StartseiteHobby und FreizeitAufgeräumt ins neue Jahr - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Aufgeräumt ins neue Jahr – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: OnPrNews.com

Wohin mit Kleidung, Möbeln, alten Handys & Co?

Den Jahreswechsel nutzen viele, um mal richtig auszumisten und Platz zu schaffen. Doch wohin mit den ausrangierten Sachen? Michaela Rassat informiert über die unterschiedlichen Möglichkeiten. Sie weiß, was besonders nachhaltig ist und kennt die rechtlichen Regelungen, die bei Verkaufsplattformen, Verschenkportalen und dem Sperrmüll zu beachten sind.

Nachhaltige Alternativen zur Mülltonne

Ausmisten heißt nicht immer gleich Wegwerfen. Wer ausrangierte Kleidung, Bücher oder Elektroartikel weiterverkauft, verdient damit nicht nur ein bisschen Geld, sondern handelt auch nachhaltig. Alternativ können die aussortierten Sachen verschenkt werden, das ist umweltfreundlich und unterstützt den guten Zweck. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: Sozialkaufhäuser, Sammlungen von Hilfsorganisationen, Online-Verschenkportale oder Kleinanzeigen. Eine Orientierungshilfe bei der Suche bietet www.wohindamit.org.

Was darf in den Altkleidercontainer?

Für gebrauchte Kleidung ist häufig auch der Altkleidercontainer die erste Wahl. Doch damit die Kleidung sinnvoll wiederverwendet werden kann, ist einiges zu beachten: Kleidung am besten nicht lose einwerfen, sondern in verschlossenen Säcken. Schuhe bitte paarweise zusammenbinden. „Verschmutze oder beschädigte Kleidung sowie Zelte, Planen, Teppiche, Textilabfälle, Matratzen oder Skischuhe dürfen nicht in den Container, sondern gehören in den Hausmüll oder, wenn zu sperrig, auf den Recyclinghof“, so die Rechtsexpertin. Sie warnt außerdem vor unseriösen Anbietern: Denn es gibt auch einige illegale Sammelstellen, die die Kleidung weiterverkaufen. Der Verein FairWertung e.V. informiert über seriöse Kleidersammlungen in der näheren Umgebung.

Handy und anderer Elektroschrott

Mikrowelle, Föhn oder Handy sind Elektroschrott. Dieser kann kostenlos bei einem Wertstoffhof abgeben werden. Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind auch Händler, die über mindestens 400 Quadratmeter Fläche für elektrische oder elektronische Geräte verfügen, dazu verpflichtet, alte Geräte zurückzunehmen. „Allerdings müssen Besitzer großer Geräte, die eine Kantenlänge von über 25 Zentimeter haben, wie Fernseher oder Kühlschränke, bei dem Händler ein entsprechendes Neugerät kaufen“, ergänzt Rassat. Die fachgerechte Entsorgung alter Geräte ist nach dem ElektroG ein Muss. „So fließen wertvolle Rohstoffe zurück in den Kreislauf und die Entsorgung ist umweltgerecht.“ Übrigens: Gebrauchte Handys können zudem bei manchen Mobilfunkanbietern abgegeben werden. Auch Umwelt- und Sozialorganisationen stellen Sammelboxen für Handys auf, die sie dann an Recyclingfirmen weitergeben. Für jedes gesammelte Handy geht ein pauschaler Betrag an die Organisation.

Letzte Ausfahrt „Sperrmüll“

Gerade für große Gegenstände bietet sich oft die Entsorgung über den Sperrmüll an. Doch nicht alles darf einfach auf die Straße gestellt werden: „Als Sperrmüll gelten Möbel und andere Gegenstände, die zu groß oder zu sperrig für die Hausmülltonne sind. Dazu zählen etwa Tische und Sofas sowie Teppiche, Matratzen und Fahrräder“, erklärt Michaela Rassat. Außerdem müssen die Müllmänner die Gegenstände tragen und verladen können. Abhängig von der Kommune und dem Kreisgebiet kann es weitere Anforderungen wie Maßangaben oder Mengenbegrenzungen geben. Die Kosten für die Entsorgung variieren je nach Standort. Abstellort ist meist vor dem Haus. Etwas dazuzustellen oder das Sperrgut tagelang auf dem Gehweg rumstehen zu lassen, ist nicht erlaubt. Die notwendigen Informationen zu den Terminen oder der Anmeldung stehen im Abfallkalender der Gemeindeverwaltung oder sind beim zuständigen Amt zu erfahren. Übrigens: Wer eine ausrangierte schöne alte Kommode auf dem Gehweg stehen sieht, darf diese nicht einfach mitnehmen, da er sonst eine Ordnungswidrigkeit begehen könnte. Je nach den Umständen könnte der Fall sogar als Diebstahl bewertet werden. Insbesondere dann, wenn dem Vorbesitzer nicht egal war, was mit seinen Sachen passiert.
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