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Patientenverfügung: Arzt oder Familie stark machen?: OnPrNews.com

Rechtliche Korrektheit und Aktualität der Patientenverfügung

Ein Abschalten ist nur möglich, wenn das eine Patientenverfügung oder der „mutmaßliche Wille“ des Patienten vorsehen. Aber was, wenn sich Arzt und Familie hier nicht einig sind? Wer soll dann den Willen des Patienten auslegen und durchsetzen, der Arzt oder der Bevoll-mächtigte?

Soll der Arzt als Fachmann entscheiden… ?

Für den Arzt spricht, dass er der medizinische Fachmann ist und relativ emotionslos entscheiden kann.

Gut gemeint, aber wenig hilfreich ist es z.B. „zwei erfahrene Ärzte“ einzusetzen. Auch wenn das mehr medizinische Klarheit schaffen kann, ist die Frage, was ein „erfahrener“ Arzt sein soll.

Ebenso unsinnig ist es, die Entscheidung zum Abschalten von dem Votum „eines Facharztes“ abhängig zu machen. Es kann doch nicht sein, dass alleine ein Facharzttitel ausreicht, um über Leben und Tod zu entscheiden. Ein Facharzt für Kardiologe nützt wenig, wenn ein Facharzt für Neurologe gefragt ist.

Macht es Sinn, eine Entscheidung von „zwei Ärzten“ einzufordern? Ein Stationsarzt wird sich selten bis nie gegen das Votum seines Oberarztes stellen.

Manchmal hat ein Arzt auch „Hemmnisse“ abzuschalten, z.B. weil es krankenhausinterne, restriktive Richtlinien dazu gibt. Vielleicht hat er auch ein anderes Verständnis von dem hippokratischen Eid, der grundsätzlich Leben retten bedeutet oder einfach die Sorge, auf Grund einer falschen Entscheidung strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein.

… oder doch der Bevollmächtigte?

Für den Bevollmächtigten spricht, dass er den Patienten sehr wahrscheinlich viel besser kennt als ein Arzt das tut.

Allerdings ist der Bevollmächtigte selten ein medizinischer Fachmann, noch dazu in der Fachrichtung, die gerade gebraucht wird.

Was ist dem Patienten wichtiger: Fachkompetenz oder Vertrauen in die Person? Am Ende wird den meisten Menschen der Vertraute näher stehen als der Fachmann, insbesondere, wenn der Vertraute sich doch bei dem behandelnden Arzt oder auch anderen Ärzten erkundigen und beraten lassen kann.

Gesetzeslage

Das für diese Fälle einschlägige Gesetz ist das Bürgerliche Gesetzbuch BGB. Es lässt dann, wenn sich Arzt und Bevollmächtigter nicht einig sind, weder den Arzt noch den Bevollmächtigten alleine entscheiden.

Es fordert zwar von beiden „Einigkeit“ und liegt diese vor, darf abgeschaltet werden. Liegt sie aber nicht vor, muss nach § 1904 BGB das Betreuungsgericht entscheiden. Dieses tut sich aber oft sehr schwer damit lebensbeendende Entscheidungen zu treffen. Und leider brauchen unsere Gerichte auch in solch schweren Entscheidungen naturgemäß Zeit dafür, in der der Patient leidet.

Der Arzt muss überzeugt werden

Da in der Praxis die Initiative zum Abschalten meistens von den Angehörigen ausgeht, die glauben, dass ihr Angehöriger die anstehenden Behandlungssituationen nicht gewollt habe, ist es häufig der Arzt, der von dem Bevollmächtigten zum Abschalten überzeugt werden muss.

Dazu erfordert es einen Bevollmächtigten, der das Abschalten gegenüber einem Arzt auch praktisch umsetzen kann, also willensstark und entscheidungsstark ist. Daneben muss das Dokument der Patientenverfügung dem Arzt aber auch rechtliche Sicherheit geben, dass er nichts Falsches tut und keine Strafanzeige zu fürchten hat, wenn er sich für oder gegen das Abschalten entscheidet.

Es liegt daher sehr nahe, dass eine Patientenverfügung daher so klar sein sollte, dass ein Streit zwischen Arzt und Bevollmächtigtem vermieden wird. Falls es doch zu Unklarheiten kommt und der Bevollmächtigte entscheiden soll, muss der Arzt durch die Person des Bevollmächtigten und das Dokument der Patientenverfügung dazu gebracht werden, dem Bevollmächtigten zu folgen. Das wird der Arzt nur tun, wenn ihm beide – der Bevollmächtigte und das Dokument – genug Sicherheit geben, dass er nichts Falsches tut, wenn er dem Bevollmächtigten folgt.

Daher sollte eine Patientenverfügung, die sich inhaltlich mit dem höchsten Rechtsgut – dem Leben – befasst, idealerweise dem Arzt Sicherheit geben, dass es ein rechtlich korrektes und auch aktuelles Dokument ist, auf das er vertraut.

Rechtliche Korrektheit und Aktualität der Patientenverfügung

Aber welches Dokument wird einen Arzt wohl eher überzeugen, dass es rechtlich korrekt ist, einen Patienten abzuschalten – ein „Muster“ bzw. „Standardformular“ aus dem Internet oder Buchhandel oder ein anwaltliches bzw. notariell erstelltes Dokument?

Sehr wahrscheinlich wird ein Arzt eher dem Dokument eines Fachmannes vertrauen, welches er am anwaltlichen bzw. notariellen Briefkopf erkennt.

Wenn der Patient dann noch ein Rechtsdokument vorweisen kann, was auch noch laufend rechtlich überwacht und ggf. an veränderte Gesetzeslage angepasst wird, dann kann der Arzt kein gewichtiges Argument mehr haben, das Dokument nicht anzuerkennen.

Sehr wichtig ist es daher, seine Dokumente rechtlich aktuell zu halten, so dass diese jederzeit gültig sind und Dritte sie nicht ablehnen können mit dem Argument, das Dokument sei rechtlich nicht mehr aktuell.

Abrufbarkeit von Dokumenten

Wenn Angehörige entscheiden sollen, müssen sie auch auf die Patientenverfügung und sonstige Vorsorgedokumente auch jederzeitigen Zugriff haben. Deshalb ist nicht nur eine professionelle Erstellung der Dokumente sinnvoll, sondern zusätzlich zu einer professionellen Erstellung sollten diese auch rund um die Uhr und weltweit abrufbar sein.

Die Abrufbarkeit „rund um die Uhr“ und das weltweit sind absolut wichtig, denn das muss auch von unterwegs klappen! Wer diese Dokumente nur zu Hause liegen hat, sollte sich überlegen, wie ein Krankenhaus denn davon erfährt, dass es solche Texte überhaupt gibt, wo diese liegen und wie es darankommt, wenn der Patient doch bewusstlos ist.

Dazu ist es wichtig, dass nicht nur Vorsorgedokumente abrufbar sind, sondern vor allem auch medizinische Notfalldaten wie „notwendige Medikamente“, „Allergien“, „Unverträglichkeiten“ und die „Kontaktdaten behandelnder Ärzte“, denn diese Daten können Leben retten.

Das jederzeitige weltweite Abrufen der Dokumente und medizinischen Notfalldaten funktioniert ganz einfach über einen professionellen Nothilfepass, den man bei sich trägt. Hier sollten zu informierende Personen und medizinische Daten eingetragen sein, damit die Angehörigen schnell erreicht werden und der Notarzt überlebenswichtige Informationen erhält.

Ebenso macht es Sinn, weitere ausführlichere Informationen für die Angehörigen bereit zu stellen. Das kann über einen digitalen Nothilfeordner geschehen, auf den man über den Nothilfepass online Zugriff erhält.

Daher machen ein Nothilfepass und ein Nothilfeordner absolut Sinn. Diese Vorsorgemaßnahmen können Leben retten.

Fazit

Patientenverfügungen können „den Arzt“ oder „die Angehörigen“ stark machen. Vorsorgedokumente sind von Dritten wie Ärzten und Banken zu akzeptieren, wenn sie wirksam verfasst sind. Muster und Formulare werden oft nicht anerkannt. Die Dokumente sollten jederzeit weltweit abrufbar sein.

Medizinische Notfalldaten können Leben retten. Auch sie müssen jederzeit weltweit abrufbar sein.

Die Abrufbarkeit der Dokumente und der medizinischen Notfalldaten kann man z.B. über einen professionellen Nothilfepass www.nothilfepass.de erreichen.

Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M.
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