StartseitePolitik und RechtBGH: Inhaber muss Umstände für Fortbestand einer Marke nachweisen

BGH: Inhaber muss Umstände für Fortbestand einer Marke nachweisen: OnPrNews.com

BGH: Inhaber muss Umstände für Fortbestand einer Marke nachweisen

Nach einer BGH-Entscheidung vom 22. Juli 2021 muss der Markeninhaber darlegen, dass die Bedingungen für den Fortbestand seiner Marke weiterhin vorliegen (Az.: I ZB 16/20).

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 22. Juli 2021 entschieden, dass nicht der Antragdarsteller im Löschungsverfahren darlegen muss, dass Umstände für die Löschung der Marke vorliegen, sondern der Markeninhaber die Umstände nachweisen muss, aus denen sich der Fortbestand der Marke ergibt. Damit hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Löschung von Marken grundlegend geändert, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.

In dem zu Grunde liegenden Fall wurde 2008 eine abstrakte Farbmarke für eine Fachzeitschrift angemeldet und der Orange-Ton vom Deutschen Patent- und Markenamt als Farbmarke ins Register eingetragen. Dabei wurde festgehalten, dass es sich um einen extra für die Markenanmelderin angemischten Farbton handelt, der von keiner anderen konkurrierenden Fachzeitschrift verwendet wird.

Die Antragstellerin hat die Löschung der Marke beantragt und das u.a. damit begründet, dass die Voraussetzungen einer Verkehrsdurchsetzung der nicht unterscheidungskräftigen Marke nicht erfüllt seien. Sowohl das Patentamt als auch das Bundespatentgericht (BPatG) wiesen den Löschungsantrag zurück. Das BPatG führte aus, dass die Löschungsreife der Marke nicht festgestellt werden könne. Sie verfüge zwar nicht von Haus aus über die notwendige Unterscheidungskraft, habe sich aber infolge ihrer Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen gem. § 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt. Es verblieben zwar Zweifel an der Verkehrsdurchsetzung der Marke, die müsse jedoch die Antragstellerin darlegen.

Der BGH sah das anders, hob den Beschluss auf und verwies den Fall zurück an das Bundespatentgericht. Die Karlsruher Richter orientierten sich dabei an der Rechtsprechung des EuGH. Demnach muss der Markeninhaber den Nachweis erbringen, dass die Marke die notwendige Unterscheidungskraft aufgrund ihrer Benutzung erlangt hat. Es ist Aufgabe des Markeninhabers darzulegen, dass die Kriterien zum Fortbestand der Marke erfüllt sind. Das muss das Bundespatentgericht nun erneut prüfen.

Erfahrene Rechtsanwälte können in Fragen des Markenrechts von der Anmeldung über den Markenschutz bis zur Löschung und Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen bei Verstößen beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/ip-recht/markenrecht.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 2927310
+49 221 29273155
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

BGH: Inhaber muss Umstände für Fortbestand einer Marke nachweisen

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes...

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Berliner Testament und Erbschaftssteuer Das Erbrecht kennt das Berliner Testament. Es...

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier – Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich Airbnb-Vermietern droht Ärger mit...