Überblick zu Inhalt, Aufbau und Zweck eines Grundbuchauszugs für eine Immobilie
Ein Grundbuchauszug wird bei jedem An- und Verkauf eines Grundstückes oder einer Immobilie benötigt.
In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Grundbuchauszug ist, welche Informationen darin enthalten sind und wo ein Grundbuchauszug bezogen werden kann.
Was ist ein Grundbuchauszug?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in welchem alle wichtigen Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie gesammelt und zusammengefasst werden. Das Grundbuch wird bei dem zuständigen Amtsgericht geführt.
Was steht in einem Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug ist in folgende fünf Bereiche unterteilt:
Deckblatt
Auf dem Deckblatt werden der Name des Amtsgerichtes, der Bezirk und die Nummer des Grundbuchblattes genannt. Auf dem Deckblatt werden noch keine Angaben zu einer bestimmten Immobilie gemacht.
Bestandsverzeichnis
Das Bestandsverzeichnis ist eine Art Inhaltsverzeichnis. Hier werden alle Grundstücke einer bestimmten Region aufgelistet. Diese beinhalten die Adresse, das Flurstück, die Größe sowie die Nutzungsart der Grundstücke.
Der Eigentümer
In dem dritten Teil des Grundbuchauszuges steht, wer das Grundstück seit wann besitzt. Außerdem wird hier der Grund für den Eigentumsübergang genannt. Dies kann zum Beispiel der Kauf oder die Ersteigerung des Grundstückes sein. Auch Erbschaft ist ein gängiger Grund für den Eigentumsübergang.
Dieser Teil des Grundbuchauszugs ist auch als erstes Blatt bekannt.
Lasten und Beschränkungen
In dem sogenannten zweiten Blatt werden die Grunddienstbarkeiten wie Bebauungseinschränkungen, Wegerechte und Verbote für das Ausüben bestimmter Handlungen auf dem Grundstück vermerkt. Außerdem sind hier Nießbrauchrechte, Vormerkungen und Wohnrechte eingetragen. Eine eventuelle Sanierungspflicht findet ebenfalls auf dem zweiten Blatt Erwähnung. Diese Angaben können sich auch beim Immobilien Verkauf auf den Verkaufspreis auswirken.
Schulden und sonstiges
Mögliche Grundpfandrechte werden auf dem dritten Blatt eines Grundbuchauszuges festgehalten. Hierunter fallen Rentenschulden, Grundschulden und Hypotheken.
Wann wird ein Grundbuchauszug benötigt?
Bei einem An- beziehungsweise Verkauf einer Immobilie ist der Grundbuchauszug von großer Bedeutung.
Der Käufer kann aus dem Grundbuchauszug den eindeutigen Eigentümer des Grundstückes entnehmen. So kann ein Käufer sich vor Betrügern schützen.
Wird ein Darlehn für den Kauf aufgenommen, benötigt das Kreditinstitut für die sogenannte Beleihungsprüfung den Grundbuchauszug. Die darin festgehaltenen Belastungen geben der Bank eine wichtige Auskunft über mögliche Risiken.
Wie kann ein Grundbuchauszug beantragt werden?
Ein Grundbuchauszug muss bei dem zuständigen Amtsgericht persönlich oder schriftlich beantragt werden.
Der einfache Grundbuchauszug kostet 10€ und ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet 15€.
Der Grundbuchauszug wird nicht an jedermann vergeben. Nur Personen mit einem berechtigten Interesse erhalten den Grundbuchauszug.
Was als berechtigtes Interesse gilt, liegt im Ermessen des Beamten, welcher den Antrag bearbeitet.
Ein uneingeschränktes Recht auf die Herausgabe des Grundbuchauszugs haben die eingetragenen Eigentümer des Grundstücks, Behörden, Gerichte und Notare.
Banken, Gläubiger, Mieter und die direkten Nachbarn haben kein grundsätzliches Recht auf die Erteilung des Grundbuchauszugs, bekommen dennoch häufig Einsicht. Kaufinteresse an einer Immobilie ist kein berechtigtes Interesse. Kaufinteressenten müssen über den Verkäufer oder Eigentümer den Grundbuchauszug beantragen lassen.
Wann muss der Grundbuchauszug beglaubigt sein?
Wird der Grundbuchauszug zur Selbstauskunft oder für die persönlichen Akten benötigt, reicht eine einfache Kopie aus.
Für die Vorlage bei potenziellen Käufern, Banken oder Ämtern wird ein beglaubigter Auszug benötigt.
Fazit
Der Grundbuchauszug ist essenziell bei dem An- und Verkauf einer Immobilie. Er gibt Auskunft über den Besitzer des Grundstückes und enthält wichtige Informationen für Kreditinstitute. Wer den Grundbuchauszug eines Grundstückes einsehen möchte, muss ein berechtigtes Interesse vorweisen.
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