StartseiteAuto und VerkehrKia-Rückruf betrifft vom Diesel-Abgasskandal betroffene Modelle Sorento und Sportage

Kia-Rückruf betrifft vom Diesel-Abgasskandal betroffene Modelle Sorento und Sportage: OnPrNews.com

Auch der südkoreanische Autohersteller Kia steckt mitten im Diesel-Abgasskandal. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte am 28. August 2022 einen Rückruf unter dem Code221026 für über 19.000 Fahrzeuge in Deutschland. Betroffen davon sind die Modelle Sorento und Sportage. Eine fehlerhafte Steckverbindung des elektrischen Zusatzheizers kann zur Brandgefahr führen, so das KBA. Die Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2021 sind auch im Diesel-Abgasskandal verwickelt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte am 28. Juni 2022 Büros des Automobilherstellers Hyundai und dessen Tochter Kia. Der Verdacht: Unzulässige Manipulationen am Abgassystem der Dieselfahrzeuge. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Verbrauchern steht Schadensersatz zu. Die Chancen dafür sind enorm. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.

Staatsanwaltschaft schlägt im Abgasskandal bei Hyundai und Kia zu

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte am 28. Juni 2022 im Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie zugeschlagen. Büros des Automobilherstellers Hyundai und seiner Tochter Kia waren unter dem Verdacht unzulässiger Manipulationen an Dieselfahrzeugen durchsucht worden. Rund 140 Ermittler rückten in Deutschland und Luxemburg zu Razzien in acht Gebäuden aus. Ergebnisse der Durchsuchungen teilte die Ermittler bis heute nicht mit.

Fakt ist auf jeden Fall, dass auch die südkoreanischen Automobilhersteller im Diesel-Abgasskandal verwickelt sind. Betroffen sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Frankfurt alle Hyundai- und Kia-Modelle mit 1.1-, 1.4-, 1.6-, 1.7-, 2.0- und 2.2-Liter-Dieselmotoren, die bis 2020 in den Verkehr gebracht worden sind. Das sind mehr als 210.000 Fahrzeuge. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Euro-5- oder Euro-6-Motoren handelt.

Folgende Hyundai-Modelle sind im Abgasskandal verwickelt:

  • ix35 2.0
  • i20 1.1
  • i30 1.6 CRDI
  • Santa Fe 2.2 CRDI
  • Tuscon 2.0 CRDI

Folgende Kia-Modelle sind im Abgasskandal verwickelt:

  • Sportage
  • Optima
  • Sorento
  • Soul

KBA-Rückruf trifft Kia Sorento und Kia Sportage

Der aktuelle Rückruf passt ins Bild der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Das KBA überwacht den Rückruf. Ein Software-Update soll die fehlerhafte Steckverbindung des elektrischen Zuheizers beheben und die Betriebslogik optimieren. Ansonsten besteht bei den Kia-Modellen Sorento und Sportage Brandgefahr, so das KBA. Verbraucher werden in den nächsten Tagen und Wochen Schreiben von Kia erhalten, dass sie Werkstätten aufsuchen müssen. Keine Frage: Die Fahrzeuge sind mangelhaft. Verbraucher haben daher Ansprüche auf Schadensersatz. Daher rät die Kanzlei betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Neue Diesel-Rechtsprechung bahnt sich durch EuGH an

Die Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal von Hyundai und Kia steigen derzeit enorm. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) bahnt sich eine komplett neue Diesel-Rechtsprechung an.

In einem am EuGH anhängigen Verfahren hat der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist ( Az. C-134/20). Einen Vorsatz, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, sei nicht erforderlich.
Auch bei der Nutzungsentschädigung, die oftmals den Schadensersatz kompensiert, vertritt der EuGH-Generalanwalt eine andere Meinung als der BGH. Die Festlegung der Art und Weise der Schadensberechnung sei zwar Sache der Mitgliedstaaten; die Haftung müsse aber abschrecken und dem Effektivitätsgebot angemessen Rechnung tragen. Eine den (Kaufpreis-)Schaden ausschließende Anrechnung der Nutzung sei mit dem Unionsrecht deshalb unvereinbar.
Hier bahnt sich eine neue Rechtsprechung an, an die sich auch der BGH halten muss. Die meisten Landgerichte und Oberlandesgerichte warten daher mit ihren Diesel-Urteilen ab, bis der EuGH entschieden hat. Der EuGH gilt generell als verbraucherfreundlich. Mit einer Entscheidung wird gegen Ende des Jahres gerechnet.
Das EuGH-Urteil ist natürlich auch für Verfahren gegen Hyundai und Kia bindend. Denn eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Motorsteuerung ist in jedem Fahrzeug illegal, egal von welchem Hersteller.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
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