StartseitePolitik und RechtNebenkostenabrechnung: Worauf sollten Mieter achten? - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Nebenkostenabrechnung: Worauf sollten Mieter achten? – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH: OnPrNews.com

Fehler in Betriebskostenabrechnungen erkennen

Trudelt die Nebenkostenabrechnung ein, verschwindet sie bei vielen Mietern erst mal in der Schublade. Doch häufig kann es sich lohnen, einen genauen Blick darauf zu werfen. Denn Nebenkostenabrechnungen können durchaus fehlerhaft sein. Mietern bleiben ab Zustellung der Abrechnung zwölf Monate Zeit, um dagegen vorzugehen. Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, erklärt, was dabei wichtig ist.

Was sind Nebenkosten?

Nebenkosten, auch als Betriebskosten bezeichnet, entstehen für Vermieter durch den laufenden Betrieb einer Immobilie. Diese gibt er zusätzlich zur Kaltmiete über eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung an seine Mieter weiter. Bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung stellt sich dann heraus, ob ein Mieter eine Nachzahlung leisten muss oder ein Guthaben ausgezahlt bekommt. Gemäß der gesetzlichen Betriebskostenverordnung (BetrKV) darf ein Vermieter zum Beispiel Gebühren für Heizung und Warmwasser, Wasser und Abwasser, Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Hausreinigung und Gartenpflege an seine Mieter weitergeben. Aber: „Kosten für Verwaltung und Instandhaltung sowie für Reparaturen an einer Mietwohnung muss der Vermieter selbst bezahlen. Das gilt auch, wenn der Mietvertrag eine anders lautende Regelung enthält“, so Michaela Rassat.

So sieht eine korrekte Betriebskostenabrechnung aus

Der Vermieter muss dem Mieter seine Nebenkostenabrechnung bis spätestens zum Ende des zwölften Monats nach Beendigung des Abrechnungszeitraums schriftlich zustellen. In der Regel läuft diese Frist zum 31.12. des Folgejahres ab. Die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2021 müssen Mieter daher bis 31.12.2022 erhalten. Sie muss folgende Angaben enthalten: den Abrechnungszeitraum, die genaue Bezeichnung der abzurechnenden Wohnung, den Namen des ausstellenden Vermieters oder Verwalters, eine übersichtliche Darstellung der Gesamtkosten, den Verteilerschlüssel inklusive Erläuterung sowie die bisher geleisteten Vorauszahlungen des Mieters und die Berechnung seines Guthabens oder seiner Nachzahlung. „Fehlt eine dieser Angaben oder ist beispielsweise der Verteilerschlüssel nicht erklärt, sollte der Mieter seinen Vermieter zur Nachbesserung auffordern“, so die ERGO Juristin. Außerdem muss die Abrechnung auch für Laien verständlich sein. Hat der Vermieter die Abrechnungsfrist nicht eingehalten, muss der Mieter nicht nachzahlen. Steht dem Mieter jedoch eine Rückzahlung zu, hat er trotz verspäteter Abrechnung ein Anrecht darauf, diese innerhalb von 30 Tagen zu erhalten.

Belege überprüfen

Mieter haben auch das Recht, die Belege einzusehen, auf denen die Betriebskosten basieren. Wer zum Beispiel die Kosten für die Hausreinigung ungewöhnlich hoch findet, kann bei seinem Vermieter eine sogenannte Belegeinsicht fordern. „Allerdings sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, Kopien anzufertigen und diese den Mietern auszuhändigen“, ergänzt die Rechtsexpertin. Das bedeutet für Mieter: Sie müssen den Vermieter aufsuchen, um die Belege durchzusehen. Jedoch räumen die Gerichte Mietern das Recht ein, sich – gegen Erstattung der Kosten – vom Vermieter Kopien zuschicken zu lassen, wenn Mieter und Vermieter sehr weit entfernt voneinander wohnen.

Wichtige Fristen für Mieter

Mieter können nach Erhalt der Abrechnung innerhalb einer zwölfmonatigen Frist die Nebenkostenabrechnung prüfen und Widerspruch einlegen. Wichtig dabei: „Offene Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung, also eine Nachzahlung, müssen Mieter trotzdem innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung begleichen“, so Rassat. Wer es nicht innerhalb dieser Frist schafft, die Abrechnung zu prüfen, sollte eine Nachzahlung nur unter Vorbehalt tätigen und dies dem Vermieter schriftlich mitteilen. Übrigens: Oft erstellen Abrechnungsunternehmen und nicht der Vermieter selbst die Abrechnung. „Wer einen Fehler in seiner Abrechnung vermutet, sollte aber in jedem Fall zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen, um den Sachverhalt zu klären“, rät die Rechtsexpertin.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.982

Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
ergo@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

Bildquelle: ERGO Group

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Erkunden Sie ähnliche Artikel wie Nebenkostenabrechnung: Worauf sollten Mieter achten? – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Philippinen: Shincheonji richtet Seminar für Pastoren und Gläubige aus

Vorsitzender Man Hee Lee: „Meine Mission ist es, Zeugnis abzulegen von...

Frühjahrscheck für Haus und Garten – Verbraucherinformation der ERGO Versicherung

Worauf Eigentümer nach dem Winter achten sollten Steht der Frühling vor der...

Frühling ist Heuschnupfenzeit – Verbraucherinformation der DKV

Symptome lindern und behandeln Langsam erwacht die Natur aus dem Winterschlaf und...

Wissenswertes zu Vollmachten und Co. – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Vorsorge für den Ernstfall Nicht erst im Alter können ein schwerer Unfall...