(Berlin/ Chemnitz) Die E- Mobilitätswende ist fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft geworden. Die Zulassungen von Elektroautos sind exponentiell gewachsen:
Im Jahr 2021 waren etwa 14 % der neu zugelassen Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb. Damit stieg der Anteil von E- Autos auf den deutschen Straßen fast um das Doppelte im Vergleich zu 2020.
Insgesamt wurden 355.961 E- Autos neu zugelassen. Bis Ende 2022 will die Bundesregierung eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen fahren sehen. Wie soll das gesehen, wenn die Ladeinfrastruktur nicht vorhanden ist?
Kernelement einer gelingenden Mobilitätswende sind nicht nur öffentliche Ladestationen, sondern vor allem Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz oder in den eigenen 4 Wänden.
Die Investition in Ladeinfrastruktur für E- Mobilität Lösungen (E- Auto, E- Bike, E- Scooter und E- Seniorenmobile) ist ein wichtiger Punkt für die zukünftigen Käufer und Mieter, welcher den Wert der Immobilien nachhaltig steigen lässt.
Welche Anreize für den Einbau von Ladeinfrastruktur müssen her?
In den letzten Jahren hat sich der E-Mobilitätsbedarf in der deutschen Bevölkerung vermehrt. Es bedarf unbedingt neuer, nachhaltiger E-Mobilitätskonzepte. Das bedeutet für die Immobilienwirtschaft neue Herausforderungen, um sich den veränderten Bedürfnissen von Mietern und Eigentümern anzupassen.
Was heißt das konkret für die Immobilienwirtschaft? Bestandnutzflächen umgestalten in ein „Come together“ für Nutzer von E- Mobilität gepaart mit Urbanisierungsprojekten mit nachhaltigen Nutzerfrequenzen (Begegnungsstätten bzw. Treffpunkte für Jung und Alt). Solche Begegnungsstätten fördern das Miteinander und die Zufriedenheit der Bewohner.
Pflichten und steuerliche Hindernisse in der Immobilienwirtschaft
Die deutsche Bundesregierung stellt klar fest, dass der Aufbau von Ladeinfrastruktur in der Immobilienwirtschaft rechtliche Grundlagen haben muss: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sieht vor, dass alle neuen und umfassend renovierten Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen mit einer entsprechenden Vorverkabelung ausgestattet werden müssen, die den nachträglichen Einbau von Ladestationen für alle Parkplätze ermöglicht.
Eine weitere Hausforderung für die Immobilienwirtschaft wäre die Verrechnung des Ladestroms.
Wohnungsverwaltungen oder Immobiliengesellschaften sind hinsichtlich der Mietzinseinnahmen von der Mehrwertsteuer ausgenommen, Sie dürfen aber keine Dienstleistungen erbringen, die Mehrwertsteuerpflichtig sind.
Betreiben diese die Ladeinfrastruktur also wirtschaftlich, verlieren sie das Privileg, die Miete ohne Ausweisung der Umsatzsteuer anzubieten.
Der Einbau von Ladestationen in der Immobilienwirtschaft ist bisher noch am Anfang. Es herrschen Konflikte wegen der scheinbaren Komplexität von Ladeinfrastruktur. Aus dem Grunde sollte man sich an Experten halten, welche über entsprechendes Wissen verfügen.
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