Eine Vorsorgevollmacht des Unternehmers für das Unternehmen kann im Notfall schwerwiegende Konsequenzen verhindern und den Fortbestand des Betriebes sichern.
Frankfurt, 11. April 2023 – Unternehmer müssen vorausschauend handeln. Dies gilt auch für die Notfallvorsorge. Eine Unternehmervorsorgevollmacht kann für den Fortbestand von Unternehmen entscheidend sein, wenn der geschäftsführende Inhaber aufgrund von Unfall oder Krankheit längerfristig oder gar dauerhaft ausfällt. Dies gilt gerade für Einzelunternehmer, kleinere und mittlere Unternehmen oder Familiengesellschaften, wie sie zur Verwaltung von Vermögen oder Immobilien häufig gegründet werden.
Durch eine Vollmacht für das Unternehmen, auch Unternehmervorsorgevollmacht oder Unternehmervollmacht genannt, können Unternehmer dessen Handlungsfähigkeit absichern, wenn ihnen etwas zustößt und sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Das ist wichtig. Denn im Fall der Geschäftsunfähigkeit entfällt kraft Gesetzes nicht nur die Organstellung als Geschäftsführer bei der GmbH bzw. die Vorstandsfunktion innerhalb der AG. Auch können keine wirksamen Gesellschafterbeschlüsse getroffen werden, und somit auch kein neuer Geschäftsführer bestellt werden. Ist der geschäftsunfähige Gesellschafter zugleich alleiniger Geschäftsführer, so wird die Gesellschaft damit erst einmal handlungsunfähig. Selbst einfache Aufgaben, wie Banküberweisung oder der Abschluss neuer Kundenverträge, können nicht mehr erledigt werden, sofern den Mitarbeitenden die Autorisierung hierzu fehlt.
Nach allgemeinem Recht kann dann das Amtsgericht für den geschäftsunfähigen Gesellschafter einen gesetzlichen Betreuer bestimmen. Häufig wird ein unbekannter Dritter das Unternehmen jedoch nicht in beabsichtigter und erforderlicher Weise leiten und die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse treffen können.
Rechtzeitige Vorsorge ist also dringend geboten, eine auf das Unternehmen zugeschnittene Unternehmervorsorgevollmacht ebenso unverzichtbar, wie die Absicherung im Privaten, zum Beispiel durch eine persönliche Vorsorgevollmacht.
Darüber hinaus sollte im Unternehmen ein entsprechender Notfallordner für den Bevollmächtigen bereitstehen, in dem wesentliche Informationen, Kennwörter, Weisungen und Prozesse dokumentiert sind.
Für die Errichtung einer passgenauen Vorsorgevollmacht für Unternehmen stellen sich viele Fragen.
– Wie soll es grundsätzlich weitergehen: Verkauf, Betriebsschließung oder Fortführung?
– Wer ist als Bevollmächtigter geeignet?
– Soll die Geschäftsleitung von einer Person oder von mehreren Bevollmächtigten übernommen werden?
– Welche Befugnisse sind notwendig?
– Welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten, z. B. die Errichtung vorsorglicher Prokura oder eine vorgeschriebene notarielle Beurkundung der Vollmacht, wenn diese auch den Verkauf von Immobilien oder Geschäftsanteilen umfasst?
Eingehender befasst sich ein neuer Fachbeitrag mit diesem wichtigen Thema:
Über Selzer Reiff Notare, Frankfurt am Main
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Grundstücksrecht und Immobilienrecht.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
Ausführliche Infos zum Immobilienrecht sowie dem Erwerb und Verkauf von Grundstücken, Häusern, Wohnungen und Gewerbeimmobilien in Frankfurt am Main:
https://www.immobilien-kaufen-frankfurt.de/
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Über die Sozietät SELZER REIFF Notare, Frankfurt am Main:
Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Notare ein modernes Notarbüro.
Mit RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.
Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.
Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.
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