Frankfurt am Main (ots) –
Frankfurt am Main, Dezember 2021. Jeder Mensch ist anders – das macht uns als Gesellschaft aus. Der am 3. Dezember gefeierte Internationale Tag für Menschen mit Behinderungen soll das Bewusstsein für die Belange von körperlich und geistig behinderten Menschen in unserer Gesellschaft schärfen und den Einsatz für ihre Rechte und ihr Wohlergehen fördern. Anlässlich des Aktionstages erklärt der digitale Versicherungsmanager CLARK, wie es um den Versicherungsschutz von Personen mit Behinderungen steht und was Betroffene tun können, um fürs Alters vorzusorgen.
Allgemeine Krankheiten als häufigste Ursache für Behinderungen
Ende 2019 lebten in Deutschland rund 10,4 Millionen Menschen mit einer Behinderung – 7,9 Mio. von ihnen schwerbehindert. [1] Wie stark die körperliche und geistige Beeinträchtigung Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nimmt, wird durch den Behinderungsgrad festgelegt. Dabei fällt auf, dass schweren Behinderungen mit mehr als 50 Prozent Einschränkung selten angeboren sind (3,2 Prozent), sondern am häufigsten durch Krankheiten verursacht werden (89,4 Prozent).[2]
Bereits nach der Geburt empfehlen Versicherungsexpert:innen Eltern deshalb eine Invaliditätsversicherung für ihr Kind abzuschließen. „Sollte eine Krankheit bleibende Schäden beim eigenen Nachwuchs verursachen und zur Invalidität führen, greift die Versicherung bereits ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent oder einer 50-prozentigen Invalidität. Durch die Invaliditätsversicherung ist die finanzielle und soziale Zukunft des Kindes im Falle einer krankheitsbedingten Behinderung so bis zum Lebensende gesichert“, erklären die Versicherungsexpert:innen von CLARK.
Inklusiver Versicherungsschutz von Geburt an
Die Behindertenquote der unter 15-Jährigen lag 2019 bei 1,5 Prozent. Etwa 76 Prozent der Betroffenen waren 2019 über 55 Jahre alt. [2] Doch auch wenn Kinder und Jugendliche seltener unter körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leiden, stellt die gesundheitliche Versorgung und Pflege für die Eltern häufig eine emotionale und finanzielle Belastung dar. Wie können Versicherungen hier unterstützen?
Grundsätzlich greifen in diesen Fällen die gesetzliche Kranken- sowie Pflegeversicherung. Sind die Eltern privat-krankenversichert ist auch ein Kind mit Behinderung automatisch mitversichert. Ob die Behinderung angeboren ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wenn der Nachwuchs im Verlauf des Lebens aufgrund seiner Beeinträchtigung nicht selbständig für den eigenen Unterhalt aufkommen kann, bleibt er in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert. Ein späterer Wechsel in die private Krankenkasse ist hingegen kaum möglich.
Ohne Barrieren fürs Alter vorsorgen
Doch nicht nur in ihrer Kindheit und Jugend stoßen Menschen mit Behinderungen auf Barrieren. Auch auf dem Arbeitsmarkt gibt es immer noch Hürden. Trotz guter Ausbildung ist die Erwerbslosigkeit bei Menschen mit Behinderung im Vergleich zu anderen Menschen überproportional hoch: Ende 2019 waren gerade einmal 57 Prozent der betroffenen Personen zwischen 15 und 64 Jahren in den Arbeitsmarkt integriert. [1] Das hat Auswirkungen auf ihre finanzielle Absicherung im Alter.
Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt hier mit verschiedenen Leistungen: Wer wegen einer Behinderung nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. (https://www.clark.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/erwerbsminderungsrente/) Außerdem gibt es nach einer Versicherungsdauer von mindestens 35 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Damit können Betroffene schon vor dem Rentenalter ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Auch Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente (https://www.clark.de/riester-rente/) sehen vor, dass Personen, die beispielsweise Arbeitsverhältnisse in Behindertenwerkstätten haben, von der staatlichen Riester-Förderung Gebrauch machen können.
Ob körperlich, mental oder seelisch beeinträchtigt – so verschiedenen die Formen der Behinderungen ausfallen können, so individuell sind die Bedürfnisse der betroffenen Personen. „Letztendlich hat jeder Mensch ein Recht auf Absicherung und sollte in allen Lebenslagen dabei stets individuell gut beraten werden“, so die CLARK-Versicherungsexpert:innen abschließend.
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