StartseiteAuto und VerkehrDas Zebra auf der Straße

Das Zebra auf der Straße: OnPrNews.com

ARAG Experten informieren über die Bedeutung von Zebrastreifen

Etwa alle 20 Minuten wird ein Kind im Straßenverkehr laut Statistischem Bundesamt verletzt oder gar getötet. Eine erschütternde Zahl, die wohl jedem vor Augen führt, dass die Straßen sicherer werden müssen. Eins in seiner Wirkung durchaus umstrittenes Mittel ist der Zebrastreifen, im Amtsdeutsch auch Fußgängerüberweg, den es in vielen Ländern weltweit gibt. Er soll vor allem Fußgängern das Leben leichter machen. Was aber nicht immer gelingt, weil zwei- und vierrädrige Verkehrsrüpel sich nicht an die Regeln halten oder sie womöglich gar nicht kennen. Anlässlich des Tages des Zebrastreifens in Deutschland am 1. September erklären die ARAG Experten, was am gestreiften Übergang gilt.

Fußgänger haben absoluten Vorrang
Egal, wie sie daherkommen – ob in Gelb, in Regenbogenfarben, zum Hochklappen oder – wie in der Regel bei uns in Deutschland – einfach nur als weiße Streifen: Fahrzeuge und Radler müssen vor einem Zebrastreifen anhalten, wenn ein Passant ihn überqueren möchte. Selbst wenn der Zebrastreifen über den Radweg führt, haben Fußgänger nach Auskunft der ARAG Experten Vorrang. Wer sich nicht daran hält und einfach weiterfährt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Radfahrer haben keinen Vorrang!
Wer als Radfahrer an einem Zebrastreifen die Straße überqueren will, sollte absteigen und das Rad schieben. Andernfalls haben Radler nämlich keinen Vorrang vor den anderen Fahrzeugen. Es ist zwar nicht verboten, über die Streifen zu radeln, aber man riskiert, von Autofahrern nicht schnell genug wahrgenommen zu werden. Nur wenn kein Auto in Sicht ist, kann man laut ARAG Experten über den Zebrastreifen radeln.

Kommt es zu einem Unfall, weil Fahrradfahrer den Zebrastreifen radelnd überquert haben, kann ihnen eine Mitschuld angelastet werden. In einem konkreten Fall querte ein Pedelec-Fahrer sehr zügig einen Zebrastreifen, wurde von einem Auto frontal erfasst und dabei erheblich verletzt. Trotzdem mussten die Autofahrerin und deren Kfz-Versicherung nur ein Drittel der Folgekosten tragen. Auch die Berufung war erfolglos. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Pedelec-Fahrer nur dann Vorrang am Zebrastreifen gehabt hätte, wenn er abgestiegen wäre und seinen motorisierten Drahtesel geschoben hätte (Oberlandesgericht Hamm, Az.: I-9 U 54/17).

Auch das Landgericht Frankenthal entschied gegen eine Radlerin, die plötzlich von einem Radweg abbog, auf den Zebrastreifen fuhr und dabei mit einem Auto kollidierte. Ist das Einschwenken des Radfahrers für den Autofahrer nicht absehbar und ein Unfall daher unvermeidbar, kann dem Radler laut ARAG Experten unter Umständen sogar die alleinige Schuld zugesprochen werden (Az.: 2 S 193/10).

Kurios: Mit dem Rad rollern ist erlaubt
In Berlin war ein Radler vor einem Zebrastreifen abgestiegen und hatte sein Rad wie einen Roller benutzt. Dabei kam es zu einem Unfall. Wäre er gefahren, hätte ihn eine Mitschuld getroffen. In diesem Fall rettete ihn aber sein Rollern (Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 68/03).

Weitere Regeln rund um den Zebrastreifen
Das Halten – und natürlich auch das Parken – in der Nähe eines Zebrastreifens wird mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro geahndet. Bis fünf Meter vor und auf dem markierten Überweg ist das Abstellen von Fahrzeugen tabu. Damit soll die Sicht auf querende Fußgänger freigehalten werden. Hinter dem Zebrastreifen ist das Halten und Parken dagegen erlaubt. Zudem sind Autofahrer verpflichtet, ihre Geschwindigkeit zu reduzieren, sobald sie sich einem Zebrastreifen nähern – und zwar auch dann, wenn kein Verkehrsschild auf den Fußgängerüberweg aufmerksam macht. Darüber hinaus weisen die ARAG Experten darauf hin, dass am Zebrastreifen ein Überholverbot gilt und er freigehalten werden muss, wenn der Verkehr stockt.

Bunte Zebrastreifen selbst gemacht: keine gute Idee
In der Vergangenheit hatten zwei Kölner zwei Zebrastreifen mit Farbe „verschönert“ und waren auf frischer Tat ertappt worden. Auch wenn die Absicht durchaus sympathisch war, war die Aktion keine gute Idee. Wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Übrigens: Egal, welche Farben ein Zebrastreifen hat, die Regeln aus der Straßenverkehrsordnung gelten trotzdem!

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
84467b1e5d39ea21ae1966263ad8d9c5dad9857d
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
84467b1e5d39ea21ae1966263ad8d9c5dad9857d
http://www.ARAG.de

Lesen Sie mehr zum Thema

Disclaimer/ Haftungsausschluss: Für den oben stehend Pressemitteilung inkl. dazugehörigen Bilder / Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter Onprnews.com distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

- Artikel teilen -

Das Zebra auf der Straße

Elektroautos im Winter – Warum sich der Umstieg jetzt lohnt

Der Winter bringt besondere Herausforderungen für Autofahrer. Elektroautos bieten jedoch zahlreiche Vorteile, die gerade in der kalten Jahreszeit zur Geltung kommen. Profitieren Sie von umweltfreundlicher Mobilität und Kosteneinsparungen, indem Sie jetzt auf Elektroantrieb umsteigen.

Altes Auto verkaufen vor 2025: Die besten Tipps für einen fairen Preis

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr altes Auto zu verkaufen, sollten Sie die aktuellen Marktbedingungen und bevorstehenden Änderungen im Jahr 2025 nicht aus den Augen verlieren. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um einen angemessenen Preis zu erzielen und vielleicht sogar einem neuen Fahrzeug den Weg zu ebnen. Erfahren Sie, wie Sie beim Verkauf die besten Entscheidungen treffen können.

Fahrzeugverkauf im Winter – Der ultimative Leitfaden für einen erfolgreichen Verkauf vor dem Jahreswechsel

Der Winter kann eine hervorragende Zeit für den Fahrzeugverkauf sein, wenn man die richtigen Strategien anwendet. In dieser Saison sind Käufer oft bereit, schnell zu handeln, insbesondere vor dem Jahreswechsel. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Verkaufsprozess optimieren können, um maximale Vorteile zu erlangen.

Auto verkaufen in Aachen – Schnelle und faires Angebot für alle Fahrzeugtypen und eine stressfreie Abwicklung!

In Aachen ermöglichen wir Ihnen den schnellen Verkauf Ihres Fahrzeugs durch faire und transparente Angebote. Die unkomplizierte Abwicklung garantiert zeitnahe Bezahlung und die Übernahme aller Formalitäten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung beim Autoankauf, egal ob Gebrauchtwagen, Unfallfahrzeug oder Luxusauto.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

ARAG Experten befassen sich mit der Gleichbehandlung im Arbeitsleben Am 8. März...

Gesunde Ernährung für alle

ARAG Experten mit aktuellen Informationen aus der Lebensmittelwelt Am 7. März feiern...

ARAG: 3 Fragen, 3 Antworten zum Mietrecht

ARAG Experten mit spannenden Urteilen aus der Welt des Wohnens Dürfen Vermieter...

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Doppeltes Fahrverbot +++ Gegen einen Autofahrer, der...