(Berlin/ Chemnitz) Seit dem Dezember 2020 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetztes (WEG) unter Berücksichtigung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur- Gesetzes (GEIG).
Worum geht es in dem Gesetzt?
Die EU-Gebäuderichtlinie (2018) fordert, dass Bauherren und Eigentümer für gewisse Parkplätze, die sich in oder an Gebäuden befinden, auch Ladepunkte und die Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorsehen.
Was ist, wenn Bauherren und Eigentümer das Gesetzt nicht umsetzten?
Bei Verstößen droht dem Bauherren oder Eigentümer ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.
Welche Vorteile bringt das Gesetzt für Bauherren und Eigentümer?
Kombiniert mit dem neuen Klimaschutz-Sofortprogramm, welches zum Jahresanfang gestartet, will der Bund dieses Jahr rund 5,1 Milliarden Euro zusätzlich in entsprechende Maßnahmen investieren, wovon 2,5 Milliarden Euro für die Förderung energieeffizienter Gebäude eingeplant sind.
Die KFW fördert Ladestationen für Elektroautos im Wohngebäude über Bezuschussung für den Kauf und Einrichtung von Ladestation.
Betroffen sind Personenkraft- und Lieferfahrzeuge. In Deutschland setzt das Gesetz zur Elektromobilitätsinfrastruktur für Gebäude diese Vorgaben um. Am 24. März 2021 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet und ist seit dem 25. März 2021 in Kraft.
Was soll das neue Gesetzt bewirken?
Das neue Gesetz soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden beschleunigen. Dafür müssen Bauherren und Eigentümer die größeren Parkplätze ihrer Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Ladepunkten ausstatten. Damit soll es für die Nutzer von Elektrofahrzeugen leichter sein, diese zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufzuladen. Das Gesetz betrifft nur die Ladeinfrastruktur für Personenkraft- und Lieferfahrzeuge.
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