Berlin (ots) –
Das Hamburgische Verfassungsgericht weist die Organklage der AfD-Fraktion gegen Innensenator Andy Grote ab. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019, am 5. Juni 2020, hatte Grote der AfD in der Bürgerschaft ein konfrontatives Auftreten unterstellt und deren Abgeordnete diffamiert. Aus Sicht der Fraktion hatte er so gegen die verfassungsmäßigen Rechte der AfD-Abgeordneten verstoßen, da ihm das Neutralitätsgebot eine solche öffentliche Bewertung untersagt.
Dazu Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf, zugleich stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg:
„Organstreit, keine allgemeine Rechtmäßigkeitsüberprüfung. Wichtig ist die Feststellung des Gerichts, daß Innensenator Grote das Neutralitätsgebot verletzt hat. Leider hat das keine direkten Konsequenzen, denn die Abgeordneten können das laut Gericht nicht geltend machen. Auf jeden Fall bleibt so die Kommunikation der AfD zu den Bürgern nachhaltig beeinträchtigt. Das Urteil verkennt grundlegend die einschüchternde Wirkung von ‚Beobachtung‘ durch VS-Senator Grote.“
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