Mainz (ots) – Pflegebedürftige haben laut Gesundheitsministerkonferenz ab September die Möglichkeit, sich ein drittes Mal gegen Covid-19 impfen zu lassen. Auch für weitere Personengruppen ist eine Zusatzimpfung vorgesehen.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 02. August 2021 beschlossen, dass vulnerablen Gruppen ab September eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden soll. Dies geschieht im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge. Grund für die sogenannte Booster-Impfung ist die Annahme, dass bei älteren und immungeschwächten Menschen die Immunantwort nach der Impfung schneller nachlässt.
Anspruch auf die Auffrischungsimpfung haben laut Beschluss:
1. Pflegebedürftige in Heimen oder der eigenen Häuslichkeit
2. Immungeschwächte Personen
3. Höchstbetagte ab 80 Jahren
+ Personen, die den ersten Impfschutz mit Vektor-Impfstoffen erhalten haben.
Zu beachten ist, dass eine Impfdosis zur Auffrischung erst mindestens 6 Monate nach der letzten Impfung verabreicht werden kann. Impfen sollen niedergelassene Ärzte und (mobile) Impfteams.
Häusliche Pflege: Aus alten Fehlern lernen
Der Verbund Pflegehilfe (https://www.pflegehilfe.org/) bewertet die frühzeitige Reaktion auf Studien, die das Nachlassen einer Immunantwort bei Älteren und Immunschwächeren nahelegen, als sehr positiv. „Pflegebedürftige sollten in unserer Gesellschaft einen besonderen Schutz genießen. Es ist ein großer Fortschritt, dass in diesem Beschluss auch die Pflege zu Hause endlich Beachtung findet“, ordnet Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbunds, die Lage ein.
Zu Beginn der Impfkampagne hatte man die häuslich Gepflegten zunächst niedriger priorisiert und auch in der Kommunikation teilweise übersehen. Ein Skandal, wenn man bedenkt, dass über 70 Prozent der Pflegebedürftigen nicht in Heimen gepflegt werden, sondern zu Hause von Angehörigen. Auch der Weg zum Impfzentrum war für Viele damals nicht zu bewältigen. Mobile Impfteams und die Impfung bei Hausärzten erleichtern die Situation enorm.
Bürokratie-Chaos 2.0?
Der Ansatz scheint diesmal richtig. Nicht zuletzt wahrscheinlich deshalb, weil die Impfsituation sich entspannt hat. Viele Fragen bleiben aber dennoch offen. Zum Beispiel, ob die Bürokratie auch diesmal wieder schwer ins Gewicht fällt.
Müssen Impfberechtigte für eine Auffrischungsimpfung wieder mehrere Dokumente vorlegen? Und wie werden die Berechtigten diesmal benachrichtigt? Hat man aus den Desastern der ersten Impfwelle gelernt?
Bis September sind es nur noch 2 Wochen. Im Sinne aller Beteiligten bleibt zu hoffen, dass sich die Gesundheitsminister schnell auf eine unbürokratische Lösung für alle einigen. Denn wenn die häusliche Pflege eines nicht braucht, dann ist es noch mehr bürokratischer Aufwand.
Verbund Pflegehilfe
Der Verbund Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und 600.000 Gesprächen allein im Jahr 2020 betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands.
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