StartseiteWirtschaft und FinanzenDie Änderung des Personengesellschaftsrechts kommt

Die Änderung des Personengesellschaftsrechts kommt: OnPrNews.com

Der Bundestag hat am 24.Juni. 2021 ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beschlossen, welches zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Es geht hierbei insbesondere um Änderungen der §§ 705 ff BGB sowie der §§ 105 ff HGB.

Welche rechtlichen Folgen hat die Reform?

Das BGB unterscheidet ausdrücklich zwischen einer rechtsfähigen und einer nichtrechtsfähigen GbR. Die nichtrechtsfähige GbR wird nicht unternehmerisch tätig (sogenannte Innengesellschaft), nimmt nicht am Rechts- und Geschäftsverkehr teil und hat den ausschließlichen Zweck, die Rechtsverhältnisse unter den Gesellschaftern zu gestalten.
Die rechtsfähige GbR (Außen-GbR oder Außengesellschaft), nimmt dagegen am Rechts- und Geschäftsverkehr teil. Die Rechtsfähigkeit wird vermutet, wenn der Gegenstand der GbR der Betrieb eines Unternehmens unter einem gemeinschaftlichen Namen ist.
Durch die Ergänzung um ein Gesellschaftsregister wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechtsfähig und erhält einen neuen Titel: eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder kurz eGbR.

Die Eintragung in das Gesellschaftsregister erfolgt durch einen Notar beim zuständigen Amtsgerichts des Vertragssitzes. Künftig soll dieser Vertragssitz auch im Ausland liegen können. Die eingetragenen Daten der eGbR sind öffentlich zugänglich und können von jedem eingesehen werden.

Für die GbR besteht keine allgemeine Eintragungspflicht. In bestimmten Fällen wird jedoch die Eintragung in das Gesellschaftsregister zu einem faktischen Zwang, wenn die GbR z. B. eine Eintragung ins Grundbuch vornehmen muss.
Soweit die Eintragung nicht zwingend ist, haben die Gesellschafter grundsätzlich die Wahl, ob sie die GbR freiwillig in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen möchten. Oder auch, wenn die GbR eine Eintragungspflicht in ein öffentliches Register vornehmen will/muss, wird künftig die Eintragung im Gesellschaftsregister zwingend vorausgesetzt.
Der Eigentumserwerb an einem Grundstück ist z. B. nicht mehr möglich. Ausnahme bildet eine GbR, die bereits im Grundbuch eingetragen ist. Für sie besteht keine unmittelbare Pflicht, sich am 1. Januar 2024 im Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Ist eine Änderung im Grundbuch notwendig, geht dieses jedoch nicht ohne den Eintrag in das Gesellschaftsregister.
Auch die Beteiligung als Gesellschafter an anderen Gesellschaften wie z. B. einer eGbR, OHG, KG, GmbH setzt eine eingetragene eGbR voraus. Dieses gilt auch für den Erwerb von Namensaktien einer AG oder die Eintragung in ein Schiffsregister.
Vorsicht ist geboten, wenn die Alt GbR sich als Kommanditist an einer KG beteiligt wird. Ohne Eintragung der Kommanditisten Stellung in das Handelsregister droht die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.
Mit der Registrierung der eGbR im Gesellschaftsregister ist die-se auch dazu verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlich Berechtigten sowie darauf bezogene Änderungen dem Transparenzregister mitzuteilen.
Die Rückkehr der eGbR zu einer nicht registrierten GbR durch Löschung im Gesellschaftsregister ist nicht möglich. Vielmehr muss die eGbR liquidiert werden, um die Löschung im Gesellschaftsregister herbeizuführen. Die eGbR kann ihre Rechtsform wechseln, wenn sie z. B. im Handelsregister eingetragen wird.
Fazit.
Eine Reform des Personengesellschaftsrechts war geboten. Es bringt viele, längst fällige Vorteile für die eGbR, Freiberufler KG oder OHG, des Beschlussmängelrechts oder für die Einheitsgesellschaft. Ebenso ergeben sich aber auch für Alt GbR mögliche Fall-stricke bzgl. Handlungsfähigkeitsprobleme und Haftung
Dringender Handlungsbedarf besteht derzeit noch nicht, jedoch sollten bei Neugründungen und Umstrukturierungen die Neuregelungen des MoPeG im Blick sein, um zu überprüfen, inwieweit die Änderungen Einfluss auf bestehende Gestaltungen haben können.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Firmenkontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Kuth
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-10
7b1c2a4c7ab0c738e58e366c49e8062a50c3294d
http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
7b1c2a4c7ab0c738e58e366c49e8062a50c3294d
http://www.frtg-essen.de

Bildquelle: iStock-1321965054

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Die Änderung des Personengesellschaftsrechts kommt

Erwerbsminderungsrente: Neue gesetzliche Regelungen ab 2025 im Detail erklärt

Die gesetzlichen Änderungen zur Erwerbsminderungsrente im Jahr 2025 bringen für viele Rentner entscheidende Verbesserungen. Insbesondere die höheren Hinzuverdienstgrenzen bieten neue Möglichkeiten, persönlich und finanziell zu wachsen. Hier beleuchten wir die relevanten Aspekte dieser Reformen.

100-Tage-Regelung: So profitieren Verbraucher von der SCHUFA-Neuheit

Die neue 100-Tage-Regelung der SCHUFA tritt 2025 in Kraft und könnte das Leben vieler Verbraucher verändern. Durch die schnellere Löschung negativer Einträge haben Betroffene bessere Chancen auf eine positive Bonität. Es ist wichtig, die Fristen genau im Blick zu behalten, um diese Chance zu nutzen.

Wichtige Reformen in der Rentenversicherung: Diese Punkte müssen Sie ab 2025 beachten

Zum Jahresanfang 2025 wird das Rentensystem in Deutschland durch bedeutende Reformen angepasst. Es ist entscheidend, die neuen Hinzuverdienstgrenzen sowie die Änderungen bei Abschlägen und Altersgrenzen zu verstehen. In diesem Artikel stellen wir die umfassenden Anpassungen der Rentenversicherung vor, die viele Versicherte betreffen werden.

Texter entwickelt die Inhalte fürs Internet-Schaufenster. WORTKOPF stärkt Marken im Web.

Die Online-Präsenz eines Unternehmens ist der Schlüsselstein seines Erfolges. Die Worte,...

Immobilienbesitzer aufgepasst! Neues Gesetz in 2024!

Frank Hoffmann Immobilien informiert und rät zum Handeln! Das Jahr 2024 wird...

„Dann zahlen Sie mal schön…“

OHG-Gesellschafter, gesamtschuldnerische Haftung Die grundsätzliche Frage "Wer haftet im Falle von..." ist...

„Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“

WEBINAR - Option für ALLE Personengesellschaften zur KÖRPERSCHAFTSTEUER Wir laden Sie herzlich...

Ergänzungs-Gesellschafter

Komplementäre, Pflichten Bei einer KG wird häufig nur der Kommanditist wahrgenommen. Daneben...