StartseitePolitik und RechtBFH: Keine Pause bei der Erbschaftsteuer für Erbfälle ab dem 1. Juli 2016

BFH: Keine Pause bei der Erbschaftsteuer für Erbfälle ab dem 1. Juli 2016: OnPrNews.com

BFH: Keine Pause bei der Erbschaftsteuer für Erbfälle ab dem 1. Juli 2016

Erben können sich bei der Erbschaftssteuer nicht auf eine zeitliche Lücke aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung berufen. Die Erbschaftssteuer wird trotzdem fällig, entschied der Bundesfinanzhof.

Hintergrund für das Verfahren am Bundesfinanzhof ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014. Das BVerfG hatte entschieden, dass das Erbschaftsteuerrecht in seiner damaligen Form verfassungswidrig war und der Gesetzgeber spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung schaffen muss. Diese Frist wurde zwar nicht eingehalten. Das hat aber nicht dazu geführt, dass eine Regelungslücke entstanden ist und für Erbfälle ab dem 1. Juli 2016 keine Erbschaftsteuer fällig wird, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

Genau darauf hatte aber die Klägerin gebaut. Sie hatte das Privatvermögen ihrer am 28. September 2016 verstorbenen Tante geerbt. Das Gesetzgebungsverfahren zur Erbschaftsteuerreform war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass die Neuregelung nicht rückwirkend gelte und sie daher keine Erbschaftsteuer zahlen müsse.

Der Bundesfinanzhof folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Er entschied mit Urteil vom 6. Mai 2021, dass auch Erbfälle ab dem 1. Juli 2016 der Erbschaftsteuer unterliegen (Az.: II R 1/19).

Der BFH führte zur Begründung aus, dass das Bundesverfassungsgericht festgelegt hatte, dass das bisherige Erbschaftsteuerrecht bis zu seiner Neuregelung weiterhin anwendbar sei. Daher sei in dem vorliegenden Fall auch die Festsetzung der Erbschaftsteuer für das erworbene Privatvermögen rechtmäßig gewesen. Der Gesetzgeber habe nur die Besteuerung des Erwerbs von Betriebsvermögen neu regeln müssen, nicht aber die Besteuerung beim Erwerb von Privatvermögen. Hier hätten sich die Regeln nicht geändert, so der BFH. Für die Klägerin habe sich somit bei der Erbschaftsteuer nichts geändert. Die Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes in der alten Fassung seien hinsichtlich des Erwerbs von Privatvermögen auch über den 30. Juni 2016 hinaus weiterhin anwendbar gewesen, stellte der BFH klar und wies die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln (Az.: 7 K 3022/17) zurück.

Erfahrene Rechtsanwälte können im Steuerstreit und Fragen der Erbschaftsteuer beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

BFH: Keine Pause bei der Erbschaftsteuer für Erbfälle ab dem 1. Juli 2016

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes...

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Berliner Testament und Erbschaftssteuer Das Erbrecht kennt das Berliner Testament. Es...

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier – Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich Airbnb-Vermietern droht Ärger mit...