StartseitePolitik und RechtDr. Patrick Stach: Ferien während der Kurzarbeit

Dr. Patrick Stach: Ferien während der Kurzarbeit: OnPrNews.com

Rechtsanwalt Dr. Patrick Stach erläutert, welche rechtlichen Voraussetzungen bei Ferien während der Kurzarbeitsphase zu beachten sind.

Dr. Patrick Stach ist Senior Partner und Notar der St. Galler Rechtsanwaltskanzlei Stach Rechtsanwälte AG. Sein Studium absolvierte er an der Universität St. Gallen, wo er auch das st. gallische Anwaltspatent und seinen Doktortitel erhielt. Mittlerweile ist er Mitglied von zahlreicher Verwaltungs- und Stiftungsräten verschiedenster nationaler und internationaler Unternehmen und verfasst regelmässig Publikationen für renommierte Zeitschriften wie beispielsweise die Ärztezeitung. Darüber hinaus ist er Autor im Kommentar zum schweizerischen Obligationsrecht und teilt sein Wissen über aktuelle firmen-, familien- und erbrechtlichen Fragen in Vorträgen. Sein Fachgebiet umfasst das Gesellschafts-, Handels-, Arbeits-, Vertrags-, Familien- und Erbrecht.

– Wie sahen die bisherigen Kurzarbeitsregelungen aus?
– Was besagen die neuen Regelungen?
– Was legt das aktuelle Urteil des Kantonsgerichts Luzern fest?
– Was können Arbeitnehmer und Unternehmen jetzt tun?

WIE SAHEN DIE BISHERIGEN KURZARBEITSREGELUNGEN AUS?

Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt weltweit verändert und sorgt noch immer für viele Unklarheiten und Neuorientierungen im beruflichen Umfeld. Der Bundesrat hat deshalb zu Beginn der Pandemie mittels Sofortmassnahmen (vgl. die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung; SR 837.033) verschiedene Erleichterungen beschlossen, die es betroffenen Unternehmen ermöglichen, eine Kurzarbeitsentschädigung schnell und unkompliziert beantragen zu können. Diese Massnahmen erfuhren je-doch mit Wirkung auf den 1. März 2020 einer grundlegenden Änderung.

WAS BESAGEN DIE NEU GEFASSTEN REGELUNGEN?

Dr. Patrick Stach erklärt, dass seit März 2020 bei der Ausrichtung der Kurzarbeitsentschädigung keine aufwändige Abrechnung pro Arbeitnehmer mehr durchgeführt werden muss. Vielmehr wird der anrechenbare Verdienstausfall in einem beschleunigten und vereinfachten Summarverfahren berechnet und die Kurzarbeitsentschädigung als Pauschale für den gesamten Betrieb ausgerichtet (Art. 8i Abs. 1-3 der Covid19-Verordnung Arbeitslosenversicherung).
Betreffend den Ferien-/Feiertagszuschlag hat sich mit der neuen Regelung und den neuen Formularen auch einiges verändert. So können beispielsweise bei einer pauschalisierten Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung (Arbeitsnehmer mit Monatslohn) neuerdings keine Ferien-/Feiertagszuschläge mehr berücksichtigt werden.

WAS LEGT DAS AKTUELLE URTEIL FEST?

Wie Dr. Patrick Stach erläutert, hatte das Bundesgericht im Urteil 8C_272/2021 vom 17. November 2021 zu prüfen, ob die neue Regelung betreffend den Ferien- und Feiertagszuschlag rechtmässig sei. Es kam dabei zum Schluss, dass die Nichtberücksichtigung der Ferien und Feiertage zu einer unbegründeten Schlechterstellung der Arbeitnehmer mit Monatslohn gegenüber derjenigen mit Stundenlohn führe. Die Nichtberücksichtigung wurde demnach als rechtswidrig qualifiziert, was bedeutet, dass sämtliche Unternehmen, die KAE für Arbeitsnehmer im Monatslohn beantragt haben, ungerechtfertigt zu wenig finanzielle Unterstützung erhalten haben.

WAS KÖNNEN ARBEITNEHMER UND UNTERNEHMEN JETZT TUN?

Da das Arbeitslosenversicherungsgesetz jedoch für die Geltendmachung der KAE eine Verwirkungsfrist von drei Monaten vorsieht, ist nach wie vor unklar, ob betroffene Betriebe die KAE rückwirkend geltend machen können. Aufgrund der Unklarheiten hat das SECO der Klärung des weiteren Vorgehens angenommen. Den Betrieben rät Dr. Patrick Stach, für künftige Abrechnungsperioden die Ferien- und Feiertagsentschädigungen in die KAE-Abrechnungen einzubinden. Vergangene Abrechnungsperioden können mitunter durch ein Fristwiederherstellungsgesuch in Kombination mit einem Antrag auf Sistierung des Gesuchs aufgegriffen werden.

PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SERVICE.

Im Zentrum unseres Engagements stehen stets die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Klientschaft, mit welchen wir eine langfristige Partnerschaft anstreben. Unser Team an qualifizierten und erfahrenen Juristen gewährleistet Ihnen jederzeit eine umfassende individuelle Betreuung von der Beratung in verschiedenen rechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Vertretung vor Gerichten und Behörden.

Die bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen sowie das zielorientierte Erarbeiten pragmatischer, wirtschaftlicher Lösungen sind unsere Herausforderungen, denen wir mit Kompetenz, Kreativität und Leidenschaft begegnen.

– Unsere Rechtsanwälte sind Mitglieder des Schweizerischen Anwaltsverbandes und im Anwaltsregister und im Register der Notare des Kantons St.Gallen eingetragen.
– Unsere Kanzlei wurde von der SIX Exchange Regulation als sachkundige Vertreterin nach Art. 43 Kotierungsreglement in den Produktbereichen Aktien (inkl. Partizipations- und Genussscheine), Hinterlegungsscheine und kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
– Unsere Kanzlei wurde von der BX Swiss AG als Listing Partner in sämtlichen Produktbereichen anerkannt.
– Stach Rechtsanwälte AG wurde in der BILANZ Liste der Top Anwaltskanzleien der Schweiz 2019 im Rechtsgebiet „Private Equity und Venture Capital“ ausgezeichnet.

Firmenkontakt
Stach Rechtsanwälte AG
Patrick Stach
Poststrasse 17
9001 St. Gallen
+41 (0)71 278 78 28
+41 (0)71 278 78 29
info@stach.ch
https://stach.ch/

Pressekontakt
Stach Rechtsanwälte AG
Patrick Stach
Poststrasse 17
9001 St. Gallen
+41 (0)71 278 78 28
+41 (0)71 278 78 29
stach-ra@clickonmedia-mail.de
https://stach.ch/

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Dr. Patrick Stach: Ferien während der Kurzarbeit

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Patrick Stach: Unterhaltsrecht bei Scheidungen

Rechtsanwalt Patrick Stach erläutert das Unterhaltsrecht in Scheidungsfällen. Patrick Stach ist...

Patrick Stach: Digitaler Nachlass kann problematisch werden

Patrick Stach: Digitale Nachlässe sollten bereits zu Lebzeiten geregelt werden Daten, die...

Patrick Stach: Manager für Erblasser

Rechtsanwalt Patrick Stach erklärt, wie Familienfehden durch Erbangelegenheiten vermieden werden können Der...

Patrick Stach: Warum ein Whistleblowing-System empfehlenswert ist

Rechtsanwalt Patrick Stach über die Chancen von Whistleblowing für Schweizer Unternehmen ...