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Schnelltestzentren in NRW setzen die neue Teststrategie des Landes um: OnPrNews.com

Neue Test- und Quarantäneverordnung des Landes zum 30. November in Kraft getreten

Bereits am 30. November ist die neue Teststrategie des Landes NRW in Kraft getreten. Personen, die ein positives Selbsttestergebnis erhalten haben, müssen diesen mittels eines Schnelltests oder eines PCR-Tests kontrollieren lassen. Bei einem positiven Ergebnis gilt eine Isolierung von fünf Tagen.

Das Land NRW hat die Coronaverordnungen dem aktuellen Infektionsgeschehen angepasst und folgt damit den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Natürlich setzen auch die Schnelltestzentren in NRW die neue Verordnung um, nach der nur noch in wenigen Fällen kostenfreie Bürgertestungen möglich und notwendig sind. Mit der neuen Test- und Quarantänestrategie des Landes entfallen außerdem ab sofort alle Bürgertestungen für 3,00 Euro. Wer keinen Anspruch auf einen kostenfreien Coronaschnelltest hat, muss deshalb in den Schnelltestzentren NRW 9,50 Euro für einen Coronaschnelltest bezahlen. Diese kostenpflichtigen Schnelltests sind nach wie vor für jede Bürgerin und jeden Bürger möglich.

Kostenlose Testungen sind vor Ort aktuell in erster Linie möglich für Menschen, die einen positiven Selbsttest vorweisen können. Diesen müssen sie durch einen Schnell- oder PCR-Test kontrollieren lassen. Um das kostenfreie Testangebot wahrzunehmen, ist der positive Selbsttest zum Testtermin mitzubringen. Er gilt als Nachweis für das Schnelltestzentrum. In den Schnelltestzentren NRW werden zur Kontrolle Antigen-Schnelltests von geschultem Personal durchgeführt. Wer stattdessen einen PCR-Test durchführen lassen möchte, wendet sich dafür an das jeweils zuständige Gesundheitsamt oder den Hausarzt.

Fällt das Testergebnis des Kontrolltests positiv aus, besteht eine Verpflichtung zu einer fünftägigen Isolation. Der erste Tag nach der Testung wird dabei als Tag 1 der Isolation gewertet. Die Isolationspflicht endet ohne zusätzliche Mitteilung nach fünf Tagen. Es ist nicht möglich, sich früher freizutesten. Eine Freitestung nach der Isolationspflicht ist derzeit außerdem nicht mehr notwendig, die Schnelltestzentren NRW empfehlen jedoch, trotzdem nach fünf Tagen einen Selbsttest durchzuführen und sich bei einem weiterhin positiven Testergebnis über die fünf Tage hinaus zu isolieren. Hierzu können sich Erkrankte von ihrem Hausarzt selbstverständlich krankschreiben lassen. Personen mit Symptomen oder einem Positiv-Ergebnis können sich ihre AU sogar telefonisch einholen. Eine wichtige Ausnahme von dieser Regelung: Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen müssen einen negativen PCR- oder Schnelltest vorweisen, um wieder arbeiten zu dürfen. Dieser wird jedoch nicht mehr staatlich finanziert. Für Mitarbeitende in medizinischen Einrichtungen gilt ab dem Tag des positiven Kontrolltests ein Beschäftigungsverbot.

Ebenso haben auch asymptomatische Personen Anspruch auf einen Coronaschnelltest, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt. Menschen, die in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Dialysezentren, Tageskliniken, Obdachlosenunterkünften und ähnlichen Einrichtungen leben oder solche Einrichtungen regelmäßig als Patienten oder Angehörige besuchen, dürfen sich kostenfrei in Schnelltestzentren testen lassen. Pflegende Angehörige gehören ebenfalls zu dieser Personengruppe, genau wie Leistungsberechtigte mit persönlichem Budget und Personen, die bei diesen beschäftigt sind. Online finden Betroffene Musterformulare, um ihren Status und somit ihre Berechtigung auf einen kostenfreien Coronaschnelltest nachzuweisen.

Zwischen dem positiven Selbsttest und dem Ergebnis des Kontrolltests empfiehlt das Gesundheitsministerium ebenso wie die Schnelltestzentren NRW, sich bestmöglich zu isolieren und Kontakte zu anderen zu meiden. Bereits vor Auftreten von Symptomen besteht eine Ansteckungsgefahr, je stärker die Symptome einer Coronainfektion ausgeprägt sind, desto höher ist das Ansteckungsrisiko. Wer also symptomatisch ist oder einen positiven Selbsttest durchgeführt hat, sollte nach Möglichkeit zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen Menschen meiden.

Grundsätzlich empfehlen die Schnelltestzentren NRW, in Menschenmengen weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen, sich regelmäßig die Hände zu waschen und bei jedweden Krankheitssymptomen den Kontakt zu anderen zu meiden. Vorbeugung ist nach wie vor der beste Schutz vor einer Coronainfektion.

Weitere Informationen finden Sie auf schnelltestzentrum.nrw.

Die Schnelltestzentren NRW ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern schnelle und eindeutige Ergebnisse bei einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus. Es handelt sich dabei um zugelassene Joysbio SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests, die eine Sensitivität von 98,72 Prozent aufweisen. Die Tests werden von medizinischem Fachpersonal durchgeführt. Das Testergebnis liegt nach etwa 15 bis 20 Minuten in digitaler Form vor. Sollte das Testergebnis ungültig sein, erhalten die getesteten Personen automatisch einen zweiten, kostenfreien Schnelltest.

Wer Symptome hat und wissen möchte, ob er an SARS-CoV-2 erkrankt ist, darf hingegen nicht in kommerziellen/unternehmerischen Testzentren getestet werden. Diese Bürger*innen müssen sich laut Gesundheitsamt beim Hausarzt oder an die staatlichen Testzentren wenden.

Kontakt
permendo GmbH
Markus Zilligers
Elisabeth-Selbert-Str. 5a
40764 Langenfeld
02173 8930193
info@permendo.com
https://schnelltestzentrum.nrw/

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