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Führungskräfte sollten jetzt handeln

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) befindet sich gerade im Vermittlungsausschuss und wird voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2023 in Kraft treten. Für Führungskräfte in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bedeutet das, dass sie sich jetzt um ein internes Hinweisgebersystem kümmern müssen.

Führungskräfte setzen sich aktiv für mehr Hinweisgeberschutz ein

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA e.V. („Union der Leitenden Angestellten“) hat das Gesetzgebungsverfahren zur Whistleblower-Richtlinie in Deutschland begleitet und sich aktiv für den Hinweisgeberschutz eingesetzt. Denn Führungskräften kommt beim Schutz von Mitarbeitern sowie der Vermeidung und Aufdeckung von Missständen und Gesetzesverstößen eine besonders wichtige Rolle zu.

„Das Ziel, den Schutz so genannter Whistleblower auch auf nationaler Ebene zu verbessern, wird von der ULA als politische Interessenvertretung der deutschen Führungskräfteverbände ausdrücklich begrüßt“, heißt es in einer Stellungnahme der ULA. Hinter der EU-Whistleblower-Richtlinie, die die Grundlage für das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz darstellt, stecken die aktiven Bemühungen von Führungskräften im Dachverband CEC European Managers. Ihre Forderung nach einem besseren Schutz von Hinweisgebern hat zum Inkrafttreten der europäischen Whistleblower-Richtlinie geführt. Schon im Dezember 2021 hätte die Whistleblower-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Kritik aus dem Bundesrat

Die ULA sieht im Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutz „ein geeignetes Mittel, die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und den Hinweisgeberschutz hierzulande nachhaltig zu verbessern.“ Der Bundesrat sieht das zu Teilen jedoch anders: Der Gesetzesentwurf für den Hinweisgeberschutz hat bei einer Abstimmung im Februar nicht die nötige Zustimmung erhalten. Nun geht es in den Vermittlungsausschuss. Doch egal, welche Kompromisslösungen zustande kommen: Das Hinweisgeberschutzgesetz wird in Kraft treten und ist damit für jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitern aktuell ein dringliches Thema.

Wer braucht ein Hinweisgebersystem?

Die Whistleblower-Richtlinie in Deutschland sieht vor, dass Unternehmen und Institutionen ab 50 Mitarbeitern ein internes Hinweisgebersystem einrichten müssen. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen ab Inkrafttreten des HinSchG ein Hinweisgebersystem vorweisen können, kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben dafür bis 17. Dezember 2023 Zeit.

Führungskräfte müssen sich um ein Hinweisgebersystem kümmern

Kritik am Hinweisgeberschutzgesetz kommt zwar aus der Politik. Doch der Einsatz der ULA zeigt: Die Unterstützung für einen besseren Schutz von Whistleblowern kommt aus der Mitte des Unternehmertums. Für alle Führungskräfte ist es essenziell, das Hinweisgeberschutzgesetz als Chance auf eine transparente Unternehmenskultur zu begreifen. Um für das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes vorbereitet zu sein, sollten Führungskräfte in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sich schon jetzt um die Einrichtung einer internen Meldestelle kümmern.

Einfache Umsetzung dank digitalem Hinweisgebersystem

Die Kritik aus dem Bundesrat am Hinweisgeberschutzgesetz bezieht sich vor allem auf einen nach Ansicht von Politikern hohen, auch finanziellen Aufwand. Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie ist jedoch alles andere als problematisch für Führungskräfte.

Grundsätzlich haben Whistleblower die Möglichkeit, mündlich oder schriftlich eine Meldung abzugeben. Der einfachste Weg ist die Einrichtung eines digitalen Hinweisgebersystems. Die ULA fordert ebenfalls eine Verpflichtung zur Einrichtung einer anonymen Meldestelle. Eine solche Verpflichtung ist im aktuellen Gesetzesentwurf noch nicht gegeben. Eine anonyme Meldestelle ermöglicht jedoch einen besonders vertrauensvollen Umgang mit den Informationen in Zusammenhang mit der Meldung und den personenbezogenen Daten des Whistleblowers. Eine digitale Meldestelle bietet auch die gewünschte Anonymität.

Die Kritik aus der Politik ist nicht gerechtfertigt, denn: Ein digitales Hinweisgebersystem ermöglicht auf einfache Weise und ohne den Einsatz unverhältnismäßig hoher finanzieller, zeitlicher und personeller Ressourcen eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Hinweisempfänger. Ein neutraler, externer Meldestellenbeauftragter stellt Unternehmen ein bestehendes, digitales Hinweisgebersystem zur Verfügung, das sich einfach und intuitiv nutzen lässt. Über das IT-gestützte Hinweisgebersystem wickelt der Meldestellenbeauftragte die Bearbeitung von Hinweisen ab. So können Führungskräfte mit geringem Aufwand ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und sich weiterhin auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Unternehmen sollten jetzt handeln und sich ein digitales Hinweisgebersystem sichern.

Ihr Unternehmen hat mehr als 50 Mitarbeiter und Sie sind zum Hinweisgeberschutz verpflichtet. Lassen Sie sich zur Rechtslage nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beraten. Mit der Implementierung eines Hinweisgebersystem geben Sie Hinweisgebenden anonym die Möglichkeit Compliance-Verstöße zu melden und Ihr Unternehmen profitiert durch eine von Offenheit und Ehrlichkeit geprägten Unternehmenskultur.
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