Cateringunternehmen mit gemischten Gefühlen in die Zukunft. Nur mit finanzieller Unterstützung des Staates könne die Branche langfristig überleben. Daher fordert FSGG-Geschäftsführer Frank Schwarz die Zahlung des Kurzarbeitergeldes und der Überbrückungshilfen über das Jahr 2022 hinaus.
Nach den siebenstelligen Umsatzverlusten in den letzten Monaten läuft das Geschäft bei der Frank Schwarz Gastro Group mit angezogener Handbremse wieder an. „Von einer Entspannung kann jedoch keine Rede sein“, weiß der FSGG-Chef und gibt sich vorsichtig optimistisch: „Nach wie vor herrscht große Unsicherheit bei der Planung von Messeevents und anderen Großveranstaltungen. Auch unsere Firmenkunden planen auf Sicht.“ Daher fordert Frank Schwarz durchgreifende Maßnahmen.
„Wir müssen lernen, mit solchen Infektionsgeschehen umzugehen“, pflichtet Roger Achterath seinem Chef bei. „Daher benötigen wir in zukünftigen Krisensituationen nachhaltige Konzepte, mit denen man weiterarbeiten kann. Absolutes Gift für die Konjunktur ist es, ganze Branchen pauschal lahmzulegen.“ Gibt es eine Alternative? „Ja!“, ist sich der Küchendirektor und Sternekoch sicher. „Es darf zukünftig nur noch situationsbedingt und regional reagiert werden. Es bringt nichts, die gastgewerblichen Betriebe in Duisburg zu schließen, wenn in Köln die Infektionszahlen steigen.“
Wie die Situation in der Branche tatsächlich ist, konnte Frank Schwarz, der auch Präsidiumsmitglied des DEHOGA Nordrhein ist, jüngst auf der ANUGA in Köln erleben: „Ich habe mit sehr vielen Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Als Quintessenz der Gespräche konnte ich eine gewisse Aufbruchstimmung und Zuversicht im Gastgewerbe feststellen. Das sind ebenso starke wie wichtige Signale aus der Branche.“
Doch diese Stimmung dürfe nicht wieder durch staatlich verordnete Schließungen und Arbeitsverbote zunichte gemacht werden. „Wir sind nicht die Deppen der Nation, denen gemeinhin eine Opferrolle angedichtet wird.“ Daher richtet der Duisburger Cateringunternehmer seinen Appell an die neue Bundesregierung: „Wir können nur langfristig planen, wenn die politischen Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe stimmen. Nur mit weiteren finanziellen Überbrückungshilfen und die Zahlung von Kurzarbeitergeld über das Jahr 2022 sind Planungen für die Zukunft überhaupt machbar. Hier sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch nicht bei 80 Prozent der KuG-Bezüge einfach zuhause bleiben, sondern für die betriebliche Weiterentwicklung, Gestaltung von Konzepten, Visionen, Ideen, Marketing, Sales und innerbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen eingesetzt werden dürfen.“ Nur so könne sich die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben vor Pandemiezeiten gelingen und die Balance zwischen Berufsleben und Freizeit wieder einpendeln, so Schwarz weiter. „Damit sichern wir in diesen Zeiten nicht nur unsere Betriebe, sondern fördern und fordern auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die uns in den Krisenzeiten stets loyal und engagiert zur Seite standen.“
Auch in der gastgewerblichen Ausbildungsbereitschaft sind die letzten beiden Jahre nicht spurlos vorbeigegangen. „Im Gegenteil“, meint Frank Schwarz. „Unsere Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Doch in der jüngsten Vergangenheit blieb das Thema fast komplett auf der Strecke. Wir sind als langjähriger Ausbildungsbetrieb durchaus unserer sozialen Verantwortung nachgekommen und haben junge Menschen ausgebildet.“ Bei den Themen Integration, Inklusion und Ausbildung hebt sich die FSGG vorbildlich vom Wettbewerb ab. „Unser Hauptproblem ist nicht das vermeintlich schlechte Image der Branche, sondern die durch Zwangsschließungen fehlenden Fachkräfte. Durch eine qualifizierte Berufsausbildung möchten wir mit unserem Anteil an einer Verbesserung der derzeitigen Situation maßgeblich beitragen.“
BUZ: FSGG-Geschäftsführer Frank Schwarz und Küchendirektor Roger Achterath
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