StartseiteReisen und TourismusZweigleisig auf Reisen

Zweigleisig auf Reisen: OnPrNews.com

ARAG Experten über die wachsende Vorliebe für Zugreisen

Vor allem in Zeiten immer größerer Stauvorkommen – letztes Jahr wurden rund 733.000 Kilometer Stau auf deutschen Autobahnen gemeldet -, steigender Umweltbelastungen und des Klimawandels wird die Bahn als Verkehrsmittel immer attraktiver. Insbesondere die jüngere Generation will laut einer YouGov-Studie nachhaltig reisen und entdeckt das Zugreisen wieder für sich. Auch das Deutschlandticket hat das Zugfahren wieder beliebter gemacht wie eine aktuelle Auswertung des Mobilfunkanbieters O2 Telefonica zeigt: Die Zahl der Pendlerfahrten zur Arbeit ist um ein Viertel gestiegen, dafür bleibt das Auto im Vergleich zum Juni 2019 bei knapp 12 Prozent aller längeren Pendlerfahrten stehen. Auch bei Zugfahrten von mehr als 30 Kilometern und bei Wochenendfahrten zeigt sich eine deutliche Verlagerung von der Straße auf die Schiene. Die ARAG Experten mit einem Überblick über Vor- und Nachteile des Schienenverkehrs.

Regelmäßige Bahnfahrer
Durchschnittlich fährt jeder Deutsche etwa 1.200 Kilometer (km) pro Jahr mit der Bahn. Damit sind wir zwar noch kein Europameister, gehören aber laut ARAG Experten zum oberen Drittel in Europa, wo die Schweiz mit 2.500 Bahnkilometern pro Einwohner im Jahr die Nase deutlich vorn hat. Knapp 20 Millionen Einwohner Deutschlands sind in 2021 geschäftlich oder privat mit der Bahn gereist und trotzdem nutzen laut Statista nur sechs Prozent des gesamten Personenverkehrs in Deutschland die Schiene.

Sicher und bequem
Die Fahrt auf Schienen ist nicht nur abwechslungsreich, sie ist auch wesentlich sicherer als die Fahrt auf der Straße: In 2021 gab es 395 Eisenbahnunfälle mit Personenschaden und knapp 290.000 Straßenverkehrsunfälle, bei denen Personen zu Schaden kamen. Bahnreisen punkten zudem in den meisten Zügen mit bequemen Sitzen, großzügiger Beinfreiheit und ausreichend Platz für das Gepäck.

Gute CO2-Bilanz
Zugreisen sind eine umweltfreundliche Alternative, da sie im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln wie dem Auto oder dem Flugzeug wesentlich weniger Kohlendioxid (CO2) ausstoßen: So fallen beispielsweise auf der Strecke von Köln nach Rom im Flugzeug oder im Auto rund 250 Kilogramm CO2 an, mit dem Zug lediglich etwa 36 Kilogramm.

Nachtzüge
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland derzeit noch relativ wenige Nachtzugverbindungen. Reisewillige können jedoch auf das Angebot der Nachbarländer mit Stopps in Deutschland zurückgreifen – nirgendwo auf der Welt ist das Schienennetz dichter als in Europa. So gibt es neben den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zum Beispiel noch die Intercites de Nuit der Societe Nationale des Chemins de fer Franais (SNCF) in Frankreich und den Berlin-Night-Express nach Schweden. Eine gute Übersicht der Strecken findet sich bei den Anbietern wie ÖBB, SNCF selbst, aber auch bei Omio und der Deutschen Bahn.

Rechtliches rund um den Zug
Wer mit der Bahn unterwegs ist, steht nicht rechtlos da, wenn sich die geplante Ankunft verspätet. Geregelt sind die Ansprüche laut ARAG Experten in der Fahrgastrechte-Verordnung der Europäischen Union (EU). Danach gilt: Verzögert sich die Ankunft am Zielort um mindestens 60 Minuten, haben Fahrgäste ein Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt. Bei zwei Stunden Verspätung und mehr sind es 50 Prozent. Wurde eine Hin- und Rückfahrkarte gekauft, berechnet sich die Entschädigung auf Basis der Hälfte des insgesamt bezahlten Fahrpreises. Bei mehr als einer Stunde Verspätung müssen den Fahrgästen zudem Betreuungsleistungen in Form von Verpflegung und Telefonaten angeboten werden. Wird aufgrund einer solchen Verspätung eine Übernachtung nötig, erhält der gestrandete Reisende auch die Kosten einer angemessenen Hotelunterkunft erstattet. Zeichnet sich bereits vor der Abfahrt eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, können Reisende auch auf die Fahrt verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Alternativ können sie die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt durchführen. Da der Fahrgast die Verspätung des Zuges nachweisen muss, raten die ARAG Experten, sich von der Eisenbahngesellschaft eine Bescheinigung über die Verspätung ausstellen zu lassen.

Ab 7. Juni 2023: Neufassung der Fahrgastrechte-Verordnung
Bisher haben Fahrgäste auch einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätung, wenn diese auf höherer Gewalt beruht (Europäischer Gerichtshof, Az.: C-509/11). Doch das ändert sich laut ARAG Experten am 7. Juni 2023: Dann tritt die Neufassung der EU-Fahrgastrechte-Verordnung in Kraft, nach der bei nachweislich höherer Gewalt keine Entschädigung mehr gezahlt werden muss. Die übrigen Ansprüche – wie z. B. auf Erstattung des Tickets und auf Betreuungsleistungen – bleiben davon unberührt.

Gut vorbereitet auf die Zugreise
Steht das Reiseziel fest, gibt es viele Details zu klären: Reiserouten, Kosten, Fahrt- und Umsteigezeiten, Fahrplanänderungen – je besser die Planung, desto entspannter die Reise. Die ARAG Experten raten dabei entweder zu einer der Apps der Deutschen Bahn, die auch für Zugreisen in andere Länder hilfreich ist, oder zum Besuch eines Reisezentrums der Bahn. Hier sollte man allerdings darauf achten, sich nicht zu Stoßzeiten beraten zu lassen. Wer gerne in Fahrtrichtung sitzt oder mit viel Gepäck reist und daher seine Koffer im Auge behalten möchte, sollte unbedingt einen Sitzplatz reservieren. Wer ohne Reservierung reist, hat in der Regel am Beginn und am Ende des Zuges die besten Chancen auf einen freien Platz. Die meiste Beinfreiheit haben laut ARAG Experten übrigens die Zweierreihen von Großraumabteilen.

Wer die Bahnreise mit Kindern antritt, sollte nicht nur an Spiele, Malbücher und Co. denken, sondern sich unter Umständen ein Familienabteil buchen. Für Reisende mit Kinderwagen oder Buggy gibt es in vielen Zügen der Deutschen Bahn entsprechende großräumige Kleinkinderabteile. Räder können in allen IC- und EC-Zügen kostenpflichtig mitgenommen werden, in ICE-Zügen gibt es dafür besondere Verbindungen. Weil für Drahtesel ein zusätzlicher Sitzplatz reserviert werden muss, raten die ARAG Experten gerade in den Sommermonaten zu einer rechtzeitigen Buchung. Auch Tiere in Hauskatzengröße, die in eine Transportbox oder Tasche passen, dürfen in den meisten Zügen mitfahren. Hunde, die größer sind, müssen laut ARAG Experten während der gesamten Fahrt angeleint bleiben und einen Maulkorb tragen. Für sie muss außerdem ein Ticket zum Kinderfahrpreis gelöst werden.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
2edbc8a886945a97927d276a350b8faea8e17a10
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
2edbc8a886945a97927d276a350b8faea8e17a10
http://www.ARAG.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Zweigleisig auf Reisen

Naturverbunden entspannen: Wie das Ferienhaus Thiersee Ihre Familie näher zusammenbringt

In der Ruhe der Tiroler Alpen können Familien im Ferienhaus Thiersee echte Verbindungen aufbauen. Abseits von Stress und Ablenkungen lässt sich die gemeinsame Zeit in stiller Natur genießen. Erleben Sie, wie gemeinsames Wandern und Entspannen im Freien zu wertvollen Erinnerungen werden.

Die besten Zeiträume, um eine günstige Ferienwohnung in Salzburg zu buchen

Wenn Sie auf der Suche nach einer günstigen Ferienwohnung in Salzburg sind, sollten Sie die Nebensaisons beachten. Diese Zeiten bieten oft die besten Preise und eine ruhigere Atmosphäre. Lassen Sie uns die besten Monate für Ihren Aufenthalt in der Mozartstadt entdecken.

Crew99: Führender Anbieter von Monteurzimmern in Österreich

Crew99 ist ein führender Anbieter von Wohnungen, Monteurzimmern und Unterkünften, die...

Crew99: Bequeme und gut ausgestattete Monteurzimmer in Linz, Wien und Salzburg

Linz, 20. Juli 2024 – Crew99, die führende Plattform für die...

Recycling wirtschaftlicher als Entsorgung: Bei gebrauchten Hotelmatratzen lässt sich eine Kostenfalle umgehen

Swissfeel nimmt seine waschbaren Matratzen nach Gebrauch kostenfrei zurück. Es werden Entsorgungskosten in fünfstelliger Höhe eingespart - aus den recycelbaren Matratzen entstehen sogar neue Produkte.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

ARAG Experten befassen sich mit der Gleichbehandlung im Arbeitsleben Am 8. März...

Gesunde Ernährung für alle

ARAG Experten mit aktuellen Informationen aus der Lebensmittelwelt Am 7. März feiern...

ARAG: 3 Fragen, 3 Antworten zum Mietrecht

ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt des Wohnens Dürfen Vermieter...