StartseiteAuto und VerkehrKÜS: Neue Bestimmungen für Modifikationen am Fahrzeug Neues Regelwerk für Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende Änderungen im Bußgeldkatalog

KÜS: Neue Bestimmungen für Modifikationen am Fahrzeug Neues Regelwerk für Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende Änderungen im Bußgeldkatalog: OnPrNews.com

Losheim am See (ots)

Änderungen am Fahrzeug, besser bekannt als Tuning, erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Dies zeigten aktuell die trotz Pandemie relativ hohen Besucherzahlen der Essen Motor Show, einer der größten Tuningmessen. Die KÜS weist darauf hin, dass sich in der rechtlichen Einordnung bei den Änderungen am Fahrzeug einige Dinge geändert haben.

Die gesetzliche Basis zur Regelung von Änderungen am Fahrzeug gibt hier der § 19(2) der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Dieser Paragraf erfuhr in diesem Jahr eine Änderung und ist am 3. Juli 2021 in Kraft getreten. Er besagt im Wortlaut: „Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende dürfen keine Änderungen vornehmen oder vornehmen lassen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.“

Mit der neuen Regelung wurde auch der Bußgeldkatalog bezüglich des Erlöschens der Betriebserlaubnis angepasst. Ein Hersteller oder Importeur, der sich eines solchen Vergehens schuldig macht, muss ein Bußgeld von 800 Euro zahlen, ein Gewerbetreibender (z. B. Kfz-Werkstatt, Tuner oder Teilehändler) 400 Euro. Abgesehen davon können bei durch Änderungen am Fahrzeug bedingte Unfälle zusätzliche zivilrechtliche Maßnahmen folgen.

Liefert ein Tuner, der beim Kraftfahrt-Bundesamt als Hersteller gelistet ist, zum Beispiel ein Fahrzeug aus, bei dem die Leistungsvariante nicht über einen entsprechenden Nachweis legalisiert ist, wird er mit 800 Euro zur Kasse gebeten werden. Bietet ein Gewerbetreibender Fahrzeugteile an, deren Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr untersagt sind und dadurch von einer Gefährdung auszugehen ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, so wird er jetzt 400 Euro pro nachgewiesenem Fall zahlen müssen. Zu diesen unerlaubten Teilen zählen übrigens auch Leuchtmittel ohne entsprechende Bauartgenehmigung (z. B. LED- oder Xenon-Kits), Felgen ohne Festigkeitsnachweis und scharfkantige und somit gefährliche Anbauteile (z. B. starre Antennen in Form von Projektilen oder Samurai-Schwertern).

Rechtliche Unwissenheit und fehlende Hinweise zur Verwendung von Bauteilen zur Modifikation von straßenzugelassenen Fahrzeugen können somit spielentscheidend und mitunter sehr teuer werden.

Im Zweifelsfall kann die KÜS als Überwachungsorganisation hier wertvolle Tipps geben. Die nächste KÜS-Prüfstelle ist zu finden unter www.kues.de/standortsuche.

Pressekontakt:

KÜS
Herr Peter Kerkrath
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

KÜS: Neue Bestimmungen für Modifikationen am Fahrzeug Neues Regelwerk für Fahrzeughersteller, Importeure und Gewerbetreibende Änderungen im Bußgeldkatalog

Die Zukunft der Kundenbindung im Autohaus: Mit Online-PR auf der Überholspur

Um im hart umkämpften Automobilmarkt erfolgreich zu sein, müssen Autohäuser neue Wege der Kundenbindung gehen. Online-PR bietet eine effektive Möglichkeit, Ihre Zielgruppe dort zu erreichen, wo sie sich aufhält. Durch kreative und ansprechende Inhalte lässt sich das Vertrauen Ihrer Kunden nachhaltig stärken.

Digitale Marketing-Techniken für Autohäuser: So bleiben Sie relevant in 2024

In der schnelllebigen Welt des Automobilmarketings sind digitale Techniken unerlässlich. Autohäuser müssen sich kontinuierlich anpassen, um im digitalen Raum sichtbar und relevant zu bleiben. Innovative Lösungen wie CarPRs Presseverteiler helfen dabei, diese Herausforderungen zu meistern.

Sie möchten Ihr Auto in Wuppertal verkaufen? Mit Autoexport Wuppertal wird der Fahrzeugverkauf einfach und stressfrei

Autoexport Wuppertal: Ihr Ansprechpartner für den schnellen Fahrzeugverkauf Auto News Wuppertal -...

Sie möchten Ihr Auto in Wuppertal verkaufen? Mit Autoexport Wuppertal wird der Fahrzeugverkauf einfach und stressfrei

Autoexport Wuppertal: Ihr Ansprechpartner für den schnellen Fahrzeugverkauf Auto News Wuppertal -...

Mit Autoexport Wolfsburg wird der Verkauf Ihres Fahrzeugs schnell, einfach und profitabel

Autoexport Wolfsburg: Ihr verlässlicher Partner für den Fahrzeugverkauf Auto News Wolfsburg- 21....