StartseiteBeruf und KarrierePflichtschulungen für Unternehmen

Pflichtschulungen für Unternehmen: OnPrNews.com

Haben Sie die Pflichtschulungen für Ihr Unternehmen im Blick?
Viele Schulungen sind erforderlich, um Bußgelder und Sanktionen zu vermeiden. Nachfolgend finden Sie wichtige Beispiele.

BildEin Überblick für Ihr Unternehmen

Haben Sie die Pflichtschulungen für Ihr Unternehmen im Blick?
Viele Schulungen sind erforderlich, um Bußgelder und Sanktionen zu vermeiden. Nachfolgend finden Sie wichtige Schulungen für Ihre interne Planung.

Pflichtschulungen und Unterweisungen – Welche Schulungen sollten Sie regelmäßig einplanen

Der Arbeitgeber hat nach §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die Sicherheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz und deren Gesundheitsschutz zu sorgen und sie daher in angemessener Weise darüber zu unterweisen. Unternehmen haben als Arbeitsgeber also ein Verpflichtung zur Organisation von Pflichtschulungen und Unterweisungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in verschieden Themengebieten um dies sicherstellen zu können und auch eigene Haftungsrisiken zu minimieren.

Anlässe für Unterweisungen und Schulungen

Diese Pflichtschulungen und Unterweisungen können von Unternehmen und Arbeitgebern zu verschiedenen Anlässen verlangt und angesetzt werden. Hierbei unterscheiden wir unter:
1. Erstunterweisungen: Onboarding, Einsatz neuer Arbeitsmittel
2. Regelmäßigen Auffrischungen und Wiederholungsunterweisungen
3. Situations- oder verhaltensbedingten Schulungen und Unterweisungen

Erstunterweisungen

Erstunterweisungen von Pflichtschulungen sind Unterweisungen, die beispielsweise im Rahmen eines Onboarding-Prozesses neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens anfallen. Ebenso kann dies ein Wechsel der Abteilungen oder des Fachbereichs erforderlich machen, wenn sich das Arbeitsgebiet entsprechend verändert.

Regelmäßige Auffrischung- und Wiederholungsunterweisungen

Erstunterweisungen von Pflichtschulungen sind Unterweisungen, die beispielsweise im Rahmen eines Onboarding-Prozesses neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens anfallen. Ebenso kann dies ein Wechsel der Abteilungen oder des Fachbereichs erforderlich machen, wenn sich das Arbeitsgebiet entsprechend verändert.

Situations- oder verhaltensbedingte Schulungen und Unterweisungen

Sollte es eine besondere Situation in Ihrem Unternehmen geben, die eine erneute oder aktualisierte Unterweisung und Schulung erfordert oder hat das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Zweifel an Ihrer Kenntnis in entsprechenden Themen hinterlassen, so sollten Sie betreffende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen und unterweisen lassen. Diese Pflichtschulungen nennen wir situations- oder verhaltensbedingte Schulungen und Unterweisungen.

Diese Situation kann beispielsweise ein anstehendes wichtiges Ereignis oder Produktionsstart sein, ebenso wie das aufgefallene negative Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – welche damit die Betriebssicherheit gefährden können.

Themen von Pflichtschulungen und Unterweisungen

Die Themen von Pflichtschulungen und Unterweisungen umfassen den Bereich der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz, sowie ihren Gesundheitsschutz. Darüber hinaus können durch moderne Arbeitsplätze und Themen wie die Digitalisierung weitere Erfordernisse entstehen, mit Blick auf den richtigen Umgang mit Daten und dem Thema IT-Sicherheit.

Themen können daher sein:

– Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

– Datenschutz und IT-Datensicherheit am Arbeitsplatz

– Compliance und Arbeitsrecht

– Office 365 – die komplette Einführung in die Windows-Arbeitsumgebung

– das Kurspaket für KMU

– das Kurspaket „Start als Führungskraft“ – von agiler Führungsstil bis Zeitmanagement

Organisation von Pflichtschulungen und Unterweisungen

Als Arbeitergeber ist die Organisation und Durchführung von Pflichtschulungen und Unterweisungen ein erheblicher Aufwand, der von der eigentlichen Kerntätigkeit ablenkt. Sie müssen Dozenten, Räumlichkeiten, Ablauf und Einladung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sicherstellen, ebenso bei Pflichtschulungen eine Dokumentation über die Teilnahme erstellen. Nicht umsonst bieten hier externe Dienstleister meist zu attraktiven Konditionen Unterstützung in der Durchführung an.

Individuelle Pflichtschulungen für Unternehmen

Es ist wichtig, dass die Schulungen individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Organisation und Durchführung der Pflichtschulungen und Unterweisungen in Unternehmen, nicht jedoch wie dies durchgeführt zu werden hat. Daher bieten sich Arbeitgebern eine Reihe von Möglichkeiten, welche alle ihre spezifischen Vorteile haben. Die Formate wären:

-als Inhouse Schulung in Präsenz bei Ihnen vor Ort
-als Onlineschulung oder Webinar live und flexibel
-als E-Learning abrufbar durch Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wann und von wo Sie wollen

Dabei ist eine Dokumentation des Lernfortschritts und ein Abschlusstest zur Festigung des Wissens selbstredend mit inbegriffen.

Kontakt

Fazit
Pflichtschulungen und Unterweisungen in Unternehmen sind eine feste Größe, der sich Arbeitgeber zu stellen haben. Diese können sich je nach Tätigkeitsfeld in die verschiedensten Bereiche erstrecken und bieten Arbeiter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Handlungssicherheit in täglichen Arbeitsprozessen und senken das Haftungsrisiko für den Arbeitgeber und die Unfallgefahr erheblich.

Gesetzlich sind die Pflichtschulungen und Unterweisungen für Unternehmen vorgeschrieben, ihr Format jedoch nicht. Alle Formate zur Durchführung bieten individuelle Vorteile – entscheiden Sie sich für das für Sie passende.

Ihr Bildungsinstitut Wirtschaft

Wünschen Sie eine individuelle Beratung, Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Pflichtschulungen und Unterweisungen oder möchten Sie ihre Mitarbeiter digital schulen lassen?

Wir unterstützen Sie gerne.

Unverbindliche Beratung
Telefonische Beratung 02871-239507-8
Oder via MailPflichtschulungen für Unternehmen

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Bildungsinstitut Wirtschaft GbR
Herr Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239507-8
web ..: http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Pressekontakt:

Bildungsinstitut Wirtschaft GbR
Herr Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt

fon ..: 02871-239507-8
web ..: http://www.bildungsinstitut-wirtschaft.de
email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Pflichtschulungen für Unternehmen

Peace Educator Training Programme schließt mit Unterzeichnung einer MOU ab

Peace Educator Training: Abschluss in Frankfurt fördert globale Friedensbildung und interkulturellen Austausch.

Neu auf Spotify: Renditepolarisierung am Büromarkt? Kapitalmärkte, ESG und veränderte Mieternachfrage

Frank Esslinger im Expertengespräch mit Tilmann Noller, Opal Real Estate München Die neue Podcastfolge von "Makrotrends Immobilienmärkte" -jetzt auf Spotify, Apple Podcasts und als Stream

Online-Seminar zur Prüfungsvorbereitung auf die Abschlussprüfung – Teil 2 – der Kaufleute für Büromanagement

Um Auszubildende zum Kaufmann für Büromanagement bzw. zur Kauffrau für Büromanagement optimal auf die bevorstehende Abschlussprüfung vorzubereiten, bietet Lernen-Online24 einen intensiven Crashkurs an

Neu ab 2025: Staatlich geprüfter Schlaf-Sommelier

Die Deutsche Hotelakademie und Swissfeel planen eine spezialisierte Fortbildung im Rahmen eines berufsbegleitenden Fernstudiums. Ziel ist die Optimierung der Kernleistung von Hotels - dem Schlaf.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen durch die NIS-2-Richtlinie – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Die NIS-2-Richtlinie bringt erhöhte Sicherheitsanforderungen zu Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe mit sich. Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen.

„Superradwegenetz Tübingen“ mit Brücke von Schmees & Lühn fertiggestellt

Die 365 Meter lange, beheizbare und beleuchtete "Radbrücke West" komplettiert seit Oktober 2024 das 1,5 km lange "Blaue Band" in der Universitätsstadt Tübingen.

Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen jetzt beachten müssen! – TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH

Ein sicheres internes Meldesystem zum Schutz vor Missständen wird zur Pflicht! Die TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH informiert über relevante Änderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Die Housekeeping Akademie fördert den Nachwuchs in der Hotellerie: „Next Generation Bonus“ startet im November

Gründerin Mareike Reis ermöglicht somit den Betrieben, im Rahmen des Online-Programms zusätzlich kostenfrei ein heranwachsendes Talent in verschiedene Weiterbildungsangebote mit einzubeziehen.