StartseiteBeruf und KarriereKleinbeträge korrekt in Rechnung stellen

Kleinbeträge korrekt in Rechnung stellen: OnPrNews.com

Nennen Sie die Bestandteile der Rechnung über Kleinbeträge!

Während für Verbraucher meist Rechnung gleich Rechnung ist, gibt es hier im Wirtschaftsleben durchaus Unterschiede. Das Zauberwort lautet hier „Kleinbeträge“. Im Rahmen der Prüfung wird deshalb gelegentlich auf die unterschiedliche Rechnungsgestaltung abgehoben, und es wird nach den Bestandteilen der Rechnung über Kleinbeträge gefragt. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, welches diese Bestandteile sind und auf welche Dinge für die Prüfung und auch für die Praxis besonders geachtet werden muss.

Wenn über die Bestandteile einer Rechnung über Kleinbeträge gesprochen wird, sollte man sich vorher einige Dinge bewusst machen: Rechnungen müssen bestimmte Inhalte aufweisen, offensichtlich gibt es Unterschiede bei unterschiedlichen Rechnungshöhen, und es gilt den Begriff „Kleinbeträge“ zu klären, der hier als Schlüsselbegriff fungiert.

Bei dem Begriff „Kleinbeträge“ handelt es sich hier nicht etwa um einen umgangssprachlich schwammigen Begriff i.S.v. „nicht gerade ein größerer Betrag von ein paar Hundert Euro oder noch mehr“ oder „Peanuts“ oder „aus der Portokasse“. Der Begriff ist vielmehr rechtlich klar definiert.

Kleinbetragsrechnungen aktuell bis maximal 250 Euro, 19% USt

Aktuell ist dieser Betrag festgelegt auf 250 Euro. Diese Festlegung gilt in Deutschland seit 1. Januar 2017. Zuvor, also bis 31.12.2016, waren es in Deutschland noch 150 Euro. Hier fand also zwischenzeitlich eine Anhebung statt. Genau darin liegt auch einer der Fallstricke der Prüfungsfrage: Bevor eine Rechnung als „Kleinbetragsrechnung“ definiert und ausgestellt wird, sollte die aktuell festgelegte Höchstgrenze überprüft werden.

Wird diese Höchstgrenze nicht überschritten, kann über die geforderte Summe eine Kleinbetragsrechnung ausgestellt werden.

Die Bestandteile dieser Rechnung über Kleinbeträge sind:

-Einmal Name und Anschrift des leistenden Unternehmens. Gemeint ist damit das Unternehmen, das liefert bzw. leistet, und nicht das Unternehmen oder der Privatkunde, der die Lieferung oder Leistung empfängt.
-Dann muss dann natürlich das Ausstellungsdatum auf die Rechnung, damit man es einem Steuerjahr zuordnen kann und damit man auch die Rechnung einem Steuerjahr zuordnen kann.
-Ebenfalls Bestandteile der Kleinbetragsrechnung sind Art, Menge und Umfang der Lieferung oder der Leistungen.
-Auch die Rechnungssumme muss angegeben werden. Hier kann die Umsatzsteuer bereits mit eingerechnet werden. Man muss also nicht „xx Euro netto plus yy Euro Umsatzsteuer“ angeben, sondern kann hier eine Gesamtsumme angeben.
-Allerdings muss der angewendete Umsatzsteuersatz selbst konkret, d.h. als Zahl ausgewiesen werden. Denn nur dann ist es möglich, aus der Gesamtsumme die Umsatzsteuer herauszurechnen. Aktuell liegt die Umsatzsteuer beispielsweise bei 19 Prozent (voller Regelsatz) bzw. 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz). Aber auch solche Sätze ändern sich. Sie steigen in aller Regel, sie können aber auch sinken, wie die jüngste Vergangenheit gezeigt hat.
-Sofern das leistende Unternehmen steuerbefreit ist, erfolgt anstelle des Ausweises des Umsatzsteuersatzes ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Das komplette, kostenlose Video “ Nennen Sie die Bestandteile der Rechnung über Kleinbeträge!“ finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/).

Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.

Firmenkontakt
Dr. Ebert Schnell-Lernsysteme
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
3867 6138333
info@spasslerndenk.de
http://www.spasslerndenk-shop.ch

Pressekontakt
Inhaber
Dr. Marius Ebert
Hauptstraße 127
69117 Heidelberg
038676138344
info@spasslerndenk.de
http://www.spasslerndenk-shop.ch

Bildquelle: pixabay

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Kleinbeträge korrekt in Rechnung stellen

Peace Educator Training Programme schließt mit Unterzeichnung einer MOU ab

Peace Educator Training: Abschluss in Frankfurt fördert globale Friedensbildung und interkulturellen Austausch.

Neu auf Spotify: Renditepolarisierung am Büromarkt? Kapitalmärkte, ESG und veränderte Mieternachfrage

Frank Esslinger im Expertengespräch mit Tilmann Noller, Opal Real Estate München Die neue Podcastfolge von "Makrotrends Immobilienmärkte" -jetzt auf Spotify, Apple Podcasts und als Stream

Online-Seminar zur Prüfungsvorbereitung auf die Abschlussprüfung – Teil 2 – der Kaufleute für Büromanagement

Um Auszubildende zum Kaufmann für Büromanagement bzw. zur Kauffrau für Büromanagement optimal auf die bevorstehende Abschlussprüfung vorzubereiten, bietet Lernen-Online24 einen intensiven Crashkurs an

Neu ab 2025: Staatlich geprüfter Schlaf-Sommelier

Die Deutsche Hotelakademie und Swissfeel planen eine spezialisierte Fortbildung im Rahmen eines berufsbegleitenden Fernstudiums. Ziel ist die Optimierung der Kernleistung von Hotels - dem Schlaf.

Die Housekeeping Akademie fördert den Nachwuchs in der Hotellerie: „Next Generation Bonus“ startet im November

Gründerin Mareike Reis ermöglicht somit den Betrieben, im Rahmen des Online-Programms zusätzlich kostenfrei ein heranwachsendes Talent in verschiedene Weiterbildungsangebote mit einzubeziehen.

Der Schlüssel zum Erfolg im digitalen Zeitalter von metzteam GmbH

Warum der Mensch die neue Superkraft für Unternehmen ist!

IATF 16949 Zertifizierung: Nernis Managementsysteme unterstützt Automobilunternehmen deutschlandweit

Optimieren Sie Ihre Prozesse und steigern Sie die Produktqualität mit der IATF 16949 Zertifizierung von Nernis Managementsysteme. Unsere Experten unterstützen Unternehmen der Automobilindustrie.

Planforge kündigt für Hochschulen kostenlosen Zugang zu standardbasiertem PPM-Tool an

Neues globales "Education Partner"-Programm ermöglicht Fachhochschulen und Universitäten eine praxisorientiertere Ausbildung...