Eschborn (ots) –
– 2021 war um rund 13 Prozent kälter als 2020
– (Süd-)Westen verzeichnet den höchsten Mehrverbrauch
– Unterjährige Verbrauchsinformation hilft beim Energiesparen
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich vermutlich auf hohe Nachzahlungen bei der Heizkostenabrechnung einstellen. Auswertungen des Energiedienstleisters Techem von Erdgas- und Heizölpreisen zeigen: Der Ölpreis ist im vergangenen Jahr um 52 Prozent gestiegen (Quelle: Statistisches Bundesamt, Leichtes Heizöl bei Lieferung an Verbraucher, Reihe 5.6.2). Hinzu kommt, dass 2021 im Vergleich zum Vorjahr um rund 13 Prozent kälter war. Durch den Preisanstieg, den witterungsbedingten Mehrverbrauch sowie vermehrtes Arbeiten vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Home Office könnten die Raumheizkosten in ölversorgten Liegenschaften im Bundesdurchschnitt um satte 72 Prozent steigen. Die Erhöhung des Gaspreises um durchschnittlich 4,2 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt, Index der Verbraucherpreise, Reihe 5.3.1) fällt für den gleichen Zeitraum zwar moderater aus, laut Techem ist allerdings auch in gasversorgten Liegenschaften mit einem Anstieg der Raumheizkosten um rund 18 Prozent und daher mit Nachzahlungen zu rechnen.
Höhere Kosten im (Süd-)Westen
Die höchsten Nachzahlungen erwarten laut Techem Prognose den (Süd-)Westen Deutschlands. Dies betrifft besonders die Region Köln-Bonn sowie Teile Baden-Württembergs wie Lahr und Mannheim. In diesen Städten führt ein Mehrverbrauch von im Schnitt 18,8 Prozent zusammen mit den Energiepreissteigerungen zu Mehrkosten von durchschnittlich 80,5 Prozent (Öl) bzw. 23,7 Prozent (Gas).
Im hohen Norden und tiefen Süden Deutschlands fällt der Mehrverbrauch mit durchschnittlich 9 Prozent dagegen deutlich geringer aus. Die Mehrkosten sind in diesen Regionen im vergangenen Jahr im Schnitt um 66 Prozent (Öl) bzw. 14 Prozent (Gas) gestiegen. Die norddeutschen Städte Schleswig, Emden und Kiel verzeichnen dabei den geringsten Anstieg an Verbrauch und Kosten.
„Unsere Prognose zeigt eine deutliche Mehrbelastung von Mietenden bei der anstehenden Heizkostenabrechnung. Die aktuelle Preisentwicklung darf nicht dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich das Heizen nicht mehr leisten können“, sagt Matthias Hartmann, CEO bei Techem. „Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung einen Heizkostenzuschuss zum Wohngeld beschlossen hat. Um Kosten zu sparen, können Mietende und Vermietende außerdem selbst aktiv werden: So kann die regelmäßige Einsicht in die Verbrauchsdaten Aufschluss über das eigene Heizverhalten geben und Mieterinnen und Mieter zum Energiesparen motivieren. Für einen klimaneutralen Gebäudebestand müssen wir zudem die Effizienz unserer Anlagen optimieren – hier sind vor allem Vermietende gefragt.“
Die Höhe der Nachzahlungen hängt beim Heizöl letztlich vom Einkaufszeitpunkt ab. Wenn noch alte Reserven mit einem niedrigeren Einkaufspreis verheizt wurden, fallen die Nachzahlungen möglicherweise geringer aus. Diesen Effekt gibt es beim Gas nicht, da der Verbrauch zu den jeweils aktuellen Konditionen abgerechnet wird. Klar ist aber: Die Kosten für beide Energieträger sind im Erhebungszeitraum gestiegen. Das wird sich in der Heizkostenabrechnung für 2021 bemerkbar machen.
Grundlage der vorliegenden Verbrauchsprognose ist ein Vergleich von Gradtagszahlen, die auf Temperaturdaten des Deutschen Wetterdienstes aus den Jahren 2020 bis 2021 basieren, sowie Daten des Statistischen Bundesamtes zu Erdgas- und Heizölpreisen im betreffenden Zeitraum. Wie hoch der tatsächliche Verbrauch und damit die Kosten im Einzelfall sind, lässt sich jedoch erst nach Erstellung der jeweiligen Abrechnung sagen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.techem.de (https://www.techem.com/de/de.html).
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