StartseitePolitik und Recht"UPDATE" Impfstatus Abfrage durch Arbeitgeber

„UPDATE“ Impfstatus Abfrage durch Arbeitgeber: OnPrNews.com

Update zum Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus betreffend SARS-CoV-2 (Covid-19)

Nun also doch: Nachdem in der zuletzt geänderten und am 10.09.2021 in kraft getretenen Corona-Arbeitsschutzverordnung noch kein generelles Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus betreffend SARS-CoV-2 geregelt wurde, haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Die Änderung ist durch Verkündung im Bundesgesetzblatt am 14.09.2021 in kraft getreten. Neu gefasst wird § 36 Absatz 3, er lautet demnach:

„Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat und soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist, darf der Arbeitgeber in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Einrichtungen und Unternehmen personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus in Bezug auf die Coronavirus-Krank-heit-2019 (COVID-19) verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.“

Konkret heißt dies, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen, so z.B. in Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, die Frage nach dem Impfstatus betreffend SARS-CoV-2 durch den Arbeitgeber zulässig ist. Bisher bestand diese Möglichkeit gemäß § 23a Infektionsschutzgesetz nur in medizinischen Einrichtungen.

Zur Begründung der Erweiterung des Fragerechts auf entsprechende Einrichtungen wird angeführt, dass in den Einrichtungen besonders verletzliche Personengruppen betreut würden und zudem wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt wären. Der Arbeitgeber kann insofern die Arbeitsorganisation anpassen, sei es durch die Ermöglichung von Homeoffice oder auch durch Berücksichtigung der Impfstatusabfrage bei der Erstellung von Dienstplänen.

Der neue § 36 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz schafft aber zugleich auch eine Rechtsgrundlage, aufgrund derer der Arbeitgeber auch die Einstellung eines Mitarbeiters von dessen Impfstatus abhängig machen kann („…um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses…zu entscheiden.“). Zwar soll das Fragerecht nur für die Zeit gelten, in denen vom Bundestag die epidemische Notlage von nationaler Tragweite festgestellt wird. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass diese Feststellung alle drei Monate regelmäßig erfolgt, selbst in Zeiten niedriger Inzidenzen. Von daher ist zunächst davon auszugehen, dass es auf absehbare Zeit und gegebenenfalls dauerhaft beim Fragerecht des Arbeitgebers bleiben wird.

Anwaltskanzlei Atmaca Pressebeitrag

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bochum und Hagen. Seit 2016 berät und vertritt die Kanzlei Atmaca Arbeitnehmer sowie Unternehmen und bietet Hilfe bei Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, etc

Firmenkontakt
Kanzlei für Arbeitsrecht Atmaca
Marco Atmaca
Universitätsstr. 60
44789 Bochum
0234 / 52 00 95 41
mail@rechtsanwalt-atmaca.com
https://www.rechtsanwalt-atmaca.com/

Pressekontakt
Rechtsanwalt Marco Atmaca
Marco Atmaca
Universitätsstr. 60
44789 Bochum
0234 / 52 00 95 41
mail@rechtsanwalt-atmaca.com
https://www.rechtsanwalt-atmaca.com/

Bildquelle: Photo by CDC on Unsplash

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

„UPDATE“ Impfstatus Abfrage durch Arbeitgeber

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Digitales Recruiting in der Hörakustikbranche: Neues Jobportal „hoerakustiker.jobs“

Pfaffenhofen, Juni 2024 - Die Rekrutierung motivierter Auszubildender und Fachkräfte wird zunehmend herausfordernd, insbesondere in der Hörakustikbranche.

Inhouse-Seminare für den Personalrat – In Hessen (zum HPVG) und in Niedersachsen (zum NPersVG). Praxisnah.

In Hessen und in Niedersachsen führt die Praktiker-Seminare GbR Inhouse-Seminare für den Personalrat durch. Behandelt wird das Personalvertretungsrecht und die praktische Personalratsarbeit.

Psychische Gesundheit – 85 % der Deutschen wünschen sich Unterstützung vom Arbeitgeber

Randstad Studie 2023 ist der Krankenstand in Deutschland auf einen neuen Spitzenwert...

Deutsche Arbeitnehmende priorisieren Sicherheit über Flexibilität

Randstad Studie Aktuell sorgt sich mehr als ein Drittel der Beschäftigten in...