StartseitePolitik und RechtBundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen Gesetz zum Einheitlichen Patentgericht zurück

Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen Gesetz zum Einheitlichen Patentgericht zurück: OnPrNews.com

Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen Gesetz zum Einheitlichen Patentgericht zurück

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Juni 2021 zwei Eilanträge gegen das Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht abgelehnt (Az. 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20).

Mit dem europäischen Einheitspatent soll das Patenrecht innerhalb der EU vereinfacht werden. Unternehmen soll dies Zeit und Geld sparen. Auch wenn im Grunde Konsens darüber herrscht, erweist sich der Start als schwierig. Grund dafür ist, dass zur europäischen Regelung auch die Einrichtung eines Einheitlichen Patentgerichts gehört – und dagegen regt sich in Deutschland Widerstand. Schon Anfang 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das entsprechende Vertragsgesetz für nichtig erklärt, weil es nicht mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit vom Bundestag beschlossen worden war, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Als Bundestag und Bundesrat das Gesetz zum Einheitlichen Patengericht Ende 2020 erneut beschlossen haben, kam es wieder zu Verfassungsbeschwerden und das Gesetz befand sich weiter in der Warteschleife. Doch nun steht der Einführung des Gesetzes nichts mehr im Weg – nachdem das Bundesverfassungsgericht zwei Eilanträge gegen das Gesetz abgewiesen hat. Die Verfassungsbeschwerden seien unzulässig, weil die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte nicht hinreichend substantiiert dargelegt hätten, so das BVerfG. Das Gesetz kann nun ausgefertigt werden.

Zum Hintergrund: Das Einheitliche Patentgericht soll bei Streitigkeiten über Patentverletzungen, Bestand von Patenten oder Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts zuständig sein. Zudem sollen in den Vertragsmitgliedsstaaten erstinstanzliche Kammern und ein Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg errichtet werden. Das Übereinkommen zum Einheitlichen Patentgericht konnte bisher nicht in Kraft treten, weil es noch an der Zustimmung Deutschlands fehlte.

Außer Spanien und Kroatien beteiligen sich alle EU-Staaten am europäischen Einheitspatent. Durch das Einheitspatent kann jeder Inhaber eines europäischen Patents auch zentral einen Antrag auf einheitliche Wirkung des Patents innerhalb der teilnehmenden Staaten stellen, anstatt den Patentschutz einzeln zu beantragen. Das spart Zeit und Geld. Nach Angaben der EU-Kommission können die Kosten für die Anmeldung eines Patents so um bis zu 32.000 Euro sinken. Das Einheitspatent kann jetzt voraussichtlich Anfang 2022 starten.

Im IP-Recht erfahren Rechtsanwälte können rund um Patente beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/ip-recht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen Gesetz zum Einheitlichen Patentgericht zurück

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Philippinen: Shincheonji richtet Seminar für Pastoren und Gläubige aus

Vorsitzender Man Hee Lee: „Meine Mission ist es, Zeugnis abzulegen von...

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes...

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Berliner Testament und Erbschaftssteuer Das Erbrecht kennt das Berliner Testament. Es...

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier – Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich Airbnb-Vermietern droht Ärger mit...