Köln (ots) –
Unverändert gehören Spielzeuge neben Gutscheinen und Bekleidung zu den Klassikern als Geschenke unter dem Weihnachtsbaum. Speziell im Kinderzimmer hat sich dabei in den vergangenen Jahren viel getan: Analoge und digitale Spielwelten durchdringen sich immer stärker gegenseitig. Traditionelle Kreisel, die um ein digitales Zählwerk erweitert werden, mit dem Smartphone steuerbare Videodrohnen oder interaktive Spielkameraden mit intelligenter Spracherkennung – Sprachassistenten werden zum Teil eines Spiels in Kombination mit anderem Spielzeug. Eltern, die ihren Kindern ein digital vernetztes Spielzeug unter den Weihnachtsbaum legen möchten, sollten deshalb auch auf den Datenschutz achten.
Auf gute Verarbeitung achten
Doch unabhängig davon, ob ein Spielzeug ganz analog oder digital vernetzt ist – die Fachleute von TÜV Rheinland empfehlen, immer mit allen Sinnen zu kaufen. Rainer Weiskirchen, Fachmann für Spielzeugprüfung bei TÜV Rheinland: „Scharfe Ecken und Kanten oder lockere Teile können speziell für kleine Kinder gefährlich werden.“ Riecht Spielzeug auffällig, ist es nicht gut verarbeitet, wackeln Teile? Wer nicht nur auf den Preis, sondern auch auf offensichtliche Qualitätsmerkmale achtet, kann schon viel für dauerhaften Spielspaß tun.
Für den Fall von Reklamationen müssen zudem Hersteller oder Importeur immer auf der Verpackung oder dem Produkt genannt sein. Fehlt dieser oder sind Beschreibungen und Hinweise nicht in deutscher Sprache verfasst, heißt es generell: Besser Finger weg. Die Empfehlung von TÜV Rheinland als einem der weltweit führenden Prüfinstitute für Spielzeug mit eigenen Laboren in Amerika, Asien und Europa: Verbraucher sollten aus verlässlichen Quellen kaufen und auf Verarbeitung, Spielwert sowie Sicherheit achten.
Unabhängige Prüfzeichen geben Orientierung
Außerdem achten Verbraucherinnen und Verbraucher als Orientierungshilfe beim Kauf auf Prüfzeichen von unabhängigen Prüforganisationen. Dazu zählen das GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“ oder spezielle Zeichen von TÜV Rheinland für Schadstoffprüfungen und „Ausgezeichneten Spielwert“. Solche Prüfzeichen werden generell nur nach bestandener Kontrolle im Labor vergeben. Die Zeichen stellen also eine zusätzliche, freiwillige Überprüfung dar, die über die Kontrollen des Herstellers selbst hinausgehen. Bei den Prüfungen werden vielfältige Sicherheitsaspekte einschließlich beispielsweise der elektrischen Sicherheit oder möglicher Schadstoffe kontrolliert. Auch mechanische Kontrollen oder Entflammbarkeitsprüfungen für Plüschtiere gehören dazu.
Weitere Informationen auch unter www.tuv.com/spielzeug bei TÜV Rheinland.
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