Unternehmensinformation zum Bauprojekt „WEST TOWN HOUSES“ Zum Harfenacker in Leipzig-Leutzsch
Sehr geehrte Damen und Herren,
verschiedene Medien haben über unser Bauprojekt „Zum Harfenacker“ in Leipzig-Leutzsch berichtet und sich dabei auf die Sichtweise einer Initiative von Anwohner*innen berufen. Als Leipziger Bürger und ebenso in meiner Funktion als Geschäftsführer der Reinbau GmbH sehe ich es als meine Aufgabe – nicht zuletzt auch gegenüber unseren Mitarbeiter*innen -, die Vorwürfe, die von der Initiatorin der Interessengemeinschaft von Anwohner*innen geäußert und nach außen kommuniziert wurden, unmissverständlich zurückzuweisen.
Gestatten Sie mir daher, auf diese aktuellen Berichterstattungen einzugehen und die dort vorgebrachten Einwände gegen unser Projekt ganzheitlich in ihrem Kontext darzustellen und zu entkräften.
Vor fünf Jahren stellte eine Leipziger Maklerin den Kontakt zwischen unserem Unternehmen und den damaligen Eigentümern des mit einem alten DDR-Einfamilienhaus im Bungalowstil bebauten Grundstücks her. Dabei wurden wir als möglicher Käufer vorgestellt.
Einvernehmlich vereinbarten wir mit den damaligen Eigentümern einen Erwerbspreis und kauften im Februar 2017 das bebaute Grundstück. Anschließend erhielt die Maklerin, die wir bereits in der Vergangenheit als seriöse Geschäftspartnerin kennengelernt hatten, von uns eine branchenübliche Provision.
Der im Raum stehende Vorwurf der Erschleichung einer Immobilie ist somit nicht korrekt. Der Käufer war die Reinbau GmbH und an diesen Eigentumsverhältnissen hat sich seitdem auch nie etwas geändert. Unser Unternehmen hat die Immobilie im Anschluss an den Eigentumsübergang vermietet. Als der Mieter nach etwa vier Jahren ausgezogen war, entschieden wir uns nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten, das stark sanierungsbedürftige alte Einfamilienhaus durch ein kleines Reihenhaus zu ersetzen, das im Volumen einem ortsüblichen Doppelhaus entspricht und Platz für drei Familien bietet.
Zum Hintergrund unserer Unternehmensstrategie: Die Reinbau GmbH plant und realisiert unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte Umnutzungen von Brachflächen und Grundstücken wie beispielsweise die alter Bahn- oder LPG-Gelände. Der Erwerb einzelner Immobilien zählt üblicherweise nicht zum Geschäftsmodell der Reinbau GmbH. In der Vergangenheit wurden deshalb einzelne Immobilien, die sich im Portfolio unseres Unternehmens befanden, auch veräußert.
Das Grundstück „Zum Harfenacker“ in Leutzsch ist insofern eher eine Ausnahme, bei der eine überalterte Immobilie einer neuen weichen soll. Von einer „Masche“, auf der unser Geschäftsmodell angeblich fußen soll, kann somit nachweislich nicht die Rede sein.
Ein von uns im Jahr 2020 sorgfältig erarbeiteter Bauantrag wurde vom Stadtplanungsamt im November desselben Jahres abgelehnt, woraufhin unsererseits entsprechende Veränderungen des Antrags vorgenommen wurden. Durch die neue Planung wird sich die Immobilie gemäß § 34 Baugesetzbuch noch stärker in die nähere Umgebung einfügen: Ein halbes Geschoss wurde entfernt, sodass nunmehr ein 1,5-geschossiges Reihenhaus für drei Familien auf einem Grundstück mit 600 qm Fläche gebaut wird.
Auch die nachbarschaftlichen Bedenken hinsichtlich des Naturschutzes hatten wir berücksichtigt. Das Vorhaben wurde diesbezüglich seitens der Stadt geprüft und im Zuge des abgeschlossenen Baugenehmigungsverfahrens als unbedenklich erklärt.
Zeitgleich mit der Einreichung des Bauantrages erhielten wir im November 2020 ein Schreiben der Vertreterin der Anwohner*innenschaft. Darin wurde der Art der geplanten Bebauung widersprochen; dem Schreiben war eine Unterschriftenliste von 15 Anwohner*innen beigefügt. Da der Bau – rechtlich betrachtet – lediglich zwei direkte Nachbar*innen betrifft, irritierte uns dieser Brief zunächst.
Ungeachtet dessen war es uns jedoch wichtig, allen Stimmen Gehör zu verschaffen. Im Sinne einer guten Nachbarschaft boten wir deshalb im Dezember 2020 allen Anwohner*innen einen partnerschaftlichen Dialog an. Aufgrund der Corona-bedingten strengen Hygieneregeln zum gesundheitlichen Schutz war die Durchführung nicht in der sonst üblichen Form einer Anwohner*innenversammlung, sondern nur in Einzelgesprächen möglich.
Im Dezember 2020 erhielten wir ein weiteres Schreiben von der Vertreterin der Interessengemeinschaft mit schwerwiegenden Vorwürfen bezüglich des Verkaufsvorganges, die wir oben bereits entkräftet haben. In unserer Antwort vom 21. Dezember 2020 brachten wir zum Ausdruck, dass wir diese Skepsis nicht teilen, sondern klar zurückweisen. Um Missverständnisse und mögliche Fehlinterpretationen zu vermeiden, schlugen wir ein klärendes Gespräch gleich Anfang Januar 2021 vor.
Tatsächlich nahmen lediglich drei Parteien dieses Gesprächsangebot an. Nach unserer Einschätzung verliefen die Unterredungen sachlich und positiv. Die Vertreterin der Interessengemeinschaft bat uns zu berücksichtigen, dass ein geplantes 3-Familien-Haus mit Kindern auch zu mehr Lärmbelästigung beitragen würde.
In den Medien wurde des Weiteren die Widerspruchsfrist zum bereits genehmigten Bauantrag thematisiert, die aufgrund falsch adressierter Informationspost an die zwei – rechtlich betrachtet – relevanten, direkten Nachbar*innen verlängert bzw. neu angesetzt wurde. Nach Kenntnisnahme dieses Sachstandes haben wir unsererseits recherchiert, um die Gründe des nicht erfolgreichen Zustellversuches nachvollziehen zu können. Es zeigte sich, dass die zum damaligen Zeitpunkt beim Grundbuchamt erfassten Adressen nicht aktuell gewesen waren. Die Baugenehmigung wurde / wird jedoch den beiden betroffenen Anwohner*innen nochmals offiziell zugestellt.
Den Abbruch des alten Hauses haben wir bereits am 20. April 2021 ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung angezeigt. Der gesamte Prozess – vom Kauf über die Planung, Information und Kommunikation bis zum Abriss der alten Immobilie – lief und läuft rechtlich korrekt ab. Und das wird bis zur Fertigstellung und Übergabe des Reihenhauses an die drei Familien natürlich auch so bleiben.
Von einem anwaltlichen Widerspruch gegen diese Abrissarbeiten und unser Neubauvorhaben haben wir keine Kenntnis – weder inhaltlich noch darüber, wann er eingelegt worden ist. Erfahren haben wir davon erst durch aktuelle Medienberichte. Der in manchen Medien als „Blitzaktion“ von einem „Abrisskommando“ bezeichnete Einsatz unserer Baumaschinen ist vielmehr ein lange vorab angemeldeter Bauvorgang, der aktuell umgesetzt wird. Ein angeblicher „Baustopp“, wie in den Medien genannt, liegt weder polizeilich noch von der entsprechenden Behörde vor.
Nachdem der Beginn der konkreten Abrissarbeiten des alten DDR-Einfamilienhauses für den 21. Juni 2021 feststand, haben wir die Anwohner*innen am 14. Juni 2021 mit einem Informationsblatt, das in jeden Briefkasten gesteckt wurde, über den Termin des Abrisses unterrichtet. Da wir wissen, dass solche Arbeiten leider unvermeidbar mit Staub- und Lärmbelästigungen einhergehen, hatten die Anwohner*innen genügend Zeitvorlauf, ihre persönlichen Planungen in Haus und Garten darauf abzustimmen.
Leipzig lebt Dynamik: Der Zuzug hält an, die Stadt wächst. Der Umbau von Straßen, Brückensanierungen, die Flughafenerweiterung, neue Gebäude und Gewerbegebiete sowie die Bebauung von Brachflächen verändern das Gesicht unserer Stadt nachhaltig.
Überall, wo Neues entwickelt und gebaut wird, greift dies in den gewohnten Alltag ein. Diese Veränderungen – vor allem, wenn sie das unmittelbare Umfeld betreffen – können Menschen beunruhigen. Als Privatperson Torsten Reh würde auch ich prüfen, ob Bauplanungen vorschriftsmäßig sind – das ist unser gutes Recht als Bürger*innen, von dem wir selbstverständlich Gebrauch machen sollten.
Was uns als Reinbau GmbH und mich persönlich im beschriebenen Fall „Zum Harfenacker“ berührt, ist der Umgang miteinander. Uns ist stets an respektvollen Beziehungen und ehrlicher Kommunikation gelegen. Als regionales Unternehmen hören wir uns jeden Einwand an und schauen, was wir von unserer Seite aus tun können, um partnerschaftlich und wertschätzend miteinander umzugehen.
Im Mittelpunkt steht eine gute Nachbarschaft von Menschen. Das ist sowohl im Interesse derer, die dort schon leben, als auch der noch hinzuziehenden Familien. Sie alle wollen sich in ihrer alten oder neuen Heimat „Zum Harfenacker“ wohlfühlen.
Deshalb sind wir stark an einem offenen und sachlichen Dialog interessiert. Bürger*innen, städtische Ämter und engagierte Kommunalpolitiker*innen, die sich aktiv für die vielfältigsten Belange und Sorgen von Bürger*innen stark machen, betrachten wir als Partner.
Bei Rückfragen Ihrerseits stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Reh
Geschäftsführer Reinbau GmbH
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