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Artikel von Nicole Biermann-Wehmeyer zu der Erforderlichkeit eines Tax Compliance Management Systems

BildBraucht ein Unternehmen ein Tax Compliance Management System?

Ein Compliance Management System beinhalt alle zu beachtenden Gesetze und Regeln in Unternehmen.

Da das Compliance Management Systeme alle Unternehmensbereiche betrifft, ist es sinnvoll, die Inhalte in Sachgebiete aufzuteilen.
Ein großer und sehr wichtiger Bereich ist die Tax Compliance.
Tax Compliance bezieht sich auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zum Steuerrecht.

Wichtige Schwerpunkte in der Zusammenfassung:

Korrekte Berechnung der Steuerpflicht
Fristgerechte Zahlung der Steuerlast
Vollständige und zeitgerechte Erfüllung steuerlicher Pflichten
Abgabe ordnungsgemäßer Steuererklärungen
Regelmäßige Schulungen für die Buchhaltung
Tax Compliance Management Systems stellt sicher, dass alle relevanten Steuergesetze eingehalten und alle steuerlichen Pflichten, wie die fristgerechte und korrekte Abgabe von Voranmeldungen und Erklärungen, erfüllt werden
Abhängigkeit von den Vorschriften des Landes der unternehmerischen Aktivität, der Rechtsform und der Organisation
Zielsetzung ist auch die Steueroptimierung, also die Minimierung der Steuerlast durch die Ausnutzung gesetzlicher Gestaltungsspielräume
Regelmäßige Schulungen der Buchhaltung
Prüfung hoher Buchungen nach dem 4 – Augen Prinzip
Braucht man einen Tax Compliance Officer?
Was macht nun ein Tax Compliance Officer?
Ein Tax Compliance Officer sorgt dafür, dass steuerliche Vorschriften unter Beachtung der Steuerstrategie des Unternehmens eingehalten werden und Risiken aus Regelverstößen vermieden werden. Er hat der Geschäftsleitung gegenüber eine Beratungsfunktion.
Wie bei allen Compliance Themen spielt auch bei der Tax Compliance die regelmäßige Risikoanalyse und die Evaluation eine große Rolle. Risiken aus Regelverstößen sollen langfristig vermieden werden.

Was sind weitere Themen, die durch ein Tax Compliance Management System abgedeckt werden sollen?

Korrekte Abgabe von Voranmeldungen und Erklärungen
Beachtung unterschiedlicher Vorschriften
Geltung der Vorschriften abhängig von dem Land, der unternehmerischen Aktivität, der Rechtsform und der Organisation
Zielsetzung weiterhin Steueroptimierung aus betriebswirtschaftlichen Aspekten
Ausnutzung gesetzlicher Gestaltungsspielräume
Sicherstellung gesetzeskonformen Verhaltens im Steuerbereich
Vermeidung von Säumnis- oder Verspätungszuschlägen
Vermeidung von strafrechtlichen und reputativen Risiken, die sich aus etwaigen Gesetzesverstößen ergeben könnten
Es besteht eine Diskussion um die Erforderlichkeit eines Tax Compliance Management Systems. Bei einer entsprechenden Unternehmensgröße und in einigen Branchen ist ein Tax Compliance Officer empfehlenswert.

Vor allem bei irrtümlich falsch abgegebenen Steuererklärungen. Es besteht die Wichtigkeit der Weiterleitung von Steuererklärungsberichtigungen zur strafrechtlichen Würdigung. Beispielsweise bei nachträglicher Erkenntnis, dass eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben wurde. Es besteht dann die Pflicht des Unternehmens, dem Finanzamt unverzüglich die Korrektur mitzuteilen. Ein Tax Compliance Officer evaluiert die Erklärungen und kümmert sich um solche Verfahren.

Weiterhin könnte der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO oder der Steuerverkürzung nach § 378 AO erfüllt sein.

Eine unverzügliche und ausführliche Meldung ist entscheidend für die Abgrenzung der bloßen Berichtigung von der strafbefreienden Selbstanzeige. Das IDW versteht dabei den Begriff „innerbetriebliches Kontrollsystem“ als einen Teilbereich eines Compliance Management Systems (CMS) und somit wirkt auch ein detailliertes Tax Compliance Management System exkulpierend oder führt zu einer Reduktion der Strafe.

Das Organisationsverschulden des Unternehmens wird in ein Individualverschulden umgewandelt. Es ist somit sehr wichtig, ein Tax Compliance Management System als Präventionsmaßnahme gegen optionale Haftungsschäden zu etablieren.

Wichtige Gesetze im Rahmen der Tax Compliance
Abgabenordnung
Umsatzsteuergesetz, Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz
Stromsteuergesetz, Stromsteuer-Durchführungsverordnung
Energiesteuergesetz, Energiesteuer-Durchführungsverordnung
Grundsteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz
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Autorin, Juristin, Dozentin und Expertin für Compliance in Funk & Fernsehen Nicole Biermann-Wehmeyer

Rufen Sie mich bei Fragen gerne unter der Nummer 02871-239507-8 an!

Nicole Biermann-Wehmeyer

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Frau Nicole Biermann-Wehmeyer
Up de Welle 17
46399 Bocholt
Deutschland

fon ..: 02871-239508-8
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email : info@bildungsinstitut-wirtschaft.de

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Die Präsentationen werden den Teilnehmern in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
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