StartseiteGesundheit und WellnessInsolvenzantragspflicht wieder in Kraft

Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft: OnPrNews.com

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist Ende April ausgelaufen. Diese Insolvenzantragspflicht gilt insbesondere für GmbH, AG und GmbH & Co. KG, UG.

Die Pflicht zum Insolvenzantrag regelt § 15a InsO:

„Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen.“

Bis zum 30.September 2020 war die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung für von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen ausgesetzt. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 war allein noch die Antragspflicht wegen Überschuldung ausgesetzt.

Für den Monat Januar 2021 wird die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen ausgesetzt, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (sog. November- und Dezemberhilfen und Überbrückungshilfe II) haben. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag auf Hilfsleistungen im Zeitraum vom 1. November bis zum 31. Dezember 2020 gestellt wurde. Die Antragstellung darf auch nicht offensichtlich aussichtlos sein.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde am 28. Januar 2021 noch einmal bis zum 30. April 2021 verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht erfolgt.

Liegt Insolvenzreife vor, müssen Unternehmen deshalb wieder schnellstmöglich Insolvenz anmelden. Ein Unternehmen muss entweder bei Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung einen Insolvenzantrag stellen

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn 10 % oder mehr der aktuell fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlt werden können.
Überschuldung liegt vor, wenn für das Unternehmen keine
Fortführungsperspektive mehr besteht und dann das Vermögen des Unternehmens die Schulden nicht mehr deckt.

Wenn der Unternehmer oder Geschäftsführer gegen die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages verstößt, macht er sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Wer wegen einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung verurteilt wurde, darf fünf Jahre lang kein Geschäftsführer einer GmbH sein (§ 6 Abs. 2 Nr. 3a GmbH-Gesetz).

Außerdem droht dem Unternehmer oder Geschäftsführer eine Schadensersatzpflicht. Wenn die Antragsfrist abläuft, ohne dass ein Insolvenzantrag durch das Unternehmen eingereicht wird, kann der Geschäftsführer für jede Zahlung, die das Unternehmen ab dem Verstreichen an ihre Geschäftspartner geleistet hat, haftbar gemacht werden. Hierbei haftet er mit seinem Privatvermögen.

Es gibt neue Möglichkeiten aus der Krise herauszukommen, rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie kompetent und schnell.

Katharina Lieben-Obholzer, Rechtsanwältin bei KMW
Homepage KMW

KMW | LIEBEN-OBHOLZER, Kanzlei für Medizin und Wirtschaft ist ein branchenfokussiertes bundesweit tätiges Beratungsunternehmen für Recht und Strategie im Gesundheitswesen. Wir vereinen Rechtsberatung und Unternehmensberatung zum Vorteil unserer Mandanten. Weitere Infos unter www.medizinrecht-aerzte.com

Impressum: http://www.medizinrecht-aerzte.com/impressum/

Kontakt
KMW | Lieben-Obholzer
Katharina Lieben-Obholzer
Kurfürstendamm 216
10719 Berlin
030/23540500
info@medizinrecht-aerzte.com
http://www.medizinrecht-aerzte.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft

Bandscheiben-Operation bei Senioren – sinnvoll oder gefährlich?

Kann eine Bandscheiben-Operation das Leben von Senioren nachhaltig verbessern, oder birgt sie zu viele Risiken? Immer mehr ältere Patienten stehen vor dieser Entscheidung.

Pflege.Smile: Der Nischen-Creator, der die Pflegebranche durch humorvolle Inhalte revolutioniert

Rashid Hamid, bekannt als Pflege.Smile, hat innerhalb kürzester Zeit über 1,5 Millionen Follower gewinnen können. Seine außergewöhnliche Fähigkeit, ernsthafte Themen in der Pflege mit einem Lächeln zu vermitteln, macht ihn zu einem wertvollen Mitglied der ReachCon-Familie. Diese Kombination aus Charisma und Fachwissen hat das Augenmerk auf die Herausforderungen in der Pflege gerichtet.

Neue Komfortstation im Klinikum Lippe: Spitzenmedizin trifft Hotelambiente

Das Klinikum Lippe eröffnet zwei hochmoderne Bettenstationen, die Patientenkomfort auf höchstem Niveau bieten und medizinische Exzellenz mit der Atmosphäre eines gehobenen Hotels verbinden.

Neue Behandlungsmethode Endolift: Minimalinvasive Lösung bei Caelistic

Caelistic erweitert sein Behandlungsspektrum mit Endolift - einer innovativen, minimalinvasiven Behandlung, die Hautstraffung und Fettabbau ohne chirurgischen Eingriff ermöglicht.