StartseiteWirtschaft und FinanzenCO.DON AG (ISIN: DE 000A3E5C08 / DE000A3E5C16) - Beabsichtigte Produktauslizensierung im asiatischen Wirtschaftsraum

CO.DON AG (ISIN: DE 000A3E5C08 / DE000A3E5C16) – Beabsichtigte Produktauslizensierung im asiatischen Wirtschaftsraum: OnPrNews.com

Teltow / Leipzig, 03. September 2021, 10:00 Uhr – Die CO.DON Aktiengesellschaft (CO.DON oder Gesellschaft) befindet sich mit ReLive Biotechnologies Group Limited in Gesprächen zur exklusiven Auslizensierung ihrer Produkte co.don chondrosphere und Spherox sowie diesbezüglicher Patente und Know-how im asiatischen Wirtschaftsraum. Die ReLive Biotechnologies Group Limited ist ein privates Biotechnologieunternehmen, welches neue regenerative medizinische und zelltherapeutische Produkte entwickelt.

Die beiden Unternehmen haben einen Letter of Intent unterzeichnet, auf dessen Basis eine Vereinbarung über eine exklusive Auslizensierung beider CO.DON-Produkte für die Territorien der Volksrepublik China, Hongkong, Macau, Singapur und Taiwan abgeschlossen werden soll. Der Letter of Intent ist nicht bindend.

Nach den im Rahmen der Vertragsverhandlungen aktuell besprochenen Eckpunkten soll die CO.DON bei Vertragsunterzeichnung eine Einmalzahlung in Höhe von USD 2,75 Mio. erhalten. Bis zur Erteilung der Vermarktungserlaubnis soll CO.DON in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Milestones gestaffelt weitere Zahlungen von insgesamt USD 5,5 Mio. erhalten. Nach einem erfolgten Markteintritt in den jeweiligen asiatischen Ländern soll die Gesellschaft an den aus der Auslizensierung erzielten Umsätzen anteilsmäßig beteiligt werden. Die Dauer der Pflicht zur Entrichtung von Lizenzgebühren richtet sich nach der Laufzeit der relevanten Schutzrechte; derzeit voraussichtlich bis mindestens zum 1. Juni 2040, soweit danach nicht noch schutzfähiges Know-how von der ReLive Biotechnologies Group Limited genutzt wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich auch bereits besprochene Eckpunkte im Laufe der weiteren Verhandlungen ändern können oder keine Vereinbarung zustande kommt.

Die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrats zum Lizenzvertrag sowie die Unterzeichnung einer finalen Vereinbarung stehen noch aus.
Mitteilende Person: Tilmann Bur, Vorstand

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