StartseiteWirtschaft und FinanzenBrände im Advent: Worauf man bei der Versicherung achten sollte

Brände im Advent: Worauf man bei der Versicherung achten sollte: OnPrNews.com

München (ots) –

– Verbraucher*innen sollten immer grobe Fahrlässigkeit mitversichern
– Wohnung: Hausratversicherung inkl. Schutz bei grober Fahrlässigkeit ab 27 Euro im Jahr
– Reihenhaus: Wohngebäudeversicherung inkl. Schutz bei grober Fahrlässigkeit ab 126 Euro p. a.

Vor Weihnachten steigt die Zahl der Wohnungsbrände jedes Jahr deutlich. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden den Versicherern 2020 in der Advents- und Weihnachtszeit rund 8.000 zusätzliche Wohnungsbrände gemeldet. Im Schnitt betrug die Schadenshöhe rund 3.800 Euro – ein neuer Höchststand.1)

Häufig verursachen in Brand geratene Adventskränze oder Weihnachtsbäume die Feuerschäden. Bei Brandschäden an Einrichtungsgegenständen leistet eine Hausratversicherung. Beschädigt ein Feuer das Haus, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung der Eigentümer*innen.

Allerdings leistet eine Versicherung auch nicht in jedem Fall. Lassen Verbraucher*innen beispielsweise Kerzen längere Zeit unbeaufsichtigt brennen, handeln sie laut den Versicherungsbedingungen grob fahrlässig. Eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung kommt nur dann für den Schaden auf, wenn der Tarif grobe Fahrlässigkeit explizit einschließt.

„Ein unbeaufsichtigt brennender Adventskranz kann schnell zu einem Wohnungsbrand führen“, sagt André Boudon, Geschäftsführer Sachversicherungen bei CHECK24. „Die Hausratversicherung kommt in diesem Fall nur für Schäden an den Einrichtungsgegenständen auf, wenn auch grobe Fahrlässigkeit versichert ist. In vielen Fällen kostet das kaum oder keinen Aufschlag, weswegen Verbraucher*innen Tarife vergleichen sollten.“

Wohnung: Hausratversicherung inkl. Schutz bei grober Fahrlässigkeit ab 27 Euro im Jahr

Eine Hausratversicherung (https://www.check24.de/hausratversicherung/), die grobe Fahrlässigkeit mitversichert, gibt es im Beispiel für eine Wohnung mit 50 Quadratmetern Wohnfläche bereits ab 27 Euro jährlich.2) Beim teuersten Anbieter kostet eine Versicherung mit vergleichbaren Leistungen 163 Euro im Jahr. Der günstigste Tarif bietet somit ein Sparpotenzial von rund 83 Prozent.

Wohngebäudeversicherung inkl. Schutz bei grober Fahrlässigkeit ab 126 Euro im Jahr

Für ein Reihenhaus mit 80 Quadratmetern Wohnfläche beispielsweise kostet die Wohngebäudeversicherung (https://www.check24.de/wohngebaeudeversicherung/), die Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abdeckt, im günstigsten Fall 126 Euro jährlich.3) Der Vergleich lohnt: Die teuerste Versicherung kostet 352 Euro im Jahr. Das bedeutet eine Ersparnis von 64 Prozent.

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Bei sämtlichen Fragen zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, etwa zum Leistungsumfang oder der Höhe der Versicherungssumme, helfen über 300 CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Beratungsgespräch per Telefon, Chat oder E-Mail. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

1)Quelle: https://ots.de/pkInDM [1.12.2021]

2)Wohnung: 50 qm Wohnfläche, Versicherungsnehmer: 30 Jahre (1.6.1991), kein öffentlicher Dienst, jährliche Zahlweise, Versicherungssumme: 32.500 Euro, grobe Fahrlässigkeit, mit Überspannungsschäden durch Blitz (mind. 10 Prozent), 60487 Frankfurt a. M.

3)Reihenhaus: 80 qm Wohnfläche, Massiv-Bauweise (1. OG, harte Bedachung, ausgebaut, ohne Keller), Baujahr: 2012; jährliche Zahlweise, maximale Selbstbeteiligung: 300 Euro, grobe Fahrlässigkeit, versicherte Gefahren: Feuer/Blitzschlag, Leitungswasser & Sturm/Hagel, ohne Elementarschutz, Versicherungsbeginn: 2022, 20359 Hamburg

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CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

Pressekontakt:

Florian Stark, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

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