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Cybergrooming erkennen, Cybergrooming melden! ZAC NRW und Landesanstalt für Medien NRW bieten vereinfachte Anzeigemöglichkeit bei Cybergrooming-Verdacht, Schulministerium unterstützt: OnPrNews.com

Düsseldorf (ots) –

Kinder und Jugendliche sind online. Freizeit und Schule, Freundschaft und erste Liebe – all das findet auch im Netz statt. Was jedoch nicht dazu gehören darf, sind Formen des sexuellen Missbrauchs, bei denen Kinder und Jugendliche gleichermaßen zu Opfern und Täterinnen oder Tätern werden können.

Im Rahmen des heutigen Town Hall Meetings, zu dem Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, und Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, eingeladen hatten, ging es um Cybergrooming und die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie. Tina Langer, Staatsanwältin bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW), hat gemeinsam mit Yvonne Leven vom Landeskriminalamt die teilnehmenden Schulleitungen und Lehrkräfte über die Problematik informiert.

Wir müssen solche Taten verhindern

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Sexuelle Übergriffe sind für die Opfer in der analogen und digitalen Welt gleichermaßen grausam. Wir müssen gemeinsam alles tun, um solche Taten zu verhindern. Schulleitungen und Lehrkräfte spielen im Umgang mit Cybergrooming und Kinderpornografie eine entscheidende Rolle. Denn dass Schülerinnen und Schüler durch etwas belastet sind, bemerken im täglichen Umgang oftmals zuerst ihre Lehrerinnen und Lehrer. Mit dem Town Hall Meeting haben wir unseren Schulen die Bandbreite von sexueller Gewalt im Netz noch einmal veranschaulicht und Wege aufgezeigt, wie sie uns schon im Vorfeld helfen können, Taten zu verhindern.“

Die Weiterverbreitung oder auch nur der Besitz von Kinder- und Jugendpornografie können eine Straftat sein – auch bei Schülerinnen und Schülern, die sich dieser Tatsache nicht immer bewusst sind. Auch das Phänomen Cybergrooming wurde betrachtet. Zentraler Gegenstand des Austauschs waren die neue Möglichkeit zur vereinfachten Anzeige beim Verdacht von Cybergrooming und die konsequente strafrechtliche Verfolgung von Täterinnen und Tätern.

Cybergrooming ist eine Straftat, nun wird die Meldung sehr viel einfacher

Seit Januar bietet die Landesanstalt für Medien NRW gemeinsam mit der ZAC NRW eine einfache Möglichkeit zur Meldung von Verdachtsfällen an. Cybergrooming ist eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und muss geahndet werden. Kinder, Lehrkräfte oder Elternteile können sich über das neue Online-Formular an ZEBRA (https://www.fragzebra.de/cybergrooming), das Angebot der Landesanstalt für Medien NRW, wenden. Nach Prüfung der Angaben durch die Landesanstalt für Medien NRW wird der Fall an die ZAC NRW weitergeleitet, die die Meldung aufnimmt und den Fall ermitteln lässt. Meldungen sind anonym möglich, Betroffene sollten bei Bedarf von einer erwachsenen Vertrauensperson unterstützt werden. Dabei stehen die Teams von ZEBRA (https://www.fragzebra.de) und der Landesanstalt für Medien NRW (https://www.medienanstalt-nrw.de) auf Wunsch während der Meldung beratend zur Seite.

„Unsere Studien zeigen, dass ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen bereits im Netz zu Verabredungen aufgefordert wurde – die Anzeigenlage gibt das jedoch nicht annähernd wieder. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Cybergrooming ist eine Straftat, doch das Bewusstsein dafür ist insbesondere bei Erwachsenen nicht groß. Und die Meldung eines Verdachtsfalls war bisher sehr kompliziert. Genau da setzen wir an: Mit Aufklärung an den Schulen und einer einmaligen Kooperation von Medienaufsicht und Justiz im Rahmen unserer neuen Meldefunktion. Und warum machen wir das? Damit Kinder und Jugendliche größtmögliche Freiheit im Netz erfahren können“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, das neue Angebot.

„Die ZAC NRW widmet sich als Cybercrime-Zentralstelle der Bekämpfung des netzkonnexen Kindesmissbrauchs und des Cybergroomings mit besonderem Nachdruck. Diese Arbeit jetzt mit starken Partnern auszubauen, wird die Strafverfolgung in diesem Bereich weiter stärken“, betont Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt und Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW).

Im Rahmen des Events hatte Nadine Eikenbusch, Teamleitung Prävention in der Landesanstalt für Medien NRW, unter anderem auf das Aufklärungsvideo zum Thema Cybergrooming und das begleitende Schulmaterial hingewiesen. Dieses Material wird kontinuierlich aktualisiert und weiterentwickelt. Auch zum Umgang mit Kinder- und Jugendpornografie im Klassenchat steht ab sofort Material zur Verfügung. Sämtliche Informationen finden Sie unter www.medienanstalt-nrw.de/townhallmeeting.

Pressekontakt:

Nele Nieuwenhuis
Telefon: 0211 – 77 00 7 – 555
E-Mail: presse@medienanstalt-nrw.de
Internet: www.medienanstalt-nrw.de

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