StartseitePolitik und RechtBGH stellt höhere Anforderungen an Insolvenzanfechtung

BGH stellt höhere Anforderungen an Insolvenzanfechtung: OnPrNews.com

BGH stellt höhere Anforderungen an Insolvenzanfechtung

Der BGH hat die Anforderungen an die Vorsatzanfechtung gemäß § 133 InsO erhöht. Gläubiger und Unternehmen sind dadurch besser vor Ansprüchen des Insolvenzverwalters geschützt.

Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es, Vermögen für die Insolvenzmasse zu sichern. Sein schärfstes Schwert ist dabei die Insolvenzanfechtung gemäß § 133 Insolvenzordnung (InsO). Danach fordert er Zahlungen des insolventen Unternehmens zurück, wenn der Gläubiger wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens drohte und andere Gläubiger durch die Zahlung benachteiligt wurden. Mit Urteil vom 06.05.2021 hat der Bundesgerichtshof die Rechte des Insolvenzverwalters bei der Vorsatzanfechtung eingeschränkt (Az. IX ZR 72/20), erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte

Diese Rechtsprechung hat der BGH mit einem weiteren Urteil vom 10. Februar 2022 bestätigt (Az.: IX ZR 148/19). Demnach lässt ein dauerhaft schleppendes Zahlungsverhalten des Schuldners nicht auf eine später eingetretene Zahlungseinstellung schließen.

In dem zu Grunde liegenden Fall war 2015 das Insolvenzverfahren über eine GmbH eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin der Gesellschaft forderte von einer Spedition unter dem Gesichtspunkt der Vorsatzanfechtung 36 Einzelzahlungen der Schuldnerin zurück, die diese zwischen April 2014 und September 2015 geleistet hatte – insgesamt knapp 53.000 Euro.

Wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge und Steuerschulden hatten ein Krankenversicherer und das Finanzamt schon Anfang 2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die GmbH gestellt. Gegenüber dem Finanzamt hatte die Gesellschaft eingeräumt zahlungsunfähig zu sein. Zur Eröffnung der Insolvenzverfahren ist es nicht gekommen, weil Dritte für die Schulden der GmbH aufkamen und die Insolvenzanträge deshalb zurückgezogen wurden.

Die beklagte Spedition wusste nichts von den Insolvenzanträgen und den Schulden der GmbH. Sie kannte nur das Zahlungsverhalten der GmbH ihr gegenüber, das immer schleppend gewesen sei. Es habe zwar Mahnungen gegeben, rechtliche Schritte seien aber nie eingeleitet worden.

Der BGH entschied, dass die Insolvenzverwalterin die geleisteten Zahlungen in Höhe von ca. 53.000 Euro nicht zurückfordern könne. Es können nicht davon ausgegangen werden, dass die Spedition von der drohenden Zahlungsunfähigkeit der GmbH gewusst habe. Aus dem gleichbleibend schleppenden Zahlungsverhalten der GmbH sei eine solche Prognose nicht möglich. Zumal das Zahlungsverhalten sich im Lauf der Geschäftsbeziehung nicht geändert habe, so der BGH.

Im Insolvenzrecht erfahrene Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/restrukturierung-insolvenz.html

MTR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart.

Kontakt
MTR Rechtsanwälte
Michael Rainer
Konrad-Adenauer-Ufer 83
50668 Köln
+49 221 9999220
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

BGH stellt höhere Anforderungen an Insolvenzanfechtung

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Landtagswahlen bis 2024 im Vergleich

Statistiken zu den Landtagswahlen in Brandenburg Die Bürger in Brandenburg haben über...

Die Rolle von Jackie Kennedy bei JFKs Ermordung

In seinem neuesten Buch enthüllt Dr. Martinu die schockierende Wahrheit über die Rolle von Jackie Kennedy als Scharfrichterin und Henkerin in Personalunion zur Ermordung von JFK. Das Buch liefert unwiderlegbare Beweise und überzeugende Argumente für diese schockierende Enthüllung.

Rechtsicher im Internet

Probleme und Lösungen ## I. Einführung Das Internet eröffnet vielfältige Möglichkeiten, geht jedoch...

Cyber-Kriminalität – Herausforderung im Handelsrecht

Cyber-Kriminalität - Herausforderung im Handelsrecht Cyber-Kriminalität ist auch im Handelsrecht ein großes...

Berliner Testament und Erbschaftssteuer

Berliner Testament und Erbschaftssteuer Das Erbrecht kennt das Berliner Testament. Es...

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier – Selbstanzeige möglich

Steuerfahndung nimmt Airbnb-Vermieter ins Visier - Selbstanzeige möglich Airbnb-Vermietern droht Ärger mit...