StartseiteWirtschaft und FinanzenVerlängert: Corona-Sonderzahlungen bleiben steuerfrei

Verlängert: Corona-Sonderzahlungen bleiben steuerfrei: OnPrNews.com

Neustadt a. d. W. (ots) – Der Corona-Bonus ist eine Sonderzahlung, die bis zu dem Betrag von 1.500 Euro weiterhin steuerfrei bleibt – nämlich bis zum 31. März 2022. Wie viel und in welchem Zeitraum die Bonuszahlung steuerfrei ist, das erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Anfang April 2020 verkündet, dass Bonuszahlungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro wegen der Zusatzbelastung während der Corona-Krise komplett steuerfrei bleiben. Viele Arbeitnehmer seien wegen der Pandemie unter erschwerten Bedingungen im Einsatz – dieses Engagement wolle man auch steuerlich honorieren. Zunächst war diese Regelung zum Corona-Bonus bis 31. Dezember 2020 befristet, wurde anschließend bis 30. Juni 2021 und mittlerweile bis 31. März 2022 verlängert.

Corona-Bonus weiterhin gedeckelt bei 1.500 Euro

Trotz der kürzlich beschlossenen Verlängerung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch weiterhin maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Anders gesagt: Es bleibt bei der Höchstgrenze von 1.500 Euro – lediglich der Zeitraum, in dem die Sonderzahlung gewährt werden kann, wurde verlängert.

Das heißt: Wer im Jahr 2020 bereits 1.500 Euro als Corona-Bonus von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kann 2021 oder 2022 nicht nochmals eine steuerfreie Auszahlung bekommen.

Gestaffelte Bonus-Zahlungen bis 1.500 Euro möglich

Hat der Arbeitgeber seinem Angestellten 2020 einen Corona-Bonus von 1.000 Euro gewährt, kann er ihm jetzt bis 31. März 2022 nochmals einen Bonus von 500 Euro zukommen lassen. Und hat er ihm 2020 keinen Corona-Bonus gewährt, darf er bis 31. März 2022 noch die vollen 1.500 Euro ausschöpfen.

Ab April 2022: Bonus ist voll steuerpflichtig

Geht der Corona-Bonus erst im April 2022 auf dem Konto der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters ein, so greift die Steuerbefreiung nicht mehr. Die Folge: Dann ist der Bonus lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig. Wird der Bonus als Sachzuwendung geleistet, sollte der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Empfangs schriftlich bestätigen.

Aber: Wer zwei oder mehr Dienstverhältnisse bei jeweils einem anderen Arbeitgeber hat, darf den Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis erhalten, auch innerhalb eines Kalenderjahres.

Der Corona-Bonus im Überblick:

– Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.
– Die Regelung gilt für Sonderleistungen, die Beschäftigte zwischen 1. März 2020 und 31. März 2022 erhalten.
– Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
– Zudem muss der Arbeitgeber die steuerfreien Leistungen im Lohnkonto aufzeichnen

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. – VLH, übermittelt durch news aktuell

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Verlängert: Corona-Sonderzahlungen bleiben steuerfrei

Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie: Ein Rückblick auf den AI Leadership Workshop in München

Der AI Leadership Workshop in München am 13. Dezember 2024 ermöglichte Führungskräften, die Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz zu entdecken. Durch praxisorientierte Fallstudien und interaktive Übungen konnte Wissen effektiv vermittelt werden. Die Teilnehmer schätzten die direkt umsetzbaren Inhalte und die inspirierende Atmosphäre sehr.

Erwerbsminderungsrente: Neue gesetzliche Regelungen ab 2025 im Detail erklärt

Die gesetzlichen Änderungen zur Erwerbsminderungsrente im Jahr 2025 bringen für viele Rentner entscheidende Verbesserungen. Insbesondere die höheren Hinzuverdienstgrenzen bieten neue Möglichkeiten, persönlich und finanziell zu wachsen. Hier beleuchten wir die relevanten Aspekte dieser Reformen.

100-Tage-Regelung: So profitieren Verbraucher von der SCHUFA-Neuheit

Die neue 100-Tage-Regelung der SCHUFA tritt 2025 in Kraft und könnte das Leben vieler Verbraucher verändern. Durch die schnellere Löschung negativer Einträge haben Betroffene bessere Chancen auf eine positive Bonität. Es ist wichtig, die Fristen genau im Blick zu behalten, um diese Chance zu nutzen.

Wichtige Reformen in der Rentenversicherung: Diese Punkte müssen Sie ab 2025 beachten

Zum Jahresanfang 2025 wird das Rentensystem in Deutschland durch bedeutende Reformen angepasst. Es ist entscheidend, die neuen Hinzuverdienstgrenzen sowie die Änderungen bei Abschlägen und Altersgrenzen zu verstehen. In diesem Artikel stellen wir die umfassenden Anpassungen der Rentenversicherung vor, die viele Versicherte betreffen werden.

4G Neuheiten der Alarm- und Telemetrietechnologie auf der Security Messe Essen

Alle zwei Jahre öffnet die Security Messe Essen ihre Türen für die Sicherheitsbranche. In diesem Jahr ist auch wieder die Mobeye B.V. mit einem eigenen Stand vertreten.

Frühjahrscheck für Haus und Garten – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Worauf Eigentümer nach dem Winter achten sollten Steht der Frühling vor der...