StartseitePolitik und RechtHinweisgeberschutzsystem

Hinweisgeberschutzsystem: OnPrNews.com

Führungskräfte sollten jetzt handeln

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) befindet sich gerade im Vermittlungsausschuss und wird voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2023 in Kraft treten. Für Führungskräfte in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern bedeutet das, dass sie sich jetzt um ein internes Hinweisgebersystem kümmern müssen.

Führungskräfte setzen sich aktiv für mehr Hinweisgeberschutz ein

Der Deutsche Führungskräfteverband ULA e.V. („Union der Leitenden Angestellten“) hat das Gesetzgebungsverfahren zur Whistleblower-Richtlinie in Deutschland begleitet und sich aktiv für den Hinweisgeberschutz eingesetzt. Denn Führungskräften kommt beim Schutz von Mitarbeitern sowie der Vermeidung und Aufdeckung von Missständen und Gesetzesverstößen eine besonders wichtige Rolle zu.

„Das Ziel, den Schutz so genannter Whistleblower auch auf nationaler Ebene zu verbessern, wird von der ULA als politische Interessenvertretung der deutschen Führungskräfteverbände ausdrücklich begrüßt“, heißt es in einer Stellungnahme der ULA. Hinter der EU-Whistleblower-Richtlinie, die die Grundlage für das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz darstellt, stecken die aktiven Bemühungen von Führungskräften im Dachverband CEC European Managers. Ihre Forderung nach einem besseren Schutz von Hinweisgebern hat zum Inkrafttreten der europäischen Whistleblower-Richtlinie geführt. Schon im Dezember 2021 hätte die Whistleblower-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Kritik aus dem Bundesrat

Die ULA sieht im Gesetzesentwurf zum Hinweisgeberschutz „ein geeignetes Mittel, die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und den Hinweisgeberschutz hierzulande nachhaltig zu verbessern.“ Der Bundesrat sieht das zu Teilen jedoch anders: Der Gesetzesentwurf für den Hinweisgeberschutz hat bei einer Abstimmung im Februar nicht die nötige Zustimmung erhalten. Nun geht es in den Vermittlungsausschuss. Doch egal, welche Kompromisslösungen zustande kommen: Das Hinweisgeberschutzgesetz wird in Kraft treten und ist damit für jedes Unternehmen ab 50 Mitarbeitern aktuell ein dringliches Thema.

Wer braucht ein Hinweisgebersystem?

Die Whistleblower-Richtlinie in Deutschland sieht vor, dass Unternehmen und Institutionen ab 50 Mitarbeitern ein internes Hinweisgebersystem einrichten müssen. Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen ab Inkrafttreten des HinSchG ein Hinweisgebersystem vorweisen können, kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitern haben dafür bis 17. Dezember 2023 Zeit.

Führungskräfte müssen sich um ein Hinweisgebersystem kümmern

Kritik am Hinweisgeberschutzgesetz kommt zwar aus der Politik. Doch der Einsatz der ULA zeigt: Die Unterstützung für einen besseren Schutz von Whistleblowern kommt aus der Mitte des Unternehmertums. Für alle Führungskräfte ist es essenziell, das Hinweisgeberschutzgesetz als Chance auf eine transparente Unternehmenskultur zu begreifen. Um für das Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes vorbereitet zu sein, sollten Führungskräfte in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sich schon jetzt um die Einrichtung einer internen Meldestelle kümmern.

Einfache Umsetzung dank digitalem Hinweisgebersystem

Die Kritik aus dem Bundesrat am Hinweisgeberschutzgesetz bezieht sich vor allem auf einen nach Ansicht von Politikern hohen, auch finanziellen Aufwand. Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie ist jedoch alles andere als problematisch für Führungskräfte.

Grundsätzlich haben Whistleblower die Möglichkeit, mündlich oder schriftlich eine Meldung abzugeben. Der einfachste Weg ist die Einrichtung eines digitalen Hinweisgebersystems. Die ULA fordert ebenfalls eine Verpflichtung zur Einrichtung einer anonymen Meldestelle. Eine solche Verpflichtung ist im aktuellen Gesetzesentwurf noch nicht gegeben. Eine anonyme Meldestelle ermöglicht jedoch einen besonders vertrauensvollen Umgang mit den Informationen in Zusammenhang mit der Meldung und den personenbezogenen Daten des Whistleblowers. Eine digitale Meldestelle bietet auch die gewünschte Anonymität.

Die Kritik aus der Politik ist nicht gerechtfertigt, denn: Ein digitales Hinweisgebersystem ermöglicht auf einfache Weise und ohne den Einsatz unverhältnismäßig hoher finanzieller, zeitlicher und personeller Ressourcen eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Hinweisempfänger. Ein neutraler, externer Meldestellenbeauftragter stellt Unternehmen ein bestehendes, digitales Hinweisgebersystem zur Verfügung, das sich einfach und intuitiv nutzen lässt. Über das IT-gestützte Hinweisgebersystem wickelt der Meldestellenbeauftragte die Bearbeitung von Hinweisen ab. So können Führungskräfte mit geringem Aufwand ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen und sich weiterhin auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Unternehmen sollten jetzt handeln und sich ein digitales Hinweisgebersystem sichern.

Ihr Unternehmen hat mehr als 50 Mitarbeiter und Sie sind zum Hinweisgeberschutz verpflichtet. Lassen Sie sich zur Rechtslage nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beraten. Mit der Implementierung eines Hinweisgebersystem geben Sie Hinweisgebenden anonym die Möglichkeit Compliance-Verstöße zu melden und Ihr Unternehmen profitiert durch eine von Offenheit und Ehrlichkeit geprägten Unternehmenskultur.
Müssen Sie die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen einhalten und benötigen Hilfe bei der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Frank Müns hilft Ihnen als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter durch persönliche Beratung und einer gesetzeskonformen Datenschutzorganisation. Neben seiner langjährigen Erfahrung in der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sorgt Frank Müns als Geschäftsführer der Immerce Consulting GmbH für Diskretion, Professionalität und Sorgfalt. Ebenso profitieren Sie durch seine Expertise im Bereich IT Sicherheit nach ISO 27001 sowie BSI Grundschutz. Durch ständige Fortbildungen und Zertifizierungen ist Frank Müns immer up-to-date was Ihre Beratung betrifft.

Firmenkontakt
Immerce Consulting GmbH
Frank Müns
Kemptener Straße 9
87509 Immenstadt
+49 (0) 8323 – 209 99 40
f.muens@immerce-consulting.de
https://www.immerce-consulting.de/

Pressekontakt
Immerce GmbH
Frank Müns
Kemptener Straße 9
87509 Immenstadt
+49 (0)8323 – 209 99 40
info@immerce-consulting.de
https://www.immerce-consulting.de/

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Hinweisgeberschutzsystem

Webrelaunch Wiesbaden: Guter Ansatz, aber deutlicher Nachbesserungsbedarf

Der frisch veröffentlichte Internetauftritt der Stadt Wiesbaden wird seinem Anspruch auf Modernität und Benutzerfreundlichkeit bislang nicht gerecht. Kritisiert werden unter anderem rechtliche Versäumnisse, technische Defizite und eine mangelhafte Barrierefreiheit.

Stalking in der Geschäftswelt: Eine Bedrohung für die Unternehmensintegrität

Stalking ist nicht nur ein individuelles Problem, sondern kann als ernsthafte Bedrohung für Unternehmen erkannt werden. Die Auswirkungen von Stalking sind vielschichtig und reichen von negativem Einfluss auf die Mitarbeiterpsychologie bis hin zu finanziellen Verlusten durch Datenlecks. Es ist für Unternehmen wichtig, Strategien zu entwickeln, um sich gegen Stalking zu wappnen und Mitarbeiter zu schützen.

Proteste gegen die Entscheidung der Gyeonggi-Regierung: Eine Analyse der Auswirkungen auf die Religionsfreiheit in Südkorea

Die plötzliche Stornierung eines religiösen Treffens in Südkorea hat nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Religionsfreiheit aufgeworfen. Die Erklärung von über 400 Organisationen weltweit hebt die potenziellen rechtlichen und sozialen Implikationen einer solchen Entscheidung hervor. Das Ereignis zeigt die Touchpoints zwischen Politik, Religion und Menschenrechten auf.

Wie die Absage eines religiösen Forums in Südkorea die Debatte über intellektuelle Freiheit anheizt

Die plötzliche Stornierung einer religiösen Veranstaltung in Südkorea zieht weitreichende internationale Aufmerksamkeit nach sich. Die Absage richtet sich gegen religiöse Vielfalt und wirft bedeutsame Fragen über die gerechte Behandlung von Glaubensgemeinschaften auf. In Zeiten, in denen Religionsfreiheit gefordert wird, erfordert dieser Vorfall eine kritische Analyse.

Unternehmen aufgepasst – Hinweisgeberschutzgesetz muss bis zum 17.12.2023 umgesetzt werden

Für die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) im Unternehmen bleibt nicht mehr...

Whistleblower-Schutz

Unternehmen haben einen Monat Zeit, interne Meldestellen umzusetzen In diesem Jahr ist...

Hinweisgeberschutzgesetz

Handeln Sie jetzt, Frist endet am 17.12 Das Hinweisgeberschutzgesetz ist seit Dezember...

Der Countdown läuft – Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen jetzt umsetzen

Zum Schutz von Whistleblowern in Deutschland ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in...