Freigrenzen für kostenfreie Verpflegung werden 2022 an die Verbraucherpreisentwicklung angepasst: Täglich bis zu 6,67 Euro für steuerfreie Mittagsverpflegung von Arbeitnehmenden
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung regelt, dass bestimmte Sachleistungen und geldwerte Vorteile in der Sozialversicherung begünstigt werden. Diese so genannten Sachbezugswerte werden von der Bundesregierung jedes Jahr auf der Basis der Entwicklung der Verbraucherpreise neu festgesetzt. Zum 1. Januar 2022 sollen für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung kommen: Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 270 Euro, der Wert für die arbeitstägliche Verpflegung beim Mittagessen wird auf 3,57 Euro erhöht. So sieht es der Entwurf der Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEVÄndV) vor, der sich aktuell in der Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern und Verbänden befindet. Die entsprechende Verordnung wird jeweils zum Jahresende vom Bundesrat beschlossen. Eine Bestätigung gilt als Formsache. Daher können sich Steuerberater, Lohnabrechner und Personalverantwortliche bereits auf die neuen Werte einstellen.
Der Sachbezugswert in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt die steuerliche Bewertung eines Mittagessens und ist sowohl für die Bewertung von arbeitgeberseitig gestellter Kantinenverpflegung, als auch für die Ausgabe von Essengutscheinen bzw. Restaurantschecks relevant. Über den Sachbezugswert hinausgehend, können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn der Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Auf diese Weise lässt sich eine wertvolle betriebliche Sozialleistung umsetzen, die sich zudem steuerlich rechnet, da sie den Nettolohnwert der Arbeitnehmer ohne Abzüge von Lohnnebenkosten sehr effizient erhöht.
Über den Sachbezugswert hinaus können Arbeitgeber ihren Beschäftigten je Arbeitstag bis zu 6,67 Euro abgabenfrei erstatten. 2022 sind damit bis zu 1.467,40 Euro netto pro Mitarbeiter und Jahr möglich.
„Viele Unternehmen fördern die Verpflegung ihrer Beschäftigten ganz bewusst auch im Homeoffice mit Restaurantschecks. Im kommenden Jahr können auf diese Weise bis zu 6,67 Euro arbeitstäglich bezuschusst werden. Das gleicht Belastungen der Beschäftigten aus und fördert gleichzeitig eine ausgewogene Ernährung und damit die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten“, kommentiert Sodexo-Unternehmenssprecher George Wyrwoll die Pläne der Bundesregierung.
Die erhöhten Sachbezugswerte folgen dem Verbraucherpreisindex für Kantinen und Gaststättendienstleistungen und gleichen somit die Teuerungsrate aus. Arbeitstäglich frequentierten vor der Corona-Pandemie mehr als 9,5 Millionen Arbeitnehmer ein Betriebsrestaurants und Kantinen. Dazu kommen rund 1 Million Verwender von flexiblen Essenszuschüssen wie z. B. von Sodexo Restaurantschecks und der Sodexo Restaurant Pass Karte, die ebenfalls von den neuen Steuerwerten profitieren. Sodexo ist hier der einzige Anbieter in Deutschland, der Unternehmen ganzheitlich aus einer Hand mit Verpflegungslösungen unterstützt: vom Betriebsrestaurant bis hin zur flexiblen Verpflegung über Restaurantschecks [SX140921SX].
Über Sodexo:
Sodexo ist Europas führender Anbieter von Incentives und Motivationslösungen für Firmen und Arbeitnehmer und beschäftigt in Deutschland rund 8.500 Mitarbeiter. Im Geschäftsbereich Benefits and Rewards Services bietet Sodexo Verwaltungsprogramme, Gesundheitsangebote für Mitarbeiter, Gutscheine und Kartenlösungen für betriebliche Sozialleistungen und Incentives, sowie Leistungen für die staatliche Verwaltung. Mit seinen Lösungen erreicht Sodexo in Deutschland täglich mehr als 1 Mio. Menschen.
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