Finanzamt von der Steuerlast ab, insgesamt bis zu 4.000 Euro im Jahr. Materialkosten werden nicht berücksichtigt, deshalb sollten die verschiedenen Kostenarten in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Außerdem: Die Rechnungssumme immer überweisen, denn das Finanzamt erkennt keine Barzahlung an – und das gilt auch für einmalige wie regelmäßige Gartenarbeiten, die von einem Dienstleister übernommen werden (Punkte 1 und 2).

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Garten, Grundstück, Haushalt: Drei Frühjahrstipps zum Steuern sparen

Es gibt nur eine Chance für den ersten Eindruck

Es gibt nur eine Chance für den ersten Eindruck. Was hat...

Toolith bringt den Baumarkt nach Hause – bequemes Einkaufen von Werkzeugen und Bausstoffen online

Online-Baumarkt Toolith - Der Online-Baumarkt für Werkzeuge und Bausstoffe, bietet Kunden eine...

DAA DämmIndex 2. Halbjahr 2022: Deutliche Reaktion auf BEG-Novelle

Laut dem DAA DämmIndex war im zweiten Halbjahr 2022 vor allem...

Immobilienbewertung in 10 Minuten – Gottschling Immobilien auf der Baumesse Essen

Den Wert der eigenen Immobilie erfahren und dabei den Eintritt sparen? Gottschling Immobilien macht es möglich - mit Freikarten und "Immobilienbewertung To Go" auf der Baumesse Essen

Effektive Pressemitteilungen für Immobilienmakler: So gewinnen Sie neue Kunden und stärken Ihre Marke

Pressemitteilungen sind ein leistungsstarkes Werkzeug für Immobilienmakler, um sich in der Branche zu positionieren. Diese Marketingstrategie hilft nicht nur bei der Neukundengewinnung, sondern verbessert auch die Reputation. Mit gut formulierten Inhalten können Sie Ihre Zielgruppe gezielt ansprechen.

Erfolgreich investieren in Linz: Tipps für Immobilienkäufer

Der Immobilienmarkt in Linz boomt und zieht immer mehr Investoren an. Um am besten von diesem Trend zu profitieren, sollten Käufer einige wichtige Tipps befolgen. Eine fundierte Marktanalyse ist unerlässlich, um eine kluge Investmententscheidung zu treffen.

Brandschäden beheben: Ein Leitfaden von Sven Schwarzat

Brandschäden können bei Immobilien sehr teuer sein. Profi Sven Schwarzat berichtet zu den typischen Fallen.