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Gefahrgut fürs Management

Verantwortung beim Versand von Gefahrgütern

Das oberste Ziel einer jeden Gefahrgutbeförderung ist das sichere Ankommen der Ware von A nach B. Um dies zu gewährleisten, muss jede Person, die an irgendeinem Teil des gesamten Gefahrgutprozesses beteiligt ist, bestmöglich gemäß ihren Aufgaben unterwiesen sein. Wer trägt die Verantwortung dafür?

Die Gesamtverantwortung trägt die Unternehmensleitung. Sie muss unter anderem auch für die Unterweisung aller beschäftigten Personen sorgen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter zu tun haben.

Betriebsleiter und sonstige leitende Angestellte „handeln für einen anderen“ – nämlich die Unternehmensleitung – und sind damit in den Augen des Gesetzgebers automatisch beauftragte Personen kraft Amt. Diese Führungskräfte stehen also allein aufgrund Ihrer Position bereits in der Verantwortung bzw. Haftung.

Mittels einer schriftlichen Bestellung durch die Geschäftsleitung kann diese Verantwortung wiederum auf weitere Mitarbeitende aufgeteilt werden. Wir sprechen hier von den beauftragten Personen kraft ausdrücklicher Bestellung. In dem Bestellschreiben sollte genau spezifiziert sein, welcher Bereich der Gefahrgutabwicklung im Verantwortungsbereich der bestellten Person liegt.

Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten §9 kann diese Verantwortung „Handeln für einen anderen“ genau nachgelesen werden.
Weil für die rechtskonforme Ausübung dieser Verantwortungsbereiche Fach- und Praxiswissen nötig ist, zieht die Unternehmensleitung oftmals einen Sicherheitsberater, auch Gefahrgutbeauftragte*n heran. Die Verantwortung liegt aber wie oben beschrieben bei den genannten Personenkreisen und nicht bei der/dem Gefahrgutbeauftragten.

Die SAFETY Training Plus GmbH mit Standorten in Deutschland und der Schweiz, bietet Ihnen Unterstützung im Bereich der Gefahrgut-Beratung, stellt externe Gefahrgutbeauftragte und bietet für jede*n geeignete Gefahrgutschulungen an.

Position Gefahrgutbeauftragte/r

Laut den Gefahrgutvorschriften ADR/RID und ADN muss jedes Unternehmen, das gefährliche Güter für den Versand vorbereitet, diese befördert oder empfängt eine*n Sicherheitsberater*in, bzw. Gefahrgutbeauftragte*n bestellen.
Was zählt nun zu den Pflichten der/des Gefahrgutbeauftragten? (ADR 1.8.3.3)

-Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
-Beratung des Unternehmens
-Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung
-…

Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien (ADR/RID/ADN) dürfen Ausnahmen erlassen, wann diese Position nicht besetzt werden muss.
In Deutschland gibt es die GbV – die „Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragen in Unternehmen“ oder „Gefahrgutbeauftragtenverordnung“. Hierbei ist in §2 festgesetzt, wann Unternehmen, die ebenfalls Gefahrgüter in den Verkehr bringen, keine*n Gefahrgutbeauftragte*n ernennen müssen. Hier ein paar Beispiele:

-Nur Versand und Beförderung von gefährlichen Gütern in begrenzten und freigestellten Mengen;
-Versand und Beförderung von Gefahrgütern, die von den Vorschriften des ADR/RID/ADN und IMDG-Code freigestellt sind;
-Versand und Beförderung von Gefahrgütern immer kleiner/gleich dem Wert 1000 (Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.6);

In der GbV ist auch geregelt, dass in Deutschland ebenfalls für den Versand per See (IMDG-Code) ein*e Gefahrgutbeauftragte*r bestellt werden muss.

Ebenso ist festgesetzt, dass jede*r Gefahrgutbeauftragte in Besitz eines gültigen Schulungsnachweises sein muss. Hierzu muss zunächst eine Schulung besucht werden und eine schriftliche Prüfung bei der zuständigen Behörde, in Deutschland bei der IHK, abgelegt werden. Dieser Schulungsnachweis muss alle fünf Jahre mit einer Wiederholungsprüfung erneuert werden.

Die Position des/der Gefahrgutbeauftragten kann entweder von der Unternehmensleitung selbst, einer/einem Mitarbeitenden des Unternehmens oder einer externen Person wahrgenommen werden. Es ist auch möglich mehrere Gefahrgutbeauftragte zu bestellen, hierbei müssen die Aufgabenbereiche klar abgegrenzt und schriftlich festgelegt werden.

Allen Mitarbeitenden des Unternehmens muss der Name der/des Gefahrgutbeauftragten schriftlich mitgeteilt werden.
Die SAFETY Training Plus GmbH besitzt langjährige, internationale und branchenübergreifende Kenntnisse in der Übernahme der Funktion der/des externen Gefahrgutbeauftragten. Insbesondere beraten wir Sie auch gerne in den einzelnen Ländern bzgl. der nationalen Unterschiede zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich.

Gefahrgut Online Training Gefahrgut fürs Management

Die Unternehmensleitung trägt die Verantwortung, dass alle am Gefahrgutprozess beteiligten Personen unterwiesen sind. Arbeitnehmer*innen müssen vor der Übernahme ihrer Tätigkeiten unterwiesen werden. Andernfalls dürfen sie nur unter direkter Überwachung einer bereits unterwiesenen Person agieren.

Um einen allgemeinen Überblick über die Regelwerke des Gefahrgutrechts und die damit verbundenen Verantwortungsbereiche und Pflichten zu erhalten, hat die SAFETY Training Plus GmbH ein Online Training (E-Learning) speziell für die Gruppe des Managements und leitende Angestellte entwickelt. Das Ziel ist, dass diese Personengruppe mit dem Gefahrgutrecht nach ADR – Gefahrgut Straße / RID – Gefahrgut Schiene / IMDG-Code – Gefahrgut See / IATA-DGR – Gefahrgut Luft vertraut wird.
Hier ein Überblick der Inhalte des Online Trainings „Gefahrgut fürs Management“:

1.Gesetzliche Grundlagen
2.Verantwortung
3.Sensibilisierung Gefahrgut-Prozess
4.Besonderheiten See- und Luftverkehr

Nach erfolgreichem Kursabschluss erhalten Sie einen Schulungsnachweis. Dieses Zertifikat kann der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Änderungen der Vorschriften Auffrischungskurse notwendig sind.
Das Gefahrgut Online Training kann bequem zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
Besuchen Sie unsere Website unter: www.safetytrainingplus.com

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93055 Regensburg

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Als ein in der D|A|CH-Region ansässiges Trainings- und Beratungsunternehmen, SAFETY Training Plus GmbH, stehen wir für das Management und den Transport gefährlicher Güter, welche zu 100% sicher für Mensch und Umwelt durchgeführt werden sollen. Dies erreichen wir durch innovative Schulungskonzepte, Beratung und Unterstützung für alle am Gefahrgut-Prozess beteiligten Personen und Unternehmen. Mit unseren Anerkennungen durch die deutschen, österreichischen und schweizerischen Behörden garantieren wir eine rechtskonforme Beratung, Unterstützung und Ausbildung.

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