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Die Blindleistungsfalle: OnPrNews.com

In der neuen VDE-AR-N 4110 stellen Netzbetreiber und Energieversorger bei
Mischanlagen teilweise widersprüchliche Anforderungen an den Anlagenbetreiber.

Die VDE-AR-N 4110 enthält die technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb. Viele Netzbetreiber haben diese Anwenderregel als ihre“Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB) übernommen und bei
Bedarf durch eigene Zusätze angepasst. Bei genauerer Betrachtung des Bereichs“Blindleistung“ in der aktuellen Anwenderregel erkennt man, dass einige Punkte zur Vorgängerversion geändert wurden. Hintergrund ist das veränderte Blindleistungsverhalten moderner Maschinen und Anlagen.

Es gibt Gebäudeanschlüsse, etwa an Bürogebäuden, die auf Grund ihrer Verbraucher eine kapazitive Blindleistung aufnehmen – was nicht mehr zulässig ist. Auch der Verschiebungsfaktor cos phi von 0,95 wird nur teilweise eingehalten, falls überhaupt noch eine Blindleistungskompensation verbaut ist. Der Grund ist, dass manche Versorger die Blindmehrarbeit nicht mehr verrechnen und die Kompensationsanlagen abgeschaltet wurden. Andere Versorger hingegen berechnen die Blindarbeit nach wie vor über die Stromabrechnung – jedoch erst dann, wenn der cos phi den Monatsmittelwert von 0,9 anstelle des aktuell geforderten Wertes von 0,95 unterschritten hat.

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